Hallo Herr Jacobs
dennoch: Sie tuen gut daran die Z87.8 als Nebendiagnose zu verschlüsseln. Auch wenn dieser Kode kein Splittkriterium darstellt, so beschreibt er doch zumindestens eine Erkrankung, die einen stationären Aufenthalt voraussetzt, da eine MH schon mal intensivpflichtig werden kann. Darüber hinaus liefern Sie die Begründung, warum Sie eine auch ambulant durchzuführende OP stationär aufgenommen haben (der MDK wird sicherlich nachfragen).
Desweitern beschreibt die Z87.8 zusätzliche Komorbiditäten und gibt Auskunft über Ihr Patientenklientel.
Viele Grüsse
Engels
Med. Controlling Münster