Neurologische Komplexbehandlung mit OPS 8-891 ab 2005

  • Hallo,

    in unserem Hause betreiben wir u.a. eine Stroke Unit. Ab 2005 gibt es erstmalig auch eine entsprechende OPS-Ziffer (8-891 Neurologische Komplexbehandlung).

    [f2][f2]Hinweise: Mindestmerkmale: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit
    durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung
    spezialisiertes Team mit:
    • 24-Stunden-Arztpräsenz unter Leitung eines in der
    Schlaganfallbehandlung erfahrenen Facharztes für Neurologie
    • 24-Stunden-Monitoring von mindestens 6 der folgenden
    Parameter: Blutdruck, Herzfrequenz, EKG, Atmung,
    Sauerstoffsättigung, Temperatur, intrakranieller Druck, EEG,
    evozierte Potentiale
    • 6-stündlicher (außer nachts) Überwachung und Dokumentation
    des neurologischen Befundes zur Früherkennung von
    Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen
    • Durchführung einer Computertomographie oder
    Kernspintomographie des Kopfes innerhalb von 6 Stunden
    nach der Aufnahme, bei Lyseindikation innerhalb von 60
    Minuten
    • Durchführung der neurosonologischen
    Untersuchungsverfahren inklusive der transkraniellen
    Dopplersonographie
    • ätiologischer Diagnostik und Differentialdiagnostik des
    Schlaganfalls (z.B. transösophagiale Echokardiographie,
    Hämostasiologie, Angiitisdiagnostik, EEG und andere
    Verfahren) im eigenen Klinikum
    • 24-Stunden-Verfügbarkeit der zerebralen Angiographie
    • kontinuierlicher Möglichkeit zur Fibrinolysetherapie des
    Schlaganfalls
    • unmittelbarem Beginn von Maßnahmen der Physiotherapie,
    Neuropsychologie, Ergotherapie oder Logopädie mit
    mindestens einer Behandlungseinheit pro Tag pro genanntem
    Bereich bei Vorliegen eines entsprechenden Defizits
    • unmittelbarem Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen
    sowie zu gefäßchirurgischen und interventionellneuroradiologischen
    Behandlungsmaßnahmen (eigene
    Abteilung im Hause oder fester Kooperationspartner in
    höchstens halbstündiger Transportentfernung)[/f2][/f2]


    Gibt es schon Informationen dazu, wie die Auswirkungen euf die DRG-Ermittlung sind? Welches ist die zugehörige DRG?

    In den Definitionshandbüchern bin ich bisher nicht fündig geworden.

    Grüße aus Hamm.

    Haarbeck

  • Hallo Herr Haarbeck,

    Zahlendreher! 8-981 ist richtig. Ist aber in DefHb5 auch nicht aufgeführt, also vermutlich erst zur Erprobung und für G-DRG 2006 vorgesehen.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Ko... (warum plötzlich so anonym ?) :erschreck:

    Zitat


    Original von gk:
    Ist aber in DefHb5 auch nicht aufgeführt

    Gibt es denn schon eine (Vor-)Version des Definitionshandbuchs :defman: ? Auf der InEK-Seite ist lediglich das Def.-Handbuch 03/05 veröffentlicht, wo der Code logischerweise nicht auftaucht.

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Dr. Leonhardt,

    1. Antwort privat.

    2. Mit den vielen HB komme ich langsam nicht mehr mit oder habe es vergessen: was tun mit Übergangshandbüchern? Der OPS ist zwar nicht fertig, aber diese Codes für Komplexbehandlung scheinen doch vollständig, da sind keine Platzhalter.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo gk
    in den veröffentlichten :defman: sind die DRGs mit den Kodes von 2003 definiert (mit diesen Kodes wurde ja auch kalkuliert, nämlich Fälle aus 2003). Die echten :defman: fürs nächste Jahr kommen sicherlich bald, es müssen ja noch Grouper gebastelt werden.
    Da es die Kodes 2003 nicht gab, sind sie aber in der Stichprobe nicht kalkulierbar gewesen und werden wohl nur Gruppierungsrelevant wenn sie auf alte Kodes sich mappen lassen.:grouper:

    mfg
    sg

  • Lieber Herr Haarbeck, liebes Forum,
    obgleich mir nichts öffizielles bekannt ist, scheint mit der OPS 8-981 quasi durch die Hintertüre die stroke-unit-Gratifikation wieder eingeführt werden zu sollen; dem Anforderungskatalog, der hier genannt ist, kann eigentlich nur eine neurologische stroke-unit gerecht werden, eine internistische Behandlung des Schlaganfalls bildet sich hier nicht ab. Grundsätzlich wäre dies wünschenswert, da das dort genannte Anforderungsprofil mit seinem Ressourcenverbrauch weit über das übliche Maß hinaus geht und entsprechend vergütet werden sollte. Bei entsprechender Nennung der Ziffer im Jahre 2005 durch entsprechende Kliniken, könnte das InEK im Jahre 2006 Kostengewichte erheben, die sich im Katalog 2007 entsprechend niederschlagen.
    Prickelnd indess ( :totlach: ) ist, daß im Katalog 2005 der ischämische Insult nahezu in einer DRG ( B70B )ökonomisch homogenisiert wurde; gemeint sein kann nicht, daß jede hämorrhagische Komponente eines ischämischen Insultes in der B70A verschlüsselt wird, noch dass jeder Lysepatient ab 2005 in Deutschland intubiert und beatmet wird ( B83 ). Bei dieser ökonomischen Homogenisierung erscheint es mir fraglich, ob die betreffenden Kliniken den Ressourcenverbrauch über zwei Jahre durchhalten werden, um im Jahre 2007 vielleicht entsprechend vergütet zu werden. Bei diese \"Vorlaufzeit\" könnte mit dem \"lernenden System\" so manch einer auf der Strecke bleiben.
    Von einem schönen Herbsttag aus Nordhessen
    Eckardt