Splitting eines Krankenhausaufenhaltes in BG und Kassel

  • Hallo Forum,
    ich habe hier einen Fall, wo ich nicht weiterkomme. Patient wurde am 4.7.2004 wegen bg-licher Unfallfolgen stationär aufgenommen und operiert.Während dieses entwickelte der Patient Fieberschübe, welche wohl auch schon vor der Aufnahme bestanden.Der Patient wurde dann am 13.07.2004 in die Innere Abt.verlegt. Abgerechnet haben wir den ganzen Aufenthalt mit der BG. Die BG will jetzt aber nur den Aufenthalt bis zum 10.07.2004 bezahlen, da der Chefarzt der Chir. in einer Stellungnahme die unfallbedingte Behandlungsbedürfttigkeit bis zum 10.07.2004 festgelegt hat. Kann ich diesen Fall splitten, d.h. vom 07.07.2004 bis zum 12.07.2004 BG-lich und den Aufenthalt danach vom 13.07.2004 bis 03.08.2004 kassenärztlich abrechnen?
    Ihre Meinung dazu interessiert mich brennend, bitte um schnelle Antwort.
    Danke B. hellingrath

  • Hallo Frau Hellingrath,
    solche Fälle haben wir ab und zu. Es kommt ganz darauf an, ob das Fieber die DRG erhöht oder verlängert. Falls dieselbe DRG, dann bezahlt kompletten Fall die BG. Normalerweise wird mit dem ersten Kostenträger abgerechnet, in diesem Fall die BG, diese wendet sich dann an die gesetzliche Krankenkasse. Gesplittet werden die Fälle seit DRG-Abrechnung nicht mehr.
    Fürlinger

  • Hallo Frau Fürlinger,
    danke für ihre Antwort.Der Aufenthalt wurde durch die weitere Diagnostik von regulären 6 Tagen auf 30 Tage erhöht und die Höhe des Entgeltes entsprechend auch.
    B.Hellingrath

  • Hallo Frau Hellingrath,
    leider etwas spät, aber hoffe doch noch rechtzeitig. Die DRG ist
    dann von der BG zu bezahlen (UGVD bestimmt erreicht und OGVD
    bestimmt noch nicht überschritten, also Preis gleich), die Zu-
    schläge in solchen Fällen würde ich allerdings dann mit der
    Krankenkasse abrechnen.
    So funktioniert das auch meistens und die Kostenträger bezahlen
    ihre Rechnungen.
    J. Fürlinger

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    wie schon oben erwähnt gibt es kein Fallsplitting. Abgerechnet wird der gesamte Fall mit dem \"ersten\" Kostenträger. Eine Verrechnung erfolgt dann \"normalerweise\" danach und wird nicht vom Krankenhaus angestoßen.

    Ein allgemeingültige Verrechnungs-/Ausgleichsformel gibt es hierbei aber nicht, das ist aber eben Problem der Versicherer und nicht der einzelnen KHs.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau