• Hallo Forum,
    wenn ein Patient mit A09 aufgenommen wird, sich diese aber nicht bestätigt - also ein Erreger nicht gefunden wird, der Patient aber eine Gastroenteritis hat, bleibt mir dann nur noch die K52.9?
    Oftmals vermutet mein Arzt einen Virus, wann kann ich einen Kode z.B. aus A08.- nehmen, muss das Virus nachgewiesen sein?
    Gruß aus dem herbstlichen Norden.

  • Hallo Herr Schrader.

    Bei uns im Krankenhaus wird die A09 verschlüsselt, wenn der Patient eine Gastroenteritis hat, wo der Arzt meint, es wäre Virusinfiziert. (Auch wenn der Erreger nicht nachweisbar ist.)

    Den Code K 52.9 würde ich nur verwenden, wenn sich der Arzt sicher ist, dass es keine infektöse Gastroenteritis ist, sondern einen anderen Urspung hat.

    Hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    N.Schneider

  • Servus und hallo Herr Schrader,

    der Begriff \"vermutlich\" infektiösen Ursprungs in der Bezeichnung der A09 impliziert ja geradezu die Kodierung dieses Schlüssels bei Vorliegen einer entsprechenden Gastroenteritis - selbst wenn kein Erregernachweis geführt werden konnte, eine berechtigte Vermutung dahingehend jedoch besteht. Insofern würde ich Ihrer Einschätzung zustimmen und bei der A09 bleiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    shadow

  • Nur bei den wenigsten \"Gastroenteritiden\" dürfte es sich um die
    \"sterile Entzündung\" z. B. im Rahmen von bestimmten Autoimmun-
    erkrankungen handeln. In der Regel hat man es mit einer Gastroenteritis
    zu tun, die eben durch Viren und/oder Bakterien verursacht wurde.
    Daher ist A09 zutreffend.
    Gruß
    Ordu

  • A09 und K52.9 führen in die gleiche DRG (G67.B). Für A08.0 bis .2 (führen in G67A) sollte m.E. ein pos. Virus-Nachweis vorliegen oder die Diagnose zumindest epidemiologisch plausibel sein (z.B. bei Norwalk-Virus Epidemie, wo eine mikrobiologische Diagnostik nicht zwingend bei jedem Patienten erforderlich ist).

    Conrad