Ausgliederung der ZEs

  • Hallo Forum,

    da dieses Thema schon mehrmals angesprochen wurde und es mir keine Ruhe gelassen hat, habe ich mich bei unserer Krankenhausgesellschaft noch einmal erkundigt, wie das Ganze denn nun wirklich funktioniert.

    1. Schritt: Es wird ein krankenhausindividuelles Budget bestimmt.
    2. Schritt: Der hieraus berechnete Basisfallwert wird dem Landesfallwert angenähert (entweder von oben -> die Verlierer; oder von unten -> die Gewinner)
    3. Schritt: Mit dem jetzt berechneten Fallwert wird das Budget berechnet, was man für 2005 bekommt.
    4. Schritt: Von diesem Budget werden jetzt die ZEs abgezogen.

    Ich betone ausdrücklich, dass dieses Vorgehen auch durch die Berechnungsschemata für die Pflegesatzverhandlungen nachvollzogen werden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Vorgehen nur für Niedersachsen gilt.

    Bitte Feedback aus dem Forum. Bitte keine Meinungen, sondern fundierte Tatsachen, die mit den Krankenhausgesellschaften abgestimmt wurden.

    MfG

    Thomas Schroeder

  • Hallo Hr. Schoeder,

    ich sehe das etwas anders:

    1. es wird ein KH-individuelles Budget erstellt - das steht an 1. Stelle,

    aber dann werden

    2. die Summe für die individuell zu verhandelnden DRG´s (Anlage 3)herausgerechnet - z.B. Tagesgleiche Pflegesätze x Tage = \"auszugleidernde Summe\", (=Spalte 16 im B Formular der AEB) dann

    3. Erlössumme für Zusatzentgelte \"ausgelidern\" (=Spalte 18 im B Formular der AEB)

    4. dann werden noch die ERlöse für Überlieger am Jahresanfang abgezogen (Spalte 20 B Formular)

    so erhält man die \"Erlössumme für Fallpauschalen\" (Spalte 22 B Formular)

    5. diese wird dann durch die Summe der effektiven Bewertungsrelationen (Spalte 22 B Formular, übernommen aus E1) dividiert, und man erhält den hausindividuellen Basisfallpreis für 2004

    genauso muss es auch in 2005 funktionieren, denn ansonsten, ohne die Ausgleiderung der individuellen DRG´s und der Zusatzentgelte, würde der durch das DRG-Erlösvolumen ermittelte Angleichugnsbetrag nicht stimmen, da sich die individuell zu vereinbarenden DRG´s und die Zusatzentgelte nicht in der Summe der efffektiven Bewertungsrelation - die ja wiederum maßgeblich für die Bestimmung der Höhe des DRG-Erlösvolumens verantwortlich ist - abbilden;

    ich hoffe das ich iein wenig für Durchblick in dieser dorch sehr komplexen Tehmatik sorgen konnte -

    Eine Randbemerkung noch, meines Erachtens müssen dahingehend die offiziellen Formulare B2 angepasst werden.

    Ohnehin dürfte bisher ja noch niemand für 05 verhandelt haben, oder momentan verhandeln - da ja das wichtige Merkmal \"landesweiter Basisfallpreis\" meines Wissens nach noch in keinen Bumndesland feststeht.

    Grüsse aus dem trüben bad Wildungen

    J. Raddatz

  • Da die Gewichte der betroffenen DRGs im Hinblick auf die neu geschaffenen Zusatzentgelte reduziert wurden, sollte man m. E. eine vollständige Ausgliederung der ZE aus dem Budget keinesfalls hinnehmen. Diese Auffassung wird auch von einer großen Wirtschaftprüfer-Gesellschaft vertreten.

    Bei Ausgliederung plus Fallgewicht-Verringerung bekäme das Krankenhaus spätestens nach Ablauf der Konvergenzphase den Betrag gleich zweimal abgezogen.

    Gruß aus der Provinz

    K.

  • Glück Auf liebe Groupies, Hallo Kassandra

    was verstehen Sie unter vollständiger Ausgliederung? Die ZE\'s und ihre Budgetanteile verbleiben im Gesamtbudget des KH und des Bundeslandes. Lediglich das Konvergenzphasenbudget wird um diesen Anteil verringert. Schafft das InEK die ZE wieder ab, bzw. erfolgt eine Wiedereingliederung werden natürlich auch durch das InEK die entsprechenden Kostenanteile zurückgeführt werden müssen. (Tendenz zur Wiedereingliederung zur Zeit eher gegen Null, dies ist ein Element zur Abbildung der unterschiedlichen Versorgungstufen ohne unterschiedliche Baserates zu entwickeln.)
    Die aktuelle Absenkung der Fallgewichte beruht im übrigen nicht nur auf den Ausgliederungen der ZE\'s oder Nicht bewerteten DRG\'s. Ansonsten hätte es keine Absenkungen in Bereichen ohne offensichtlichen Bezug zu ZE und NB-DRG geben dürfen. (Schauen sie mal z.B. in die Geburtshilfe) Die Absenkung diente der Gesamtjustierung des Systems. Rein kalkulatorisch war 2004 um die angesprochenen 5% fehlbewertet gegenüber der fiktiven 1. Und 2003 war um ca. 2% unterbewertet gegenüber der 1.

    Gelsenkirchen, dunkel mondschein kalt

    M. Kilian

    Michael Kilian

  • Hallo KAssandra,

    Herr, oder frau Kilian hat ganz recht. Die Erlösanteile für die Zusatzentgelte (oder die indiv. zu verhandelnden DRG´s) werden ja nicht aus dem Budget ausgegliedert.

    Viellmehr muss man sich den Mechanismus als eine \"3-Teilung\" des Budgets vorstellen: ein Teil - Zusatzentgelte, ein Teil indiv. DRG´s, und ein Teil für alle bewerteten DRG´s.

    Die Ermittlung des sogenannten DRG Erlösvolumens bezieht sich im übrigen nur auf den Teil des Budgets, der mit den bewerteten DRG´s (Anlage 1 zum Fallpauschalkatalog) \"abgerechnet\" wird.

    Dies hat zur Folge, dass man durch die herausnahme der ZE und indiv. DRG´s den hausindividuellen Basisfallpreis auch beeinflussen kann.

    Hoffe, es ist so ungefähr verständlich was ich meine ??????

    Grüsse ans gesamte Forum

    J. Raddatz

  • Hallo Killian & Raddatz

    ich glaube, hier liegt ein Mißverständnis vor.

    Nehmen wir einmal an, ein Haus hatte 2004 10.000 Fälle mit einem CMI von 1,0 und einer Baserate von 3000 EUR. 2005 ergibt sich bei den gleichen Leistungen ein CMI von 0,9667, weil Zusatzentgelte aus den Fallgewichten herauskalkuliert wurden.
    Nehmen wir ebenfals einmal an, das Haus hätte ein Gesamtbudget von 30.000.000 EUR, wovon 1.000.000 auf ZE entfallen.

    Nach Ihrer Ansicht müssen die \"Kosten\" für die Zusatzentgelte als aus dem Budget herauskalkuliert werden. Folglich verbleibt ein DRG-Budget von 29.000.000 EUR, aus dem sich eine individuelle Baserate von wiederum 3000 EUR ergibt. Nur wenn keine Anpassung an die Landesbaserate erfolgt, erhält das Haus nach wie vor insgesamt 30.000.000 EUR.

    Erfolgt diese Anpassung jedoch, verringert sich das Erlösbudget wegen der ZE-induzierten CMI-Absenkung UND des durch den landesweiten Ausgliederungseffekt wiederum abgesenkten Basisfallwertes (z. B. auf 2900 EUR) auf 28.000.000 + 1.000.000 = 29.000.000 EUR. Das Haus erhält also eine Million weniger - trotz gleicher Leistungen wie 2004!

    Findet keine Ausgliederung statt, erhöht sich zwar zwischenzeitlich das individuelle Budget, am Ende der Konvergenzphase greift jedoch der veringgerte CMI, so daß das Haus bei einem (nicht reduzierten) landesweiten Basisfallwert von 3000 EUR genau 29.000.000 + 1.000.000 = 30.000.000 EUR erhält.

    Daraus ergibt sich aus meiner Sicht eindeutig, daß die neuen Zusatzentgelte nicht ausgegliedert werden dürfen, da sich das Erlösbudget durch den verringerten CMI und die einheitliche Landesbaserate am Ende der Konvergenzphase um etwa den gleichen Betrag reduziert.

    Ist doch eigentlich eindeutig, oder? 8)

    Viele Grüße

    K.

  • Hallo Kassandra,

    so weit ich Ihrer Rechnung folgen kann, sieht die Sache doch so aus,

    in 2005 würde der Hausindiv. Basisfallpreis bei Eur 2.999,90 liegen =

    (30.000.000 - 1.000.000 ) / (10.000 x 0,9667)= 2.999,90 Euro

    keine Anpassung an landesweiten BAsisfallpreis = Erlös 29.000.000 über DRG´s + die 1.000.000 Zusatzentgelte (wenn sie auch punktgenau geplant waren) = Gesamterlös 30 MIO Euro (wie in 04)

    sollte nun bei den hausindividuellen Basisfallpreis bereits bei den Euro 2.999,90 eine Anpassung nach unten stattfinden, so ware die Anpassung ja noch höher, wenn Sie die Zusatzentgelte nicht berücksichtigen würden. Dann wäre nämlich der hausindividuelle Basisfallpreis

    30.000.000 / (10.000 x 0,9667) = 3.103,34

    Dieser Betrag würde dann an den landesweiten Basisfallpreises (über die Ermittlung des DRG-Erlösvolumens und die darauf bezogene % Anpassung) angeglichen, und Sie hätten defakto eine noch grössere \"Budgetabsenkung\" hinzunehmen.

    Grüsse

    J. Raddatz