Kodierfrage: Wiederaufnahme zum AP-Verschluß

  • Liebe NG!
    Problem: Patienten erhalten u.U. eine protektive Ileostomie bei Op eines Rektumkarzinom. Wie verschlüsseln Sie die Wiederaufnahme zum AP-Verschluß nach ca. 3 Monaten: weiter C 20 als HD oder welcher Schlüssel ist sinnvoll? Ich habe verschiedene Beispiele gruppiert und würde gerne in Erfahrung bringen, wie Sie vorgehen. Nach DKR würde ich meinen, dass bis zum völligen Abschluß der Therapie das Rektum-Ca. die HD sein müsste...
    Dank und Gruß,
    J. Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • :chirurg: Würde ich ganz genauso auslegen: Tumor = Hauptdiagnose.
    Im australischen Kodierhandbuch gibt es dazu auch (fast) ein Beispiel:
    wenn ein Patient zur cystoskopischen Kontrolle eines Residualblasentumors kommt, dann ist die HD der Blasentumor, die ND die Z08ff. =Nachuntersuchung nach Eingriff wegen Malignom und die Cystoskopie die Leistung.

    Ich würde in diesem Falle die Z43.3 = "Versorgung eines Kolostomas" als Nebendiagnose nehmen (steht ausdrücklich im ICD: inclusive Verschluss) und die OP ganz normal im OPS.

    Was meint der Rest der Kodierwelt?

    Herzlichst
    patricia

    :besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo,
    imho kommt auch nur der Tu als HD in Betracht.
    Alle Codes aus Z.xy "Vorhandensein künstliche Körperöffnung" führen ausserdem in Fehler-DRGs.
    Gruß
    Christian Jacobs

  • Hallo, Ihr dort, schaut mal unter http://www.bwkg.de unter News/Downloads nach der Datei "Multiplikatorentraining.zip", sie enthält viele schöne Beispiele aus allen Bereichen, die von der DKG zusammen gestellt wurden. Vielen Dank an Frau Schlottmann und Frau Raskop. Auch das Beispiel C20 mit AP-Rückverlagerung auf Seite 20 / Folie 40.
    Freundlichen Gruß aus Schorndorf vom MDA

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo DRG-Gemeinde,
    ich habe mir die betreffende Folie angesehen, mit dem Ergebnis bin ich einverstanden, nicht aber mit der Begründung: Dort steht: - in diesem Falle liegt die Regel zur Verschlüsselung von akuten und alten Verletzungen zugrunde: die akute Verletzung wird solange verschlüsselt, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Das bezieht sich auf eine Spezielle Kodierrichtlinie und ich bin mir nicht sicher, ob eine "Übertragung" einer Speziellen Kodierrichtlinie auf andere Sachverhalte zulässig ist.

    In unsere zukünftige Situation hineinversetzt: wie argumentiere ich gegenüber dem MDK, wenn dieser mir sagt, die genannte Kodierrichtlinie würde sich nur auf Verletzungen beziehen?

    Die DKR 0201a "Auswahl und Reihenfolge der Kodes bei Neubildungen" sagt hierzu:
    "Sofern ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms/von Metastasen benötigt, ist jedem weiteren Krankenhausaufentalt, bei dem eine Folge-Operation durchgeführt wird, das Malignom/die Metastase ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen."
    Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn es sich um eine protektive Ileostomie bei OP aus einem anderen Grund handelt?

    Christa Bernauer
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    [ Dieser Beitrag wurde von c_bernauer am 07.03.2002 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von c_bernauer am 07.03.2002 editiert. ]

  • Hallo Frau Bernauer,
    ich bin da jetzt eher pragmatisch vorgegangen und habe andere Konstellationen gegroupt unnd mir aus den Meinungen hier ein Extrakt gebildet.

    Die Kodierempfehlung an meine Kollegen lautet daher:

    HD: Grunderkrankung (z.B. Rektumkarzinom C20, oder Divertikulitis K57.-)
    ND: Z43.2 Versorgung eines Ileostomas oder
    Z43.2 Versorgung eines Kolostomas

    Auch die Z 43.2 alleine führt in den DRG, aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass man medizinisches und betriebswirtschaftliches Kodieren nicht immer 100%ig trennen kann und soll. Es muß doch aus dem Kode irgendwie hervorgehen, was man getan hat und warum!
    Was meinen Sie?

    Gruß,
    Jan Cramer
    P.S.
    Schicke Ihnen gerne den ganzen Sermon der "Kodierempfehlung" zu.

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Herr Cramer,

    vielen Dank für Ihre Empfehlung, ich werde diese auch bei uns im Haus weitergeben.

    Sie haben zwar recht, dass aus dem Kode irgendwie hervorgehen soltle, was man getan hat und warum, aber meine bisherigen Erfahrungen mit dem MDK in Sachen Abrechnungsprüfung haben mich so manche bittere Erfahrung machen lassen.

    Gruß,
    Christa Bernauer
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    P.S. Das Angebot mit der "Kodierempfehlung" nehme ich sehr gerne an.