Rückverlegung

  • Hallo Forum.

    Folgender Fall:

    Pat. ist im Krankenhaus A zur Bestrahlung, und wird für 2 Tage in in Krankenhaus B zur neurologischen Behandlung verlegt. Danach direkt wieder ins Krankenhaus A.

    Die DRG von Krankenhaus A ist eine Ausnahmeregelung der Wiederaufnahme (Spalte 13 im DRG-Katalog).

    Kann das Krankenhaus A nun 2x die DRG für Bestrahlung abrechnen??

    Krankenhaus A will z.B. zweimal die DRG I65C abrechnen!

    Zählen also die Ausnahmeregelungen der Wiederaufnahme auch bei Rückverlegungen oder nicht?? Und wo steht dazu Hinweise??
    Hat da einer vielleicht schon Stellungnahmen von DIMDI, MDK oder so??

    Gruss Andre

  • Hallo,
    Die Ausnahmeregelungen der Wiederaufnahme gelten nicht.

    Siehe hierzu die Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung
    nach § 2 KFPV 2004. :deal:

    Unter 9. ist die Regelung zu finden.
    \"Bei der Rückverlegung findet die Regelung zur Ausnahme gekennzeichneter DRGFallpauschalen keine Anwendung (gilt nur bei § 2 Abs. 1 und Abs. 2 KFPV 2004).\"

    Leitsätze

    Gruß MiChu

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)