Erlöse bei Nachbehandlung

  • Servus Forum!

    Ich schreibe zur Zeit an einer Hausarbeit über das DRG-System.

    Dabei habe ich eine Frage:

    Ist es richtig, dass nach einem \"abgeschlossener Fall\" eine Nachbehandlung bereits durch die \"erste\" Vergütung abgegolten ist?
    Oder erhält man weitere Erlöse?

    Gibt es dafür fristen oder eine Fausregel?

    Wäre net wenn mir jemand helfen könnte.

    Gruß

    Nikol Hasi

  • Hallo!

    Der § 115a SGB V hat weiterhin Gültigkeit. Hiernach ist eine 7-malige nachstationäre Behandlung (nach Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen) erlaubt.
    Wenn die BEHANDLUNGSTAGE insgesamt (stationär + nachstationär) die OGVD der abgerechneten DRG überschreiten, ist die nachstationäre Behandlung zusätzlich berechnungsfähig. Siehe hierzu auch Krankenhausentgeltgesetz § 8 Abs. 2 Punkt 4.

    Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Nikolausfehn!

    Arztfehler? Meinen Sie einen wirklichen Behandlungsfehler oder eine Komplikation. Im ersten Fall darf sich der Arzt aus haftungsrechtlichen Gründen nicht äußern. Der Haftpflichtversocherer wäre dann berechtigt eine Regulierung abzulehnen.

    Behandlungskomplikationen werden verschlüsselt und den Kassen gemeldet.

    Eine Berechnung der nachstationären Entgelte ist in beiden Fällen möglich.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Nikolausfehn,

    meinen Sie tatsächlich nur ambulante \"Nachbehandlungen\" eines ehemals stationären Patienten? Oder geht es Ihnen auch um einen zweiten oder weiteren stationären Aufenthalt? Für letzteres gibt es sowohl in der KFPV 2004 als auch in der FPV 2005 detaillierte Vorschriften darüber, ob eine weitere DRG abgerechnet werden darf, oder nicht (siehe jeweils § 2 sowie § 3 Abs. 3).
    Viel Spaß noch bei der Hausarbeit wünscht

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Ja es geht dabei um eine weiteren stat. Aufenhalt. Ich hatte auch
    schon die betreffenden stellen des KFPV berücksichtigt. Ich dachte
    jedoch, dass bei einer \"Schlechtleistung\" keine weitere Vergütung
    erfolgt (zumindest innerhalb einer Frist die ja an der OGVD hängt).

    Danke für ihre Infos

    Schönes Wochenende

    Gruß
    :p