DRG-Daten für § 21 KHEntgG

  • Hallo, sehr verehrte Damen und Herren,


    meine Frage betrifft eigentlich die Zusatzentgelte beziehungsweise sonstige Entgelte.Wird über die \"Vereinbarung nach §21 KHEntgG - Anlage 2\", auch Zusatzentgelte und krankenhausinsividuelle Entgelte, übermittelt bzw. abgebildet. Ich hoffe ich mache mich jetzt nicht ganz lächerlich, aber ich habe in der Vereinbarung einen Abschnitt gefunden, der \"Entgeltdaten des Behandlungsfalls\" abbildet, differenziert nach Entgeltart und Entgeltbetrag mit Ergänzung für Entgeltanzahl.Sind hier die sonstige Entgelte abzubilden? Oder kann man hier diese Entgelte abbilden?
    :i_respekt: Besten Dank im Voraus, an das super Forum

    Gruß toto

  • Hallo Toto,

    gute Frage, vielleicht hilft Ihnen dieser Link wieter

    http://www.g-drg.de/service/downlo…_2003-03-14.pdf


    hier finden Sie die Vereinbarung zur Datensatzleiferung nach § 21, durchsuche die gesamte Datei nach \"Entgelte\", ein mal finden Sie den reinen Datensatzaufbau, und weiter unten im Text auch nähere Erläuterungen, die sich im wesentlichen auf die Entgeltarten gem Schlüssel nach § 301 beziehen - die bei Ihnen verwendeten Schlüssel können Sie sich sicherlich von Ihrere EDV oder Patientenaufnahme erklären lassen.

    Grüsse aus den verregneten Bad Wildungen

    J. Raddatz

    :erschreck: