Hallo Forum,
leider habe ich mehrere Fälle mit Myelographien bei denen der Kostenträger die Abrechnung einer DRG ablehnt.
Gibt es hier jemanden der Erfahrungen mit der stationären Abrechenbarkeit von Myelographien hat? :sterne:
Viele Grüße
Ayfer
Hallo Forum,
leider habe ich mehrere Fälle mit Myelographien bei denen der Kostenträger die Abrechnung einer DRG ablehnt.
Gibt es hier jemanden der Erfahrungen mit der stationären Abrechenbarkeit von Myelographien hat? :sterne:
Viele Grüße
Ayfer
Hallo Ayfer,
zur konkreten Hilfe bitte noch die Begründung der Ablehnung(en) bekannt, passende Antwort folgt.
MfG Hammerich
Hallo Ayfer,
die KK zweifelt wahrscheinlch an der Notwendigkeit der
Durchführung von diesen Myelographien unter stat. Bedingungen.
Deswegen möchte man diese DRGs nicht bezahlen, es wird als
Fehlbelegung betrachtet.
Zu der Frage ob eine Fehlbelegung vorliegt, gibt es
die G-AEP-Kriterien. Wenn gemäß diesen Kriterien die stat.
Aufnahme erfoderlich war, sollte es keine Probleme wegen
der stat. Durchführung von Myelographien geben.
Gruß
Ordu
Guten Abend,
zur Hilfe vielleicht nützlich:
http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll/sozm-001.htm
o Myelographie
„DIE UNTERSUCHUNG IST MIT EINER LUMBALPUNKTION VERBUNDEN UND DAMIT EINE INVASIVE METHODE. HÄUFIG TRETEN ALS NEBENWIRKUNG LÄNGER ANHALTENDE KOPF- UND NACKENSCHMERZEN AUF. “
E Rembs
Hallo Herr Hammerich,
mich würde auch interessieren, unterwelchen Umständen man Myelografien stationär erbringen kann. Unser Radiologe möchte die Patienten mit 24 Stunden Bettruhe \"nachbehandeln\", wegen der Kopfschmerzen, und hält das für ein überzeugendes Argument. Es geht überwiegend um Wurzelkompressionen und sowas.
Gruß
Hallo zusammen,
ich halte die ambulante Myelographie nicht für denkbar:
Invasivität, Nachbeobachtung, Risiken, typische Nebenwirkungen.
Wenn man schon so ein steinzeitliches Verfahren anwendet, dann ist die stationäre Erbringung meiner Ansicht nach zwingend!
Oder gibt es vielleicht ein Mißverständnis und die Kasse geht von einer MR-Untersuchung der Bandscheiben aus (die sicherlich amb. erfolgen kann)?
Grüße
PB
Hallo aus Bayern!
Vielleicht ist folgendes hilfreich: Wir haben die gleiche Problematik gehabt. Die 24h-Überwachung und stationäre Abrechnung wird jetzt allerdings anerkannt, nachdem wir die Kassen dank unseres Neuroradiologen mit der Gebrauchtsinformation des Kontrastmittels vertraut machen konnten:
\"Der Kontrastmittelhersteller (Solutrast 250 M, ALTANA Pharma Deutschland GmbH, Konstanz) fordert in der Gebrauchsinformation des Kontrastmittels \"nach der Untersuchung eine Umlagerung des Patienten ins Bett langsam mit angehobenem Kopf, Patient bleibt völlig passiv. Der Patient soll 24 Stunden mit angehobenem Kopf unter Überwachung ruhig im Bett liegen\"\"
Vielleicht auch in anderen Fällen nützlich, mal in diese Richtung zu denken.
Schönen Gruß :deal: