Hallo, Forum,
eine ausführliche Pflegedokumenation ist im Rahmen der DRG-Fallpauschalenabrechung unumgänglich - nur, was bedeutet ausführlich?
Als fiktives Beispiel möchte ich aufführen:
Im Pflegebericht steht am Tag der Aufnahme: \"Die Patientin ist stuhl- und harninkontinent.\" Nachweis über die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmittel wurde über 7Tage geführt und auch bei Entlassung.
Im Pflegebericht steht: \" Patientin ist stuhl- und harninkontinent, sie hat eingenässt und eingestuhlt.\" Inkontinenzhilfsmittelnachweis wurde über 7 Tage geführt und auch bei Entlassung.
Reicht Variante 1 aus, um die entsprechende Inkontinenz nachzuweisen?
Reicht Variante 2 aus, um die enstprechende Inkontinenz nachzuweisen?