Hallo Forum,
ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Seit einigen Tagen bekommen wir von verschiedenen BKK`s schreiben, die uns erklären, dass wir nach § 301 auch die Einweisungsdiagnose übermitteln müssen.
Sollten wir dies nicht tun, oder nicht können ist unsere Rechnung als formal nicht ordnundsgemäß an zusehen, und wir nicht beglichen.
Haben die BKK´S mit der Aussage recht und wenn ja wo steht dies.
Danke im Voraus
M. Kirchner :sterne: :t_teufelboese: