Wiederaufnahmeregelung

  • Hallo Forum,

    im Moment häufen sich meine Fragen. Vielen Dank auch für die schnelle Antwort über die Rückverlegungen.

    Wie ist das eigentlich mit den 33DRGs in Anlage 3. Sind diese DRGs von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen? Diese kankenhausindividuell vereinbarte Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.1,sind diese hinsichtlich der Fallzusammenführung zu beachten oder sind die grundsätzlich davon ausgenommen?

    Auch habe ich ein Probleme mit der Bezeichnung \"implizit\" und \"explizit\", bezüglich der Ein-Belegungstag-DRG. Was bedeutet das ?

    Noch eine dritte Frage:Was genau ist mit der \"Kappungsgrenze\", gemeint? Oder wo kann ich das nachlesen?
    Auch habe ich gehört, dass es einen \"Waschzettel\" Umstieg 2003/2004/2005, vom INEK geben soll.Diesen habe ich auf der Homepage aber nicht gefunden.

    Viele Grüße
    Toto

  • Hallo Toto,

    1) für die Entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntG müssen - wenn sie fallbezogen vereinbart werden - gem. § 7 KFPV 2004 oder § 7 FPV 2005 \"auch Vereinbarungen zu den übrigen Bestandteilen des Fallpauschalen-Katalogs nach Anlage 1 getroffen werden..\" \"Für den Fall der Wiederaufnahme ... sollen Vereinbarungen getroffen werden, die den Vorgaben nach § 2 .. entsprechen\". Hier gibt es also Verhandlungsspielraum mit den Kassen.

    3) Kappungsgrenze bedeutet, dass die Verluste pro Jahr in der Konvergenzphase nach Vorstellung des Bundesrats begrenzt werden sollen. Zuerst werden also die prozentualen Anpassungsregeln angewendet; wenn der Erlösverlust dadurch über eine bestimmte Kappungsgrenze hinausgeht, wird die jährliche Anpassung auf diesen prozentualen Höchstbetrag begrenzt. Diese Forderung ist primär durch die Bildungs- und Finanzminister der Länder entstanden, die für Verluste der Unikliniken aufkommen müssten.

    4) Homepage von INEK, dort auf der rechten Seite etwas nach unten scrollen: \"29.09.2004: Hinweise zu Leistungsplanung/Budgetverhandlung für 2005\", dem Link folgen.

    MfG
    A. Regorz

    Arndt Regorz

    Regorz Consulting GmbH
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