Ernährung und Schmerztherapie, kodieren?

  • Liebes Forum,

    nach DKR-Schmöckern, möchte ich mal eine hypothetische Frage stellen.

    In den DKR findet man unter P001a den Hinweis, daß par-/enterale Ernährung und Schmerztherapie nur zu kodieren sind, wenn sie als alleinige Maßnahme durchgeführt werden.

    Was mache ich, wenn ich einen Patienten nur ernähre und Schmerztherapie durchführe?

    Beides kodieren oder nichts davon?

    Viele Grüße

    Benjamin

  • Hallo Benjamin,
    Beides kodieren. Aus meiner Sicht ist hier gemeint, dass eine Ernährung und auch Schmerztherapie nicht z. B. unmittelbar perioperativ zu kodieren sind. Kodieren kann man es aber z.B. bei einem Finalstadium eines Tumorleidens, wenn ausser diesen Massnahmen keine anderen mehr durchfürbar sind.
    Oder zielte die frage auf etwas anderes ab?
    MfG MeDiKus

  • Hallo MeDiKus,

    erst mal danke für die Antwort.

    Was ich damit meine ist Folgendes:

    Beide Prozeduren sind nur zu kodieren, wenn sie alleinige Maßnahme sind, so die DKR. In meinem Beispiel sind sie aber nicht alleinige Maßnahme, da ja ernährt und schmerztherapeuthisch behandelt wird.

    So dürfte doch nach dieser Regel nichts kodiert werden, oder?

    Nebenbei: Bedeuten die 3 großen Buchstaben im User-Namen, dass hier der Arbeitgeber durchschimmert?

  • Hallo!
    Ich interpretiere das \"alleinig\" in der P001d sowie im zugehörigen Beispiel 3 folgendermaßen: eine Prozedur ist \"alleinige\" Maßnahme, wenn sie ohne Zusammenhang mit einer anderen Prozedur durchgeführt wird. Also z.B. Schmerztherapie ohne OP, Ernährung ohne Intensivbehandlung. Das bedeutet aber nicht, dass eine \"alleinige\" Prozedur die einzige Prozedur der gesamten Behandlung sein muss.

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Benjamin,

    schließe mich Hr. Leonhardt an. Sie Benjamin berufen sich auf die DKR 2004 (P001a), vielleicht sehen Sie in die von Hr. Leonhardt zitierten DKR 2005, die P001d ist dort erweitert und mit besseren Beispielen hinterlegt.
    Auch ich sehe den Begriff \"alleinige\" in Bezug auf Prozeduren in direktem Zusammenhang (wie z.B. Schmertherapie postoperativ). Es ist aber richtig, dass da streng genommen Interpretationsspielraum ist. Also warten wir auf die P001e :biggrin:

  • Guten Morgen Benjamin,
    ich meinte es in Bezug auf die Schmerztherapie und Ernährung so wie es die Herren Simon und Leonhardt auch aber besser ausdrückten.
    Und der User- Name - ja, da schimmert er durch.
    MfG MeDiKus

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    \"Auch ich sehe den Begriff \"alleinige\" in Bezug auf Prozeduren in direktem Zusammenhang (wie z.B. Schmertherapie postoperativ).\"

    Um das so zu interpretieren muss man aber eigentlich beide Augen zudrücken..

    In der P001d steht:
    Eine epidurale Schmerztherapie wegen Schmerzen bei metastasierendem Karzinom als alleinige therapeutische Maßnahme eines stationären Aufenthaltes wird gesondert kodiert.
    8-910 Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie

    Bedeutet das nicht, dass es nur kodiert wird, wenn keine andere (irgendeine) Therapie durchgeführt wird? Da steht nicht \"als alleinige therapeutische Maßnahme bezüglich der schmerzauslösenden Erkrankung\".

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Herzlich Willkommen im Forum, Medikus!

    Freut mich, dass sich ein MDKler hier einbringt. Ich hoffe, Sie bleiben weiter aktiv, da viele Ihrer Kollegen nicht mitten drin, sondern nur dabei sind.

  • :erschreck:
    ich weiß, dass der gesunde Menschenverstand bei den DKR jetzt nicht so eine unglaublich große Rolle gespielt zu haben scheint, aber er (der GMV) spricht auch für die eher großzügige Interpretation von Leonhardt und Co (der sich ja auch \"ein Teil :i_respekt: \" des MDK´s anschließt). Denn es kann doch nicht sein, dass ich die Schmerztherapie [c=#ff0012]oder [/code]die Ernährungstherapie kodieren darf, aber nicht die Schmerztherapie [c=#ff0012]und [/code]die Ernährungstherapie. Gemeint war doch wahrscheinlich (mit GMV :a_augenruppel: ), dass ansonsten keine Chemo, keine OP, keine Diagnostik, etc. durchgeführt wurde.

    Jaja, ich weiß, solche Argumente machen sich in Briefen an den MDK meist schlecht.
    Patricia :d_pfeid:

    Patricia Klein

  • Erst einmal einen guten morgen und allen im Forum ein gutes neues Jahr.

    Wenn ich die bisherigen Antworten richtig verstehe, ist die 8-910 nur dann nicht zu kodieren, wenn eine andere Maßnahme (Diagnostik / Therapie) durchgeführt wurde.

    In den DKR 1506a wird gesagt, dass die 8-910 mit der O80 kodiert werden darf.
    Da die O80 ohne 9-260 oder 9-261 keinen Sinn macht, darf ich also die 8-910 zusätzlich zu einer anderen Maßnahme kodieren (?)
    Es handelt sich hierbei also um eine Ausnahme von der Regel(?).

    Für Antworten wie immer dankbar :p
    papiertiger

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,

    folgende Klärung zu dieser Frage:
    die 8-910 (PDA)darf bei einer spontanenen vaginalen Geburt zusätzlich dokumentiert werden, da sie nicht Teil der Prozedur (z.b. 9-260 o. 9-261) ist.
    Bekommt die Patientin allerdings eine Sectio so ist die 8-910 nicht zu kodieren, da sie teil der Operativen Prozedur ist, und das selbst dann, wenn die PDA nicht ausreicht und eine ITN zur Sektion zusätzlich notwendig ist (siehe :dkr: P001d).

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München