• Als Neuling im Thema Controlling/LKA und Pflegesatzverhandlung, stellt sich mir die Frage, was ich unter einem Zahlbasisfallwert zu verstehen habe. Ich weiß schon, dass es irgendetwas mit dem unterjährigen Umstieg zu tun haben muss, aber was genau eben nicht.

    Für Anregungen jeglicher Art bin ich sehr dankbar

    LG vom \"SEE\"

  • Hallo Seehäsin,

    Willkommen im Forum!

    Nun zu Ihrer Frage:

    wenn Sie z.B. während des Jahres schon zu viel erlöst haben, d.h. Sie kämen, wenn Sie so weiter machten, mit den gesamten Erlösen über Ihr Budget hinaus, dann wird der Zahlbasisfallwert eingesetzt und zwar unabhängig davon, ob Sie DRG abgerechnet haben oder nicht. Wir sind schon 2003 ab Januar dabei und hatten die Budgetverhandlungen 2004 im Sommer und ab 01.10.2004 einen ca. 30 Prozent niedrigeren Basisfallwert als vorher. Vermutlich geht es aber auch anders herum bei zu niedrigen Erlösen, einen höheren Zahlbasisfallwert zu bekommen, vorausgesetzt die Verhandlungspartner machen mit und die Genehmigungsbehörde. Irrtum nicht ausgeschlossen (wie immer).

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Guten Morgen Fischerin,

    eine kleine Ergänzung noch zum Beitrag von gk.

    Probleme könnten bei [c=darkblue]der Höhe des Zahl-Basisfallwertes [/code] entstehen wenn:

    die Budgetverhandlung für das lfd. Jahr erst spät stattfindet (sprich der \"neue\" Zahl-Basisfallwert wird zum 1.10., 1.11. oder 1.12. des Jahres vereinbart)und Sie

    hohe Ausgleichsforderungen oder Verbindlichkeiten haben oder

    durch die Weitergeltung der \"alten\" Entgelte deutliche
    Mehr- oder Mindererlösen erzielen.


    Auch im KHEntgG gilt die Kappungsgrenze von 30%. Allerdings ist hier m.E. nicht exakt festgelegt, von welchem Betrag (jahresdurchschnittliche Base-Rate mit Ausgleiche !! ??) diese 30 Prozent berechnet werden. :deal:


    Schöne Grüße aus dem Norden (dunkel, kühl und es ist noch viel zu früh)


    MSimon
    :sterne: :sonne:

  • Hallo MSimon,

    der nächste Anfänger meldet sich :biggrin:

    Was unterscheidet denn nun den Zahl- Basisfallwert vom normalen Basisfallwert ? Gehen die beiden synonym ?

    Gruss, Allons!

  • Hallo Herr Allons,

    einen sog. Zahl-Basisfallwert hat ein Haus nur dann, wenn es unterjährig (und nicht prospektiv) sein Budget mit den Kassen vereinbart.

    Bei dem \'normalen\' Basisfallwert spricht man vom krankenhausindividuellen Basisfallwert (und den gibt es mit und ohne Ausgleiche; siehe B1-Formular für 2004, Zeile 23 und 24).

    Nun aber zum Zahl-Basisfallwert.
    Nehmen wir an, Sie haben einen krankenhausindividuellen Basisfallwert für das Jahr 2004 in Höhe von 2.800 Euro (B1, Zeile 23) vereinbart.
    Wenn Sie nun bis zum 31.12.2004 keinen Abschluss für das Jahr 2005 hinbekommen, gilt dieser Wert von 2.800 Euro weiter.

    Zum 1.7.2005 erzielen Sie mit den Kassen Einigung über das Budget 2005 und kämen rechnerisch auf einem krankenhausindividuellen Basisfallwert von 2.975 Euro (Ausgleiche und den Beginn der Konvergenz blenden wir mal aus). Dann hätten Sie also alle Patienten, die vom 1.1.-30.6.2005 aufgenommen worden sind um 175,- zu günstig abgerechnet.
    Um diese finanzielle Lücke wieder zu füllen, muss ein Zahl-Basisfallwert für die Zeit vom 1.7.-31.12.2005 errechnet werden, die dies wieder ausgleichen soll.
    Ganz pragmatisch für diesen Fall: Im 1. Halbjahr wurden 175 Euro zu wenig pro Fall abgerechnet, also müssen im 2. Halbjahr 175 Euro (2.975 + 175 Euro = 3.150 Euro) mehr pro Fall fakturiert werden (unter der Annahme, dass die Fallzahl im I. + II. Halbjahr identisch ist......)


    Sonnige Grüße aus dem Norden (blauer Himmel, 6° Grad, einfach schön)


    MSimon
    :sonne: :sonne:

  • Hallo,
    gk und MSimon haben Recht. Wir haben erst im September verhandelt und unser Budget bei weitem noch nicht erreicht sowie hohe Ausgleichszahlungen zu erwarten, so daß wir für den Rest des Jahres einen um 70% höheren Zahl-Basisfallwert ab 1.11. abrechnen, um eine Chance zu haben, auf unser Budget zu kommen. Die Kostenträger sind uns erfreulicherweise sehr entgegengekommen. Der neue Basisfallwert ab 1.1.05 liegt dann aufgrund des für 2004 verhandelten Budgets durch die verhandelte FallzahlxCMI wiederum um 30% niedriger. Alles klar?
    Gruß aus NRW :d_zwinker:

    :kangoo: :kangoo:

  • OK, nach kurzem, klärendem Telefonat :sonne: kann ich denn also für die Nachwelt festhalten:

    Der Zahl- Basisfallwert ist ein (erhöhter) Basisfallwert, der zur Kompensation unvorhergesehener, erlösmindernder, Einflüße kurzfristig zwischen Leistungsträger und Kostenträger vereinbart werden kann.

    Richtig so ? Einige klärende Definitionen als Sticky Thread würden dem Einsteiger Forum zusätzlichen Glanz vermitteln.. :baby:

    Gruß, Allons!

  • Hallo Allons,

    der Zahl-Basisfallwert muss nicht zwingend ein erhöhter Basisfallwert sein. Das kann auch in die andere Richtung gehen.......BEIDES ist möglich.


    Herzliche Grüße (die Sonne ist weg, alles wieder grau und ungemütlich....)

    MSimon
    :sonne: :a_augenruppel: :a_augenruppel:

  • Hallo Forum,

    Zum Vergleich der BF mit den ZBF kann man sich bei der AOK informieren :a_staun:.

    Gruß aus Essen

    merguet

  • [quote]
    Original von MSimon:
    Hallo Allons,

    der Zahl-Basisfallwert muss nicht zwingend ein erhöhter Basisfallwert sein. Das kann auch in die andere Richtung gehen.......BEIDES ist möglich.

    I C, erhöht im Sinne der größten Kasse kann auch erniedrigt sein.

    Besten Dank an Alle :i_respekt: Allons!

  • Hallo Forum,

    um die Probleme und Prozesse des Krankenhauses zu verstehen, mal wieder eine Frage von Bewohnern außerhalb der Galaxie Krankenhaus.

    Was könnten denn Ausgleiche und/ oder Berichtigungen sein, die im Zuge des B1-Formular Zeile 24 für die Jahre 2003 und 2004; B2-Formular Zeile 34 ab 2005 aufgeführt sind? :baby:

    Geht es dabei im QS-Maßnahmen, Umsetzung von Arbeitszeitrichlinien etc.?

    MfG