Guten Tag Forum,
bisher habe ich den akuten Alkoholrauch immer mit F10.0 kodiert.Nun hat mich des Prüfprogramm auf die Kodierrichtlinie 0501a aufmerksam gemacht.Im Falle eines aktuten Rausches wird der zutreffende Kode aus F10-F19- vierte Stelle \"0\"- zusammen mit einem weiteren vierstelligen Kode aus F10 - F19 zugewiesen.
Was ist aber in den Fällen wo kein weiterer Kode zutreffen ist?
Heißt das dass man F 10 alleine nicht kodieren darf? So sieht es jedenfalls meine Software wobei mir das nicht sehr logisch erscheint. Man hat ja immer wieder Patienten wo der Alkoholkonsum eine Ausnahme ist, zB Jugendliche,die halt mal ihre Grenzen testen.
Wie wird das denn in anderen Häusern gehandhabt?
Einen schönen Tag wünscht