Welche Krankenkasse muss denn eigentlich den Aufenthalt bezahlen, wenn ein Wechsel der Krankenkasse vorlag? In manchen Texten steht: ...die Kasse, die die Kostenzusage machte. In anderen Texten stand: ...die Kasse, die bei Entlassung des Patienten \"aktuell\" war. Wer kann mir die Frage beantworten?
M. Köppert
Kostenübernahme bei Kassenwechsel
-
-
Schönen guten Tag Frau Köppert!
Bisher war es intern zwischen den Kostenträgern geregelt, ab 2005 steht es in den Abrechnungsbestimmungen: Zuständig ist der Kostenträger zum Aufnahmezeitpunkt (gilt z. B. auch für BG/Kasse).
Schönen Tag noch,
-
Guten Tag zusammen,
ergänzend zu den Ausführungen gilt:
bisher ist die KK zuständig, die am Entlassungstag zuständig ist. Damit das Ganze aber noch komplizierter wird gilt:
- für Fälle, die in Papierform der KK gemeldet wurden, ist die neue KK für die Abrechnung anzugehen
- für alle Fälle, die über DTA gemeldet wurden, zahlt die KK, die die Kostenzusage erteilt hat und rechnet selbst mit der zuständigen KK ab.
Gut, dass diese Regelung \"vom grünen Tisch\" mit den neuen Vorschriften \"vom Tisch\" ist.
Schönen Tag
Pekka. -
Vielen Dank. Sie haben mir sehr geholfen.
Köppert