Nachstationär - wie lange

  • Hallo liebes Forum.

    Bin auf der Suche nach den Zeiträumen für die Nachstationäre
    Behandlung.Ist es noch so mit 14 Tage nach stationären Aufenthalt
    und 7 Behandlungen.Mir ist so als ob das erweitert wurde.
    Aber wo steht es???Stehe im Moment auf den Schlauch.

    Gruß
    Zabi

  • Hallo Zabi,
    die im § 115a SGB V angegebenen Fristen für vor- und nachstationäre Behandlung gelten meines Wissens noch.
    Vorstationäre Fälle innerhalb der Fünftagesfrist können nicht gesondert berechnet werden. Nachstationäre Behandlungen können erst nach Überschreiten der OgVD abgerechnet werden, jedoch maximal siebenmal in 14 tTgen.
    Gruß
    D.Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Hallo Zabi, hallo Herr Lindner!

    Leider muß ich Ihnen wiedersprechen. Fest stehen die 7 Behandlungen.

    Bei genauem lesen des § 115a SGB V wird die 14-Tage-Frist nämlich im Absatz 2 Satz 2 relativiert:

    \"Die Frist von 14 Tagen oder drei Monaten kann in medizinisch begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt verlängert werden.\"

    Zur Fristverlängerung benutzen wir seit Jahren einen Vordruck für den niedergelassenen Kollegen. Bisher hat es hier noch nie Probleme gegeben.

    Allerdings sollten Sie sich intern schon eine Frist setzen. In unserem Hause endet die nachstationäre Versorgung nach spätestens einem Monat (wir haben keine Transplantationspatienten), auch dann wenn keine 7 Behandlungen erfolgt sind.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Killmer,

    können Sie uns einen solchen Vordruck für niedergelassene Ärzte zur Verfügung stellen. Wir haben jetzt zum ersten mal einen solchen Fall wie von Ihnen beschrieben.

    Danke :sonne:

    [mark=weiss][center][comic]Uwe Pfeiffle, MBA[/comic]
    [mark=weiss]Dipl. Betriebswirt (FH), B.B.E. (hons)
    Stellv. Verwaltungsleiter [/mark][/center][/mark]

  • Guten Tag Zabi,

    Herr Lindner und Herr Killmer haben hier völlig richtig argumentiert. Das SGB von Haufe führt zu diesem Thema folgende Kommentierung:

    Zitat

    Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von vierzehn Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. Allerdings kann im Einvernehmen mit dem einweisenden Vertragsarzt in medizinisch begründeten Fällen die Frist von vierzehn Tagen verlängert werden. Ob damit eine Ausdehnung der sieben Behandlungstage verbunden ist oder ob sich die sieben Behandlungstage auf den verlängerten Zeitraum verteilen, wird im Gesetz nicht deutlich. Wenn man allerdings davon ausgeht, daß das Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt hergestellt sein muß, er praktisch der längeren Behandlungszeit seines Patienten durch das Krankenhaus zugestimmt hat, dürfte die Ausdehnung der Zahl derBehandlungstage gesetzeskonform sein.

    Vielleicht bringt dieser Kommentar etwas mehr Klarheit. Das Thema vor- und nachstationäre Versorgung wird und wurde hier bereits des Öfteren diskutiert.

    MfG

  • Moin, auch wenn das Thema schon älter ist, aber meine Frage passt hierzu:

    Die Frist von 14 Tagen oder drei Monaten kann in medizinisch begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt verlängert werden

    ist irgendwo mal definiert, was sind eigentlich medizinisch begründete Einzelfälle?

    Muss das Einverständnis schriftlich je Fall einzeln vorliegen? Oder gilt mit der Einweisung auch die (ggf auch Wochen spätere) ambulante Nachuntersuchung als Einverständnis?

    Wie lange gilt die Verlängerung? Wochen? Monate?

    Hat mal jemand solche "späten" Termine als nachstationär im KIS erfasst, abgerechnet oder im 301 gemeldet? Reaktionen der Kostenträger?

    Was ist mit den Schlußrechnungen, die sollen ja lt. 301 erst nach Abschluss der nachstationären Behandlung erstellt werden? Und anhängige Leistungen wie Verordnung von Taxifahrten?

    Gruß

    zakspeed

  • Admin 16. Mai 2019 um 23:01

    Hat den Titel des Themas von „Nachstationär --wie lange“ zu „Nachstationär - wie lange“ geändert.