Akute Alkoholintoxikation

  • Guten Tag Forum,


    bisher habe ich den akuten Alkoholrauch immer mit F10.0 kodiert.Nun hat mich des Prüfprogramm auf die Kodierrichtlinie 0501a aufmerksam gemacht.Im Falle eines aktuten Rausches wird der zutreffende Kode aus F10-F19- vierte Stelle \"0\"- zusammen mit einem weiteren vierstelligen Kode aus F10 - F19 zugewiesen.
    Was ist aber in den Fällen wo kein weiterer Kode zutreffen ist?
    Heißt das dass man F 10 alleine nicht kodieren darf? So sieht es jedenfalls meine Software wobei mir das nicht sehr logisch erscheint. Man hat ja immer wieder Patienten wo der Alkoholkonsum eine Ausnahme ist, zB Jugendliche,die halt mal ihre Grenzen testen.

    Wie wird das denn in anderen Häusern gehandhabt?

    Einen schönen Tag wünscht

    Schöne Grüße

    R54 :erschreck:

  • Hallo Frau R54,

    Zitat


    Original von R54:
    Heißt das dass man F 10 alleine nicht kodieren darf? So sieht es jedenfalls meine Software wobei mir das nicht sehr logisch erscheint.

    Heißt es nicht. Die DKR 2005 beseitigen diese Unklarheit:

    Zitat


    Im Fall einer akuten Intoxikation (eines akuten Rausches) wird der zutreffende Kode aus F10–F19 - vierte Stelle „.0“ zugewiesen, gegebenenfalls - zusammen mit einem weiteren vierstelligen Kode aus F10–F19 (siehe Beispiel 1). Sofern die akute Intoxikation (der akute Rausch) der Aufnahmegrund ist, ist sie (er) als Hauptdiagnose zu kodieren.

    Welche Prüfsoftware haben Sie denn ? Im SBG DRG-Proof kann man Regeln selbst deaktivieren, was ich in diesem Fall empfehlen würde. Andernfalls sollten Sie sich an Ihren Software-Anbieter wenden.

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo und vielen Dank für die Antwort. Wir verwenden den KR-Check bei dem ich auch schon andere Unzulänglichkeiten festgestellt habe.

    Schönen Tag an alle :)

    Schöne Grüße

    R54 :erschreck: