• Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    bei unseren Überlegungen sog. pflegerelevante Nebendiagnosen zu erfassen sind wir auf einige Probleme gestossen.
    Nach den Allgemeinen Kodierrichtlinien ist eine Nebendiagnose zu kodieren, wenn ein erhöhter Betreuungs- Pflege und/oder Überwachungsaufwand erforderlich ist. Wie muss dieser Mehraufwand in der Pflegedokumentation nachgewiesen werden? Gibt es hierfür Richtlinien oder Anhaltspunkte?
    Wie gehen Andere mit dieser Thematik um?

    Mit freundlichen Grüßen,

    G. Nass

  • Hallo Fr./Hr. Nass, (schalten Sie mal Ihre Mehl-Adresse frei)

    Richtlinien gibt es hierzu nicht, es wäre allerdings "tödlich", wenn Sie Kompl. oder ND angeben und in der Doku steht hierzu nix. Also, wenn Sie irgendwelche Pflegerelevante ND haben, müssen diese sich auch im Optiplan oder was auch immer Sie verwenden zu finden sein.

    Ein gutes Hilfswerk wäre hier Schlüssel zu entwickeln, die für alle MA verbindlich angewendet werden, und hinter die verschiedene Massnahmen stehen (z.B. die Schlüssel die bei der Abwehr von Fehlbelegungsprüfungen angewendet wurden).

    Gruss Kuypers

    --
    Kuypers Hügo, Medizin Controller Städtisches Klinikum Pforzheim 07231/969230 med-doku-kuypers@n.zgs.de

  • Lieber Hügo, bitte nicht noch ein Schlüssel, ich finde schon vor lauter Schlüsseln nicht mehr ein und aus. Wir haben im bekannten RMK ein Blatt entworfen, das wirklich nur die notwendigen Pflegediagnosen und -prozeduren zum Ankreuzen enthält. Andere Kliniken haben Unmengen von solchen aufgeführt, was m.E. nicht notwendig ist. Die meisten Diagnosen und Prozeduren muß der Doc selbst wissen. Nur das was von Pflegekräften ganz selbständig gemacht wird, wie z.B. Versorgung Dekubitus, sollte da rein, um die Pflege nicht noch mehr zu belasten. Dieses Blatt könnte natürlich auch als Teil der Pflegedokumentation genutzt werden, es gibt sicher unterschiedliche Anforderungen und Bedürfnisse, auch verschiedene Möglichkeiten bei der Fülle von Abteilungen usw.
    Einen lieben und freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Kuypers und Herr Konzelmann,

    vielen Dank für Ihre Antworten.
    Ein Formular zur Erfassung haben wir bei uns bereits entworfen. Bei der Nutzung dieses Formulares taucht immer wieder dieselbe Frage auf: Ab wann sprechen wir von einem Mehraufwand? Wie viele, wie oft und wie lange müssen Symptome/Nebendiagnosen aufgetreten sein, und entsprechende Maßnahmen dokumentiert sein, damit sie von der Pflege mit erfasst werden können?
    Bei der Harninkontinenz ist dies eindeutig in den Kodierrichtlinien beschrieben. Aber wie ist dies bei z.B. psychischen Verhaltensauffälligkeiten, einem Dekubitus oder Fieber, etc.?

    Ebenso beschäftigt uns die Frage: werden Nebendiagnosen, bzw. begleitende Symptome, die sich durch die Therapie einer Hauptdiagnose ergeben, extra verschlüsselt? z.B. Übelkeit/Erbrechen, Durchfälle im Rahmen einer Chemotherapie.
    Oder die Frage: wird bei einem Patienten mit Tetraplegie die Stuhlinkontinenz zusätzlich verschlüsselt?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Gertrud Nass

  • Hallo Frau Nass,
    als "Kollege aus der Pflege" finde ich gut, das Sie nicht nur pflegerelevante Kodiervorschläge machen, sondern auch nur wirklich
    relevante und nach KR bestehende Diagnosen vorschlagen möchten. Wir sollten unseren Pflegekollegen/innen einen Überblick über die KR geben.
    Ich "stricke" gerade an pflegerelevanten Diagnosen (max. 50) mit einem einfachen Hinweis auf KR (Kodierrichtlinien) und entsprechenden Formulierungen in der Pflegedokumentation nach ATL orientiert. Maile Ihnen Morgen mal einen Entwurf zu.

    Mit regnerischen Grüßen aus dem Westerwald

    Kurt Mies
    :kr: :shock1: :kr:

    Kurt Mies

  • Liebe Frau Nass
    ja, es sind alle relevanten Nebendiagnosen zu verschlüsseln (Stuhl-, Urininkontinenz, Parese, Verwirrung, Aphasie usw)
    Grüße aus Hanau

    Poschmann

  • Ich finde es sehr wichtig, Pflegekräften nicht einfach irgendwelche Listen zu präsentieren (wobei die mit Sicherheit hilfreich sind!). Wir Pflegenden müssen einfach mehr Hintergrundwissen haben, um zu verstehen, warum wir diese primär nach "unnützer Mehrarbeit" aussehende Arbeit machen müssen. Die entscheidenden Schlagworte sind: Aufklärung und interdisziplinäre Kommunikation! Gerade das sind nämlich die Probleme, auf die ich immer wieder stoße.

    Krankenpfleger, Stationsleitung einer UCH-Station, Pflege-DRG-Beauftragter

  • Guten Morgen Herr Mies

    auch wir arbeiten bereits seit einiger Zeit mit Listen von pflegerelevanten Nebendiagnosen, die mit mehr oder weniger "Freude" erfasst werden. Als problematisch hat sich im Verlauf die genaue medizinische Wertung der Diagnosen herauskristallisiert, so dass wir jetzt ebenfalls eine medizinische Definition erarbeiten.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihren Entwurf ebenfalls zumailen könnten. Bei uns sind wir in dieser Hinsicht leider noch am Anfang.

    Viele Grüße aus dem nebligen KW


    Dr. Haubold :smokin:

  • Zitat


    Original von Machaon:
    Guten Morgen Herr Mies

    auch wir arbeiten bereits seit einiger Zeit mit Listen von pflegerelevanten Nebendiagnosen, die mit mehr oder weniger "Freude" erfasst werden. Als problematisch hat sich im Verlauf die genaue medizinische Wertung der Diagnosen herauskristallisiert, so dass wir jetzt ebenfalls eine medizinische Definition erarbeiten.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihren Entwurf ebenfalls zumailen könnten. Bei uns sind wir in dieser Hinsicht leider noch am Anfang.

    Viele Grüße aus dem nebligen KW


    Dr. Haubold :smokin:


    Hallo Dr. Haubold,
    danke für die Rückfrage.
    Zu meinem angebotenen Vortrag möchte ich noch ein paar Erläuterungen geben.
    Die pflegerelevante Nebendiagnosenliste selbst ist nicht so aktuell und interesant, sondern 2 Jahre alt und stark überarbeitungsbedürftig.Gerade hier in myDRG finden Sie sicher bessere Listen. Wir, als kleines KHS versuchen den Ärztemangel durch Unterstützung der Pflege zu lindern. Pflegekräfte erfassen auch relevante Proceduren,die nicht pflegerelevant sind, aber die auf Station erbracht werden. (CT,Wundrevisionen usw.)Diese Diagnosen und Proceduren werden lediglich von Pflegekräften in das KIS eingegeben und vorgeschlagen. Der behandelnde Arzt hat diese noch zu sichern, oder zu löschen, so das alle Ziffern ärztlich verantwortet werden.
    In meinen Vortrag geht es eher darum Pflege zur Erfassung der Nebendiagnosen zu motivieren und DRG KDR konform zu dokumentieren. Diese Dokumentation sollte auch den AEP Kriterien gerecht werden. Dazu gibt es in dem Vortrag ATL orientierte Dokumentationsbeispiele für die Pflegedokumentation. Aus copy Gründen möchte ich den Vortrag hier nicht ins Forum stellen.

    Vielen Dank
    ihr
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo,

    ich wundere mich immer wieder, mit wieviel Akribie an den Auslegungen für pflegerelevante Diagnosen und Prozeduren gearbeitet wird. Wir wissen aber alle, dass das Vorhandene nichts taugt. Zitat aus DKR 2003:
    P010a Prozeduren medizinischer Fachberufe
    Im OPS-301 (Version 2.1) konnten in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht alle Prozeduren (Interventionen) der an der Behandlung im stationären Bereich mitbeteiligten
    Gesundheitsberufe aufgenommen werden. Im Zuge der Weiterentwicklung des DRG-Systems und der Prozedurenklassifikationen wird dieser Bereich nach Erfordernis überarbeitet werden.

    2 Jahre "Kürze der Zeit" finde ich komisch. Inzwischen haben wir ein Optionsjahr. Der Deutsche Pflegerat hat der Einführung der DRG ausdrücklich zugestimmt. Und was weiter?

    Andererseits ist nicht erwiesen, dass irgendeine Diagnose oder Prozedur eine bestimmte "Aufwandsrelevanz" in Deutschland macht. Das zu bestimmen, wäre wichtig, sprich eigene CCL-Werte. Mit Verwunderung muß man wahrnehmen, dass der MDK den Aufwand prüft oder prüfen will, ohne zu wissen, was eigentlich Aufwand ist und von anderer Stelle Meinungen vertreten werden, die genauso praxisfern sind. Natürlich ist nur überprüfbar, was auch kodierbar. Wenn man Aufwand um 50Euro definiert macht es Sinn, darüber nachzudenken, aber wenn man einen Aufwand erst ab z.B. 1000Euro sieht, ist diese ganze Diskussion überflüssig. Wer definiert das also wann (Selbstverwaltung?, BMG?, DIMDI?, Fachgesellschaften?, InEK?, BSG?).
    :itchy:

    Gruß

    bdomurath