Mamma-Ca und Lymphknotenmetastasen

  • Liebe Kollegen,
    es ist schon bedenklich, welch absurde Probleme nach drei Jahren deutscher DRG-Praxis immer noch unklar sind. Das Vergütungssystem soll lt. §17b KHG Komplexitäten und Comorbiditäten abbilden. Der Schweregrad und das Stadium einer Tumorerkrankung werden nun einmal auch vom Lymphknotenstatus mitbestimmt. Es gibt keine Kodierregel, die die Verschlüsselung von Metastasen als ND ausdrücklich verbietet. Die Diskussion entsteht doch nur durch eine zu enge Auslegung der DKR D003. Wie wollen wir jemals zu einer sachgerechten Finanzierung der stadiengerechten onkologischen Therapie kommen, wenn wir noch nicht einmal die trivialen Merkmale erfassen, die mit der ICD-10 kodierbar sind ?
    Die DRG-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen empfielt, jede nachgewiesene Metastasenlokalisation nach den Regeln der ICD-10 zu kodieren, also bei einem nach TNM klassifizierbaren Befund jedes N und M ungleich 0.
    Selbst bei speziellem bildgebendem Nachweis (ab certainty Faktor 2), auch ohne Histologie, halten wir die Metastasenkodierung für zulässig.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von RolandBalling:
    So wollte Herr Ziebart wohl (zurecht) verstanden werden. :biggrin:

    Guten Morgen Herr Balling,

    \"zurecht\" ist doch relativ. Münster, DGCH und Murnau sehen das wohl anders und dies \"zurecht\" :d_zwinker:.

  • Hallo Herr Selter,


    natürlich kodiere auch ich möglichst viel und gern, aber:

    Wo liegt denn nun der zusätzliche Aufwand diagnostischer, therapeutischer oder sonstiger Art, wenn das Patientenmanagement völlig identisch ist (egal ob mit oder ohne LK-Metastasen)?

    Bisher hat hier weder Murnau, noch Münster und auch nicht die DGCH eine Antwort gegeben (geben können? )... :noo:


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    vielleicht haben Sie die Antwort auch nur einfach überlesen.

    Es wird eine spezielle Diagnostik durchgeführt, nämlich die histopathologische Beurteilung der Lymphknoten. Die erbringt ein Ergebnis, entweder Metastase oder nicht. Das Ergebnis wird dann dokumentiert: Bei Metastase = Kodierung. Es gibt keine DKR die besagt, dass eine intraoperative Diagnostik keine Kodierung erlaubt. Das wäre ja wohl auch nicht wirklich nachvollziehbar. Und nochmal: Sie kreieren hier eine Kombination aus Therapie und Diagnostik, die so nicht von den DKR gefordert wird.

    Aber fragen Sie doch einfach mal beim InEK nach, wobei die Fragenformulierung hier immer entscheidend ist (z.B. würde ich unten Erwähntes hier mit einbringen). Falls Ihre Meinung da so geteilt wird, werde ich mich ggf. beugen, allerdings nicht ohne Kritik.....

    Da Sie so deutlich den zusätzlichen Aufwand hinterfragen:

    Bei Metastasenbehandlung soll man den Primärtumor grundsätzlich als ND kodieren, auch wenn dieser nicht mehr nachweisbar ist und keine Therapie oder sonstiges erfährt. Wo ist hier der zusätzliche Aufwand? :d_zwinker:

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    ... Es wird eine spezielle Diagnostik durchgeführt, nämlich die histopathologische Beurteilung der Lymphknoten...


    Eben nicht, die histopathol. Untersuchung der Lymphknoten erfolgt in jedem Fall !!!


    Zitat


    ... Bei Metastasenbehandlung soll man den Primärtumor grundsätzlich als ND kodieren, auch wenn dieser nicht mehr nachweisbar ist und keine Therapie oder sonstiges erfährt. Wo ist hier der zusätzliche Aufwand?...

    Gute Frage, aber so steht´s nun mal in den DKR (und an die wollen wir uns ja halten :d_zwinker: ).

    Übrigens, das InEK ist eingeschaltet...

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Forum,

    Anfrage ans InEK:

    Zitat


    ...
    hinsichtlich der Kodierung von Nebendiagnosen bei malignen Erkrankungen (speziell \"Mammakarzinom\") würde mich Ihre Empfehlung interessieren.

    Das Vorgehen bei Erstauftreten eines Mammakarzinoms ist weitgehend standardisiert:

    Operative Entfernung des Tumors in der Brust (z.B. brusterhaltend) und in gleicher Sitzung axilläre Lymphknotenexstirpation (Axilladissektion) zur histologischen Begutachtung (Staging).

    Nun sind im weiteren zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden, die sich allerdings nicht im Patientenmanagement unterscheiden müssen:
    1. Lymphknotenmetastasen im OP-Präparat vorhanden
    2. Keine Lymphknotenmetastasen im OP-Präparat vorhanden

    Sind nun bei histologisch nachgewiesenen Lymphknotenmetastasen diese (als Nebendiagnose) zusätzlich zum Mammakarzinom (=Hauptdiagnose) zu kodieren, wenn während desselben Aufenthalts keine zusätzliche Diagnostik oder Therapie erfolgt oder sonstige Ressourcen verbraucht werden?
    ...


    Antwort des InEK:


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    und was leiten Sie jetzt von dieser \"Antwort\" ab (Ihre Frage wurde ja geschickt nicht-beantwortet)?
    Ich würde es weiterhin kodieren, es war nämlich der Faktor \"Diagnostik\" erfüllt. Dies hatte ich ja bereits oben näher erläutert. Um es noch mal auf den Punkt zu bringen: Die Diagnostik ist eine spezielle, die während der OP Ihren Ausgangspunkt nimmt. Es spielt hier überhaupt keine Rolle, wie oft man dieses während der Operationen einleitet, da es keine DKR gibt die \"Diagnostik\" mit \"OP-Maßnahmen\" verknüpft. Wenn man also regelhaft diese spezielle Diagnostik durchführt hat man auch regelhaft den Ressourcenverbrauch und wird dann bei vorliegendem Ergebnis entsprechend kodieren oder eben nicht.

    Anderes Beispiel hierzu:
    Sie haben 2 Infektionen, die beide therapeutisch angegangen werden, dies mit einem Antibiotikum. Glauben Sie dann dem MDK, der Ihnen erzählt, dass Sie ja keinen zusätzlichen Aufwand betrieben haben und streichen eine von beiden Infektionen aus Ihrem Datensatz?

  • Hallo Herr Selter,

    irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass wir aneinander vorbei reden. Deshalb neuer Versuch:

    Bei der Infektion stimme ich Ihnen völlig zu, weil beide Infektionen zu zusätzlichem Aufwand führen (egal ob z.B. mit einem oder zwei Antibiotika).

    Bei der beschriebenen OP incl. Axillarevision (und dem nachfolgenden Aufenthalt) allerdings unterscheidet sich das Vorgehen in keiner Weise, ob LK-Metastasen vorliegen oder nicht.
    Also: KEIN zusätzlicher Aufwand, d.h. die Diagnose „LK-Metastasen“ ist (in diesem Fall) völlig irrelevant (wohlgemerkt nur im Hinblick auf das DRG-System) !


    Zur Antwort des InEK: Eigentlich hatte ich nichts anderes erwartet, aber ich wollte Ihnen den Gefallen tun :d_zwinker:

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    Zitat

    Original von RolandBalling:
    irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass wir aneinander vorbei reden.

    Das sehe ich anders. Es geht hier um pro/contra Kodierung eines Sachverhalts, nicht um die Frage, ob wir überhaupt das gleiche Thema bearbeiten. Sie können mich nicht von Ihrer Meinung überzeugen, weil ich Ihre Argumentation für diesen Fall nicht zutreffend halte (nicht nur ich, siehe auch angesprochene Hinweise Münster). Ich könnte jetzt auch noch mal versuchen zu erklären, warum hier eine Kodierung durchgeführt wird, das habe ich ja aber in dem vorigen Post bereits getan. Deshalb jetzt kein neuer Versuch.
    Wir kommen hier wohl nicht zusammen, macht ja nix.

    Zitat

    Bei der Infektion stimme ich Ihnen völlig zu, weil beide Infektionen zu zusätzlichem Aufwand führen (egal ob z.B. mit einem oder zwei Antibiotika).

    Wieso zusätzlicher Aufwand? Ich gebe ein Antibiotikum in gleicher Dosis über den gleichen Zeitraum. MDK-Gutachten fordern dann regelmäßig die Streichung der 2. Infektion (wenn andere HD), da kein zusätzlicher Aufwand betrieben wird. Ich sehe da keinen wirklichen Unterschied zu Ihrer Argumentation.

    Zitat

    Bei der beschriebenen OP incl. Axillarevision (und dem nachfolgenden Aufenthalt) allerdings unterscheidet sich das Vorgehen in keiner Weise, ob LK-Metastasen vorliegen oder nicht.
    Also: KEIN zusätzlicher Aufwand, d.h. die Diagnose „LK-Metastasen“ ist (in diesem Fall) völlig irrelevant (wohlgemerkt nur im Hinblick auf das DRG-System) !

    Siehe letzten Post.

    Zitat

    Zur Antwort des InEK: Eigentlich hatte ich nichts anderes erwartet, aber ich wollte Ihnen den Gefallen tun :d_zwinker:

    Ich muss zugeben, dass ich nicht verstehe, was Sie damit meinen. Was für einen Gefallen haben Sie mir getan?
    Das InEK hat eine ganz oberflächliche Antwort gegeben, ohne explizit die eigentliche Frage zu beantworten. Sie dürfen mir glauben, dass der Inhalt der Antwort (DKR-Zitate) mir vorher schon bekannt war, so wie Ihnen ja auch. Wenn Sie vom InEK nur solche Antworten erwarten, ist leider von diesen Antworten keine wirkliche Klärung abzuleiten. Wie diese Antwort auslegbar ist, habe ich oben versucht zu erklären.
    Hier die Antwort vom InEK in Auszügen:
    [

    Hier steht nichts von \"aber keine Diagnostik mit Ursprung wärend einer OP\" und die Diagnostik war nun mal erforderlich, oder nicht?

    Ich habe Ihnen dann wohl jetzt auch einen Gefallen getan :d_zwinker: , nämlich die Frage in einem etwas modifizierten Format an das InEK geschickt. Den Inhalt werde ich Ihnen natürlich unabhängig vom Ergebnis mitteilen. Falls die Beantwortung in Ihrem Sinne erfolgen sollte, werde ich das akzeptieren ohne es wirklich im Sinne der DKR nachzuvollziehen. Solange wir es dann alle einheitlich machen, soll`s mir dann aber recht sein.

    Da wir wahrscheinlich nicht mehr vor den Feiertagen mit einer Antwort rechnen können, wünsch ich Ihnen jetzt schon ein frohes Fest ohne Kodierung und guten Rutsch ohne DKR-Kater!

  • Hallo die Herren,

    anders, als angekündigt, möchte ich mich nun doch noch einmal in drei Punkten zu Wort melden:

    1. Meine Anfrage beim InEK

    auf meine Anfrage beim InEK:

    Zitat


    [...]

    Die primäre Standardtherapie beim stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom besteht aus der Operation des Primärtumors (Ablatio oder Segmentektomie) und einer zusätzlichen Entfernung der Lymphknoten im Axillärem Abflußgebiet in den Etagen I+II. Die Indikation für die Axilladissektion ist unabhängig vom eingentlichen (präoperative vermutetem) Lymphknotenstatus. Sie ist in der Regel immer erforderlich, wenn ein Mammakarzinom stanzbioptisch gesichert wurde.

    Wird bei der anschließenden Aufarbeitung des OP-Präparates ein Befall der axillären LK diagnostiziert, haben wir bislang auf eine Kodierung des Befalls mit dem Kode C77.3 als Nebendiagnose verzichtet, da das Patientenmanagement (hinsichtlich diagnostischer, therapeutischer und/oder pflegerischer Maßnahmen) hierdurch nicht beeinflußt wird und somit die Voraussetzungen für die Kodierung als Nebendiagnose, wie sie in der DKR D003 beschrieben sind, unserer Ansicht nach nicht erfüllt sind. Auch exisitiert unserer Meinung nach keine spezielle Kodierrichtlinie, die eine solche Kodierung als ND zulassen würde.

    Erfolgen jedoch aufgrund des positiven LK-Status postoperativ weitere (spezifische) therapeutische (z.B. Chemtherapie) oder diagnostische Maßnahmen während desselben KH-Aufenthaltes, so wird der Kode C77.3 von uns als ND kodiert.

    [...]

    erhielt ich folgende - etwas deutlicher formulierte - Antwort

    Zitat


    [...]
    Sofern in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt die Diagnose nicht die Kriterien einer Nebendiagnose nach DKR D003b erfüllt, darf diese Diagnose - so wie Sie schreiben - nicht kodiert werden.

    [... Zitat der DKR 003 ... ]

    [...]


    2. Zu dem Vergleich von Herrn Selter mit zwei gleichzeitig vorliegenden Infektionen

    Der Unterschied, Herr Selter, in Ihrem Beispiel besteht darin, daß Sie bei zwei gleichzeitig vorliegenden Infektionen diese vor Therapiebeginn in der Regel zunächst einmal diagnostiziert haben müssen, sonst wäre Ihnen ja gar nicht bekannt, daß es sich um zwei unterschiedliche Infektionen handelt:

    Hierbei wären zwei Fälle zu unterscheiden, wobei wegen der Analogie zu unserem Thema nur der letze Fall relevant ist:

    a) Die beiden Infektion sind bei Aufnahme bekannt und machen in der Gesamtbetrachtung der Befunde eine stationäre Behandlung notwendig:
    Hier haben Sie nicht das Problem, eine Nebendiagnose begründen zu müssen ! Vielmehr erfüllen beide Diagnosen das Kriterum für eine Hauptdiagnose. Somit ist nach DKR diejenige Diagnose als HD zu wählen, die den größten Ressourcenverbrauch verursacht hat, die andere Diagnose ist zwingend nach DKR als ND zu verschlüsseln.

    b) Eine Infektion ist bei Aufnahme bekannt, die andere wird während des Aufenthaltes diagnostiziert:
    Es handelt sich um zwei unterschiedlich lokalisierte Infektionen. In der Regel macht eine Infektion an einer Lokalisation A (z.B. Mamma) jedoch - im Gegensatz zu unserem Fall ( s.u.) - keine weitere spezifische Diagnostik oder Therapie an anderer Lokalisation B (z.B. Lymphknoten, Leber, Lunge, ... ) erforderlich, die dazu geeignet wäre, eine Infektion an der Lokalisation B zu diagnostizieren. D.h. in Ihrem Beispiel hat die Diagnostik der Infektion B zusätzliche Diagnostik erforderlich gemacht und darf deshalb als ND kodiert werden.

    In unserem Fall liegt die Sache anders: Hier ist vor Therapiebeginn nicht bekannt ob überhaupt LK-Metastasen vorliegen oder nicht. Dennoch wird wegen der bekannten Hauptdiagnose Mammakarzinom die Entfernung der LK und somit auch Ihre histologische Aufarbeitung zwingend notwendig ! Ein zusätzlicher, nebendiagnosebegründender Ressourcenverbrauch findet nicht statt !

    Ich möchte die Situation durch Abänderung des Beispieles 1 aus der DKR D003b verdeutlichen: Dort heißt es auszugsweise:

    Zitat


    Auszug Beispiel 1 DKR D003b ( Änderungen von mir in Kursivschrift):

    Eine Patientin wird zur Behandlung eines Mammakarzinoms stationär aufgenommen. [...] Die hierduch notwendige operative Untersuchung der Brust mit ihren ipsilateralen axillären Lymphknoten der Level I und II zeigt auch Lymphknotenmetastasen, die keine weitere Diagnostik und Behandlung erfordern.

    [...]

    Die sonstigen Diagnosen (LK-Metastasen, [...] ) erfüllen diese Definition nicht und werden deshalb für das DRG-System nicht dokumentiert. Sie sind jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.


    3. Zum Beitrag von Herrn Dr. Bartkowski:

    Zu der von Herrn Dr. Bartkowski aufgestellten Behauptung, eine solch \"enge Auslegung\" der DKR sei geeignet, \"eine sachgerechte Finanzierung\" zu verhindern, möchte ich anmerken, daß hier gerade das Gegenteil der Fall ist ! Unstrittig und offensichtlich ist es doch, daß durch die postoperative Diagnose von LK-Metastasen für sich allein kein zusätzlicher Aufwand im Vergleich zu einem Fall ohne LK-Befall entsteht. Durch die Kodierung von LK-Metasten in einem solchen Fall machen Sie den Fall durch die Kodierung auf dem Papier ( wirtschaftlich ) komplizierter als er ist. Die Angabe der LK-Metastasen als ND impliziert doch, daß hierduch zusätzlicher Aufwand entstanden sei. Eine wirtschaftliche Differenzierung und somit eine \"sachgerechte Finanzierung\" ist dann mit dieser ND als Differenzierungskriterium nicht mehr möglich.

    Meiner Ansicht nach führt nur eine enge, differenzierte Auslegung insbesondere der ND-Kriterien zu einer Dauerhaften Stabilität des DRG-Systems und somit zu einer sachgerechten Finanzierung.

    Die ausufernde Kodierung von Nebendiagnosen mit entsprechend großzügiger Interpretation der DKR wird auf Dauer dazu füren, daß

    I) Es immer spezifischere Kodes geben wird. Diese Entwicklung ist jetzt schon in der ICD-10 erkennbar !

    II) immer weniger Kodes CCL-Relevanz haben werden, weil sie zu wenig Aussagekraft hinsichtlich ihres ökonomischen Effektes haben werden.

    III) Es immer mehr Z-DRGs geben wird, eben weil das InEK bei der Systemanalyse feststellt, daß ein Split anhand von PCCL-Werten zu keiner spezifischen ökonomischen Trennung der Fallgruppe in der Basis-DRG führt !


    MfG,

    M. Ziebart

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Ziebart,

    :lach: Das geht so einfach ja nun mal nicht, sonst hätte ich schon öfters mal was in kursiv geschrieben. In dem Beispiel werden bei der Sono eben keine Auffälligkeiten der Lymphknoten beschrieben. Die Nicht-Kodierung betrifft hier das nebenbefundlich festgestellte, bekannte Myom.


    Und wenn man also auf diesen zusätzlichen Aufwand so scharf ist, gehören für mich die DKR generell so angepasst, dass sich nicht an allen Ecken widersprochen wird. Z.B. die HD-Regel im Allgemeinen Teil, die unter anderem sagt, dass bei Symptombehandlung einer bekannten zugrundeliegenden Erkrankung das Symptom HD wird und die Erkrankung ND. Hier ist sogar Voraussetzung für die Kodierung der ND, dass sie nicht behandelt werden darf (ansonsten wird sie nämlich HD).
    Oder im Speziellen Teil (mir ist klar, dass Spezielle die Allgemeinen toppen), wo der Primärtumor als ND genannt werden soll, auch wenn er nicht mehr da ist.

    Logisch ist das alles nicht, aber mir ist wohl bewußt, dass die DKR auch nicht unbedingt diesen Makel aufweisen müssen :d_zwinker:.

    Im Fazit des Artikels, das KH 11/2004, zur Änderungen der DKR 2005 taucht folgender Satz auf:
    Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass weiterhin Verbesserungspotenzial in den DKR besteht.

    Zumindest hier sind wir uns dann alle wieder einig!