Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei unseren Überlegungen sog. pflegerelevante Nebendiagnosen zu erfassen sind wir auf einige Probleme gestossen.
Nach den Allgemeinen Kodierrichtlinien ist eine Nebendiagnose zu kodieren, wenn ein erhöhter Betreuungs- Pflege und/oder Überwachungsaufwand erforderlich ist. Wie muss dieser Mehraufwand in der Pflegedokumentation nachgewiesen werden? Gibt es hierfür Richtlinien oder Anhaltspunkte?
Wie gehen Andere mit dieser Thematik um?
Mit freundlichen Grüßen,
G. Nass