Ich habe hier eion Problem mit dem MDK. Folgender Fall: Eine Pat. wird herniotomiert und muss einen Tag später revidiert werden, da es zu einer postoperativen Blutung kam. Ery-Konzentrate waren nicht notwendig, die Pat. erhielt Eisenpräparate.
Wir haben verschlüsselt: HD K43.9 Hernia ventralis, ND T81.0 ( Blutung oder Hämatom als Komplikation eines Eingriffes), D62 (akute Blutungsanämie. Proceduren. 5-536.40 (Narbenherniotomie) 5-893.1b ( Wunddebridement). Ergibt DRG G08A
Der MDK Hessen meint, richtig wäre: T81.8 (Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, andernorts nicht klassifiziert. D62 sei nicht relevant, da mit T81.8 schon abgebildet und kommt natürlich auf die DRG G08B. Was soll ich denn davon halten?
Vielen Dank für die vielen Antworten,
JKL
DRG-Beauftragter/Amateur (nebenbei)
:rotwerd: