Guten tag,
ich habe da eine frage, weil wir einige male von der kasse nicht akzeptierte codierungen :noo: zurück bekommen haben:
Können als sekundärdiagnosen auch diagnosen verwendet werden, die nicht mit * oder ! gekennzeichnet sind?
Praktisches beispiel: Pat. kommt mit starkem schwindel als folge eines früheren kleinhirninfarktes, da er marcumarisiert ist, wird er zum ausschluss einer blutung aufgenommen.
Meine theorie: korrekte codierung ist
HD I69.3 mit sekundärdiagnose H81.4, d.h. der alte infarkt ist die ursache und der zentrale schwindel die manifestation.
ND Z92.1
Prozedur: 3-200
Ist das so korrekt?
Dank für kompetente antworten!