Berechnung der internen Erlösverteilung nach Dr. Bracht

  • Sehr geehrter Herr Sommerhäuser, sehr geehrter Herr Bracht,

    mit großem Interesse haben wir Ihre Ausführung zu der Verteilung der Erlöse bei Verlegung der Patienten zwischen verschiedenen Fachabteilungen gelesen. Ihnen, Herr Sommerhäuser, vielen Dank für die Veröffentlichung, Ihnen, Herr Bracht, vielen Dank für das interessante Modell.
    Sie verfolgen hier spannende Ansätze, die wir gerne vertiefen würden. So scheint es uns ausgesprochen wichtig, das von Ihnen verfolgte Ziel zu erreichen, die unterschiedlichen Aufwände einzelner Behandlungstage über die Einbeziehung des Abteilungs-CMI zu berücksichtigen. Dabei entsteht jedoch ein wesentliches Probleme, an dessen Lösung wir uns noch den Kopf zerbrechen: Bei einer so gearteten Verteilung bleibt die Fallschwere diese Verlegungsfalles in der jeweiligen Abteilung unberücksichtigt. Man betrachte ein Beispiel: Ein Patent wir sehr aufwendig operiert (Kosten: 30 t€) und nach 5 Tagen zu den Internisten verlegt. Dort wird er 20 Tage behandelt, es entstehen Kosten von 10 t€. Zur Verteilung des Geldes wird aber dann nur noch der „Wert“ des durchschnittlichen Behandlungstages der Abteilung herangezogen, ein Modell, das wir mit den DRGs aus bekannten Gründen ja gerade verlassen wollen. So lohnt sich nämlich sonst wieder das „abliegen lassen“ bei Verlegungsfällen, was unbedingt zu vermeiden ist.
    Was halten Sie von der Möglichkeit, über die Erfassung von abteilungsbezogenen Behandlungsdiagnosen und Prozeduren (viele KIS Systeme erlauben das schon heute) den Gesamterlös eines Falles nach dem Maß der selbst gebildeten Abteilungs-DRGs zu verteilen?
    Sicher Stoff für viele weitere Diskussionen, wir sind sehr gespannt!

    --
    N. v. Schroeders
    nvs@klinikberatung.de

  • Zitat


    Original von ksb:
    [A]
    ... Dort wird er 20 Tage behandelt, es entstehen Kosten von 10 t€. Zur Verteilung des Geldes wird aber dann nur noch der „Wert“ des durchschnittlichen Behandlungstages der Abteilung herangezogen, ein Modell, das wir mit den DRGs aus bekannten Gründen ja gerade verlassen wollen. So lohnt sich nämlich sonst wieder das „abliegen lassen“ bei Verlegungsfällen, was unbedingt zu vermeiden ist.

    [B]
    Was halten Sie von der Möglichkeit, über die Erfassung von abteilungsbezogenen Behandlungsdiagnosen und Prozeduren (viele KIS Systeme erlauben das schon heute) den Gesamterlös eines Falles nach dem Maß der selbst gebildeten Abteilungs-DRGs zu verteilen? ...

    Hallo Herr v. Schroeders,

    man sollte nicht die Häufigkeit interner Verlegungen aus dem Auge verlieren.

    Und den Aufwand, die die angewandte Methode erfordert. Erscheint mir bei [B] > [A] zu sein. Aber machbar.

    [B] erscheint mir die genauere Methode zu sein.

    Bei Verlegungen würden also die offiziellen DRG-Erlöse des Gesamtbehandlungsfalles in der Relation von 2 oder ggf. mehreren fallbezogenen Abteilungs-DRGs intern aufgeteilt [B].

    Oder nach [A] im Verhältnis der durchschnittlichen Abteilungsfallschwere multipliziert mit der anteiligen Verweildauer. s. a. Statement Bracht
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…d=449&BoardID=1

    Wenn es KIS-mäßig einmal implementiert ist, sollte [B] ebenfalls gehen. Also dann doch eher [B].

    Voraussetzung für [B] ist aber die Beibehaltung des Begriffes "Fachabteilungshauptdiagnose", um eine Abteilungs-DRG festlegen zu können. Ob wir uns das wirklich antun sollen? (Grundzüge der Kodierrichtlinien neu formulieren, alle Ärzte neu schulen?)

    Die Verwirrung würde steigen. Also doch lieber [A]?

    Noch ohne abschließendes Voting
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]