Hallo Forum.
Folgender Fall:
Pat. ist im Krankenhaus A zur Bestrahlung, und wird für 2 Tage in in Krankenhaus B zur neurologischen Behandlung verlegt. Danach direkt wieder ins Krankenhaus A.
Die DRG von Krankenhaus A ist eine Ausnahmeregelung der Wiederaufnahme (Spalte 13 im DRG-Katalog).
Kann das Krankenhaus A nun 2x die DRG für Bestrahlung abrechnen??
Krankenhaus A will z.B. zweimal die DRG I65C abrechnen!
Zählen also die Ausnahmeregelungen der Wiederaufnahme auch bei Rückverlegungen oder nicht?? Und wo steht dazu Hinweise??
Hat da einer vielleicht schon Stellungnahmen von DIMDI, MDK oder so??
Gruss Andre