Einen fröhlichen Guten Morgen an alle Mitstreiter,
als Kostenträger liegt uns ein Stromunfall etwas schwer im Magen.
Die letzte Diskussion (16.08. - 10.09.04)habe ich verfolgt und kann die Argumente auch nachvollziehen. In konkreten Fällen treten aber doch immer wieder Fragen bzw. Unsicherheiten auf.
Kurze Fallschilderung: Der Verletzte kommt selbständig in die Notaufnahme und berichtet, dass er beim Anbau einer Schaltanlage einen Stromschlag erlitten hat. Er wird auf die Intensivstation aufgenommen. Aufnahmebefund: Herztöne rein, respiratorische Arrhytmie, Herzfrequenz 56/min, RR 140/80 mmHG, kleine Strommarke an der linken Hand, Nervensystem grobneurologisch o. B., sonst o. B.
Der Verletzte klagt kurzzeitig über ein rechtsthorakales Druckgefühl, welches im Verlauf nachließ. Bis auf initiale Sinusbradykardie war das weitere EKG- und Kreislaufmonitoring unauffällig.Er wurde am Folgetag bei stabilem Allgemeinzustand entlassen.
Das Krankenhaus gibt als Hauptdiagnose I49.9 (Kardiale Arrhythmie, n. n. bez.) an und erreicht damit die DRG F70B (Schwere Arrhythmie und Herzstillstand ohne äußerst schwere CC...).Lt. Kommentierung zur DRG sind in dieser Fallgruppe Patienten mit lebensbedrohlichen Herzrythmusstörungen eingruppiert.
Dies ist hier ja offensichtlich nicht der Fall, die Entlassung erfolgte nach 22 Stunden stationärer Beobachtung.
Ausgehend von der bisherigen Diskussion zu diesem Thema würde ich hier als Hauptdiagnose die T75.4 verwenden wollen, da ja Symptome vorgelegen haben.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diese Auffassung bestätigen könnte.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Tina