Datenaustausch nach § 301 SGB V

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Meiner Ansicht nach gehört der § 301 reformiert. Auch wenn aus Sicht der Kassen Transparenz notwendig ist, einiges halte ich jedoch schlicht für überflüssig.

    Beispiele:

    Einweisungsdiagnose: Erfassung von Fremddaten, die 1. bereits an anderer Stelle erfasst werden und wo 2. ein Medienbruch vorliegt (übernahme der Daten vom Papier in die EDV)

    Aufnahmegrund: Es gibt viel zu viele Aufnahmegründe, die zudem nicht sauber definiert sind und in jedem Haus und von jedem Arzt anders interpretiert werden (was ist ein \"Notfall\", was ein \"Normalfall\"). Die Folge ist, dass die Ärzte nur wenige Standardschlüssel gemäß ihrer eingenen Interpretation verwenden. Datenauswertungen sind damit unmöglich (was jeder weiß, der die Aufnahmegründe schon mal ausgewertet hat, ohne dass zumindest Hausstandards existierten). Also: Zusammenstreichen auf einige wenige, aussagekräftige und eindeutig definierte Schlüssel!

    Ähnliches gilt für die Entlassungsgründe

    Die voraussichtliche Behandlungsdauer ist im DRG-Zeitalter irrelevant und auch bei BPflV-Abteilungen interessiert sich die Krankenkasse im Hinblick auf die Kostenzusage schon lange nicht mehr dafür.

    Auch die Kostenübernahmeerklärung ist in der derzeitigen Form nur noch für juristische Haarspaltereien gut. Eine einfache Erklärung: \" Patient ist bzw. ist nicht bei uns versichtert\" wäre zumindest im DRG-Bereich ausreichend. Ob und wieviel bezahlt wird, entscheidet sich sowiso erst im Nachhinein durch den MDK.

    Eine Medizinische Begründung könnte in Abhängigkeit von der OGVD einer vorläufigen DRG (Grouping mit der Aufnahmediagnose als DRG-Hauptdiagnose) oder in Abhängigkeit von der Aufnahmediagnose durch eine auf Selbstverwaltungsebene geeinigten Tabelle automatisch durch das KIS angefordert werden.

    Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Transparenz muss man sich auch und gerade beim Datensammeln fragen, ob die Information im Verhältnis zum Aufwand steht, beispielsweise ob die Kenntnis des Unterschiedes zwischen Einweisungs- und Aufnahmediagnose den Kassensachbearbeiter wirklich weiter bringt. Um den Patienten geht es hier sowieso schon lange nicht mehr. Manchmal ist einfach auch weniger mehr, weil dann gewissenhafter und korrekter erfasst wird und die Daten auch vergleichbar sind.

    Schönen Tag noch,

  • :i_respekt: Bravo! Ich stimme voll zu.Es werden riesige Datenfriedhöfe angelegt, die niemals sinnvoll ausgewertet werden können.
    P.S. Was ist OGVD ?

    Freundliche Grüße

  • Hallo und guten Morgen,

    @ MiChu

    Na, Schärfe würde ich in meinen Beitrag eigentlich nicht interpretieren. Sei´s drum - sorry, wenn es so ankam. Mich stört eben, wenn Verteter einer Zunft ständig ungesetzliches Handeln der \"Gegenseite\" anprangern und sich dann an anderer Stelle offen und stolz zu eben diesen Verhaltensweisen bekennen.

    Die verwendeten Worte \"wehren, kämpfen, durchsetzen, klagen\" usw. lassen nicht auf ein Miteinander unter Vertragspartnern schließen. Das gilt natürlich auch für Kassen und deren Sachbearbeiter. Solange aber keiner ungeachtet des \"schlimmen\" Verhaltens des anderen zur korrekten und fairen Handlungsweise zurückkehrt, wird sich im Umgang zwischen \"uns\" nichts ändern.

    Ich habe es früher mehrfach hier gepostet. Ich halte mich an die Verträge und die Urteile. Ich halte mich auch an geltende Datenschutzbestimmungen. Ob mir all dies passt oder nicht, ob die Kassen hierbei schlechter wegkommen oder nicht. Und vor allem - ob die Umsetzung mehr Arbeit verursacht oder nicht.

    Kassen auf Ungesetzlichkeit, aufgeblähte Verwaltungsapparate u.ä. zu reduzieren ist polemisierend, wenn im gleichen Atemzug nur die eigene Überlastung bedauert wird.

    Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich habe vor meiner Haustür gekehrt, bevor ich anderen ein Fehlverhalten vorwerfe! Ich kenne auch mein Arbeitszeitkonto, die in den letzten Jahren seit Einführung der Pflegeversicherung, des DMP, der integrierten Versorgung bis hin zu den ganzen \"Reförmchen\" stetig gewachsenen Aufgabengebiete und gleichzeitig den Arbeitsplatzabbau durch (wenn auch eingeschränkten) Wettbewerb.

    GK

    Leider nein. Sie wissen ja, dass ich immer nur für eine Einzelkasse sprechen kann. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Prüftools im GKV-System glaube ich nicht, dass der Trend zunimmt. Man sieht es ja schon daran, dass die Anforderung und Aufbewahrung der Einweisungsscheine sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

    @all

    Ich persönlich halte die Angabe der ED durchaus für sinnvoll. Zur Überprüfung der Korrektheit der HD KANN der Abgleich hilfreiches KRITERIUM sein.


    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Morgen,
    ich glaube nicht das nur riesige Datenfriedhöfe angelegt werden. Wenn die 301ér Daten zentral zusammengeführt werden dann sind die Krankenhäuser genauso transparent wie über die §21 Datenlieferung.
    :d_pfeid:
    Teilweise besteht das Gerücht, und ich hoffe es ist eines, das der MDK als zentrale Sammelstelle der 301ér Daten fungiert (fungieren soll). :threemonkey:

    Daten können immer sinnvoll (je nach Sichtweise des Auswertens) ausgewertet werden. :sterne:

    OGVD = obere Grenzverweildauer

    Gruß

    M. Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen,
    ToDo

    Lobenswert; auch ich bevorzuge, wenn das gegenseitige respektvolle Gespräch nicht (mehr) möglich ist, die (leider nur teilweise klare) Gesetzesgrundlage .

    Es ist aber schon teilweise eine persönliche Niederlage für mich wenn trotz klarer gesetzlicher Regelungen die Kassenvertreter aus m.E. finanzieller „Not“ sich über die Gesetzlichkeiten hinweg setzten (oder müssen).

    Es tut immer gut wenn Kassenvertreter (Begriff Gegenseite halte ich für nicht sehr glücklich in diesem Zusammenhang) ,so wie Sie offen und respektvoll mit dem Partner agieren.

    In diesem Sinne
    einen schönen Morgen
    :sonne:
    Gruß

    M. Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,


    Zitat


    Original von MiChu:
    Begriff Gegenseite halte ich für nicht sehr glücklich in diesem Zusammenhang


    Sehe ich genau so, deshalb habe ich ihn in An- und Abführung gesetzt.

    Als persönliche Niederlage würde ich solche Dinge nicht begreifen. Niederlage ist der negative Ausgang eines Spiels, eines Krieges oder einer sonstigen Auseinandersetzung...

    Aber im Ernst:

    Wenn alle Krankenhäuser konsequent von ihrem absolut unumstrittenen Recht der Berechnung von Verzugszinsen Gebrauch machen würden, würde sich diese Zahlungsmoral ändern; denn dann wäre sicherlich kein finanzieller Vorteil mit Zahlungsverzug für die Kassen zu erwirtschaften.

    Ansonsten folge ich vorbehaltlos Ihren Sinnen und wünsche auch Ihnen einen schönen Tag,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDO!

    Vorab - als eine Schärfe habe ich Ihre Äußerungen nicht empfunden.

    Doch nun zum wesentlichen. Anscheinend sehen auch die \"großen\" Kassen die ED als Kann-Feld an. Zumindest ergab sich dies gestern aus einem Gespräch mit einem Sachbearbeiter. Dieser fragte sehr erstaunt, warum wir denn die ED mit übermitteln wollen, diese sei doch kein muß!

    Sicherlich gibt es im DRG-Zeitalter drängendere / wichtiger Probleme als die ED. Was mich ärgert, ist der Umstand, daß gerade die \"kleinen\" Kassen (Anteil der Patienten bei max. 2 %) uns fast mehr Arbeit machen, als die \"großen\" Kassen zusammen. Dies gilt auch für Rechnungskürzungen etc..

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat

    Original von MiChu:
    ich glaube nicht das nur riesige Datenfriedhöfe angelegt werden
    [...]
    Daten können immer sinnvoll (je nach Sichtweise des Auswertens) ausgewertet werden.

    Tut mir leid, Herr Chudy, aber diese Aussage finde ich nicht haltbar (es sei denn, Sie meinen es ironisch in dem Sinne: \"Glaube keiner Statistik, die Du nicht selber erstellt hast\").

    Die Auswertbarkeit von Daten oder besser die Aussagekraft von Auswertungen hängt nämlich entscheidend von der Validität der Daten ab, d.h. davon, ob die Daten auch wirklich das bedeuten, was sie aussagen sollen. Daten sind umso valider, je eher Sie in einem Prozess sowieso anfallen bzw. sozusagen nebenbei erfasst werden, beispielsweise das Alter zum Aufnahmezeitpunkt. Daten die zusätzlich erhoben werden bedeuten Mehrabeit für denjenigen, der die Daten erfasst. Neben dem subjektiven Element (der eine ist gewissenhafter, der andere gibt einfach igentetwas an) hängt meines Erachtens die Qualität der Daten erheblich von deren Umfang ab. Einige wenige Daten sind leicht zu merken, der Aufwand hält sich in Grenzen und die Bereitschaft, sie ornungsgemäß zu erfassen ist relativ hoch. Umfangreiche Fragebögen oder Felder mit einer großen Liste an möglichen Eingaben werden dagegen aufgrund des Aufwandes oft nur oberflächlich erfasst. Ein weiteres Kriterum ist die Eindeutigkeit des Wertes, d.h. dass er wenig Interpretationsspielraum lässt bzw. genau definiert ist.

    Ein Beispiel:

    Ich habe einmal Auswertungen über mehrere Häuser bezüglich des Aufnahmegrundes gemacht. Obwohl die Häuser strukturell vergleichbar waren, kamen schon bei alleiniger Betrachtung des Kriteriums \"Normalfall\"/\"Notfall\" eklatante Unterschiede heraus. Das lag daran, dass \"Normalfall\" in einem Haus (überwiegend) nur bei geplanten Zugängen verschlüsselt wurde, in einem anderen Haus bei allen Zugängen während der Sprechzeiten und im dritten Haus bei allen Patienten mit Einweisung (es gab natürlich auch Mischformen). Mit diesen Daten, die aufgrund unterschiedlicher Interpretationen erhoben wurden, kann man rein gar nichts anfangen.

    Schönen Tag noch,

  • Hallo Allerseits,

    ich kann mich Herrn Schaffert nur anschließen.

    Aufnahmediagnosen werden von einigen Ärzten bewußt vage gehalten - in der Befürchtung, sonst hinterher von den Kostenträgern darauf \"festgenagelt\" zu werden.

    Daten, die mit einem zumindest teilweise vorhandenen Bias dieser Art erhoben wurde, auszuwerten, halte ich bereits für reichlich sportlich.

    Einweisungsdiagnosen, die manche am liebsten einfach nur kopieren würden (was mir so nicht statthaft erscheinen würde), sind da um nichts besser.

    Wenn ich per EDV 100 Ärzten je 100 Fälle mit vorliegenden Einweisungsdiagnosen vorlege und nach Aufnahmediagnosen frage, gehe ich jede Wette ein, daß unverhältnismäßig viele Aufnahmediagnosen sich auf mirakulöse Weise den Einweisungsdiagnosen angleichen werden, die Datenqualität also bereits sinkt, wenn es nur irgendwo einen Kopier-Knopf gibt.

    Wir haben drängendere Probleme.

    Ich hoffe daher inständig, daß die Einweisungsdiagnose nicht ein weiteres Produktivitätsgrab wird.

    viele Grüße
    Lag

  • Hallo Forum,
    ich möchte mich für die tatkräftige Unterstützung bedanken ich stimme in vielen Teilen zu.
    Die KGNW hat in Ihrem Rundschreiben Nr 247/2004 inbesondere auf die Ausgangsproplematik Stellung genommen. Leider weiß ich nicht genau wie ichdiese einstellen kann, ich habe das Rundschreiben als Datei bei Bedarf kann ich diese ja verschicken.

    Gruß aus Essen


    M.Kirchner :totlach: :i_baeh:

    Dateianhang hat doch geklappt