Säuglingsbetreuung

  • :sterne: :baby: Hallo liebes Forum,

    ich bräuchte mal eure Mithilfe.
    Folgender Sachverhalt:
    Mutter mit akutem Schub einer Multiplen Sklerose muß stationär auf der Neurologie aufgenommen werden. Problem: 2 monate alter Säugling, wird noch von Mutter gestillt und auf der hauseigenen Kinderstation auch stationär aufnenommen. Das Kind ist gesund, keine Beschwerden. Habt ihr eine Idee für die Hauptdiagnose des Kindes, da dass Kind auf jeden Fall mit bei der Mutter bleibt.
    Mir fällt nur Z76.2 ein. Andere Ideen???
    Vielen Dank für eure Antworten.
    Mfg
    KS

  • Hallo KS,
    Z76.2 klingt doch ideal.
    Aber lassen sie es uns wissen, wenn die KK tatsächlich den stationären Aufenthalt des Säuglings bezahlt. Das halte ich nämlich für höchst unwahrscheinlich.
    :d_gutefrage:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Zusammen,

    gibt es hier neue Erkenntnisse?

    Also die Fragestellung eines Säuglings (nicht mehr Neugeborenes) als Begleitperson einer kranken Mutter??

    Danke und Gruß

  • Hallo.

    Erkenntnisse habe ich nicht.

    Nur einen Analogschluss zu §1 Abs. 5 Satz 9 FPV 2018 (Zitat);

    Zitat


    9Erfolgt
    ein Verbleib der gesunden Mutter aufgrund des krankheitsbedingt behandlungsbedürftigen Neugeborenen, so ist ab Erreichen der abgerundeten mittleren Verweildauer der vollstationären DRG-Fallpauschale für die Mutter der Zuschlag für Begleitpersonen abzurechnen; § 1 Abs. 2 findet in die-sem Fall für die Fallpauschale der gesunden Mutter keine Anwendung.

    Analogschluss bedeutet:

    Wie in der Fallkonstellation von FPV 2018 § 1 Abs. 5 Satz 9 mit "krankem" Neugeborenen und "gesunder Mutter" ist bei stillender Mutter (WHO-Empfehlung bis mindestens 6. Lebensmonat, auch darüber hinaus ggü. Säuglingsnahrung zu präferieren) eine Mitaufnahme des Neugeborenen als Begleitperson sinnig.

    Mehr aber auch nicht. Und man kann sich sicherlich sehr gut und umfangreich darüber streiten, ob die 45 EUR Tagespauschale für gesunde Begleitpersonen (mit Verpflegung) für einen gestillten Säugling angemessen sind. Da das aber nicht geregelt ist und ein Mehraufwand durch Vorhaltung und Bereitsstellung eines Säuglingsbetts wahrscheinlich ist m. E. statthafter Analogschluss.

    Der Passus mit der mittleren Verweildauer kommt natürlich nicht zum Tragen. Eine Fallpauschale, welche für den gesunden Säugling berechnet werden kann, gibt es nicht.

    Medizinisch ist es aus kinderärztlicher Sicht nicht zumutbar insbesondere bei längerem Krankenhausaufenthalt der stillenden Mutter den Säugling bei Bedarf oder im festen Rhythmus von mindestens 4-6 Mahlzeiten pro Tag in das Krankenhaus zu befördern und dann bei Entfall der Nahrungsnotwendigkeit wieder nach Hause zu schicken (bis zur nächsten Mahlzeit). Gleichsinnig kann wohl kaum erwartet werden, dass der Säugling seine Nahrungsaufnahme per Stillen so gestaltet, dass er morgens um 07:30 im Krankenhaus auftaucht und abends um 20:30 wieder verschwindet und in der Zwischenzeit (nachts) auf eine Nahrungsaufnahme verzichtet. Selbstverständlich wird hier das Argument angeführt werden, dass man Muttermilch einfrieren und via Flasche verabfolgen kann. Dem ist zu entgegnen, dass dies zweifelsfrei technisch geht, Stillen aber ein bischen mehr als leidliches Milchtrinken aus Quelle XY ist. Darüber hinaus kann je nach Menge der vorzuhaltenden Muttermilch ein Einfrieren schlicht nicht praktikabel sein.

    Eines darf sicher nicht sein: Wenn das Stillen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (Medikamente, die in die Muttermilch übergehen und dem Kind schaden) oder bilaterale Mamma-OP mit Verhinderung der Stillfunktion) wird es mit der Begleitperson Säugling aus meiner Sicht unhaltbar.

    Besten Gruß

    --------------------------------------------------------------------------------
    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin

  • Hallo,

    hatte neulich zweimal einen Säugling als Begleitperson der kranken Mutter (jeweils Fuß gebrochen), einmal 6 Wochen, einmal 6 Monate alt. Allerdings hatten wir Babybettchen im Zimmer der Mutter. Wir mussten zwar eine Stellungnahme an die KK abgeben, aber die Begründung "stillende Mutter" war ausreichend. Analgetika der Mütter wurden stillfreundlich angepasst.

    Viele Grüße

    Anne

  • Hallo,

    wir rechnen für gesunde Neugeborene (Alter bis 28 Tage) und Säuglinge (Alter bis 1 Jahr), die mit der kranken Mutter aufgenommen werden, je nach Alter des Neugeborenen/Säuglings eine DRG oder 45 Euro als „Begleitperson“ ab.

    Gruß

  • Danke :)

    Ich finde es schwierig.

    Laut Klarstellung der FPV darf ja für Säuglinge die DRG abgerechnet werden.

    Allerdings finde ich, dass es ja keinen Unterschied gibt, ob ein Kind 27 oder 30 Tage alt ist und mit kommt.

    Wenn man aber für Kinder über 28 Tage eine DRG abrechnet, ist dies ja nicht mehr die, eines 'gesunden NG' sondern meist teurer.

    Hier ist dann die Frage nach der HD (Z76.2?). Und die Frage, was die KK dazu sagt :(

    Nehmt ihr nur Kinder mit auf, die gestillt werden? Was ist bei anderen Betreuungsproblemen?

    Sicher sind das Ringeltauben, aber wenn der Fall da ist und das Kind über 28 Tage wird die KK sicher versuchen, sich raus zu winden, v.a. wenn das Kind nicht gestillt wird.

  • In der FPV steht, dass eine DRG für ein gesundes Neugeborenes abgerechnet werden kann.

    Neugeborene sind sie bis zur Vollendung der 4. Lebenswoche, danach gelten sie als Säuglinge.

    Also wird ab dem 29. Tag keine DRG, sondern Begleitpersonenzuschlag abgerechnet.