Post-OP-Blutung

  • Ich habe hier eion Problem mit dem MDK. Folgender Fall: Eine Pat. wird herniotomiert und muss einen Tag später revidiert werden, da es zu einer postoperativen Blutung kam. Ery-Konzentrate waren nicht notwendig, die Pat. erhielt Eisenpräparate.
    Wir haben verschlüsselt: HD K43.9 Hernia ventralis, ND T81.0 ( Blutung oder Hämatom als Komplikation eines Eingriffes), D62 (akute Blutungsanämie. Proceduren. 5-536.40 (Narbenherniotomie) 5-893.1b ( Wunddebridement). Ergibt DRG G08A
    Der MDK Hessen meint, richtig wäre: T81.8 (Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, andernorts nicht klassifiziert. D62 sei nicht relevant, da mit T81.8 schon abgebildet und kommt natürlich auf die DRG G08B. Was soll ich denn davon halten?

    Vielen Dank für die vielen Antworten,

    JKL
    DRG-Beauftragter/Amateur (nebenbei)
    :rotwerd:

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Hallo Schnippler,

    habe gerade nur DKR 2005 zur Hand. Dort heißt es unter D002d: Diese Kodes (Tabelle 1) sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2005 ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben. Da D62 kein Exklusivum für postop. Blutungen enthält (im Gegenteil!) ist dieser spezifischere Kode anzuwenden, um die Anämie zu beschreiben. Da die Blutung eine andere Behandlung zur Folge hatte (Revision) als die Anämie (Eisen) ist meines Erachtens der Fall allein mit D62 nicht hinreichend abgebildet. Deshalb würde ich auch die T81.0 mit verschlüsseln. Die T81.8 ist in jedem Fall falsch da zu unspezifisch.

    Sehen Sie bitte sicherheitshalber in den DKR 2004 nach, ob die Regelungen auch in diesem Jahr genauso gelten.

    Gruß Bürgstein

  • Hallo Herr Bürgstein, Hallo \"Schnippler2\",

    Ich sehe den Fall ( fast ) genauso wie Sie, Herr Bürgstein:

    - Grund für die Revision war eine Blutung nach einem Eingriff. Von daher ist die Angabe der T81.0 als ND gerechtfertigt. Gänzlich falsch wäre stattdessen die T81.8, da es sich bei einem .8-Kode stets um \"spezifische Krankheiten, die unter „.0 – .7“ nicht klassifiziert sind\" handeln muß ( s. DKR D009a ). Aber gerade das Gegenteil ist hier ja der Fall, da die Blutung unter .0 definiert ist.

    - Man kann sicher darüber streiten, ob die Anämie zusätzlich mit D62 zu kodieren wäre, da sie ein Symptom der Nachblutung ist. Symptome werden nur dann verschlüsselt, wenn sie \"eigenständige und wichtige\" Probleme darstellen. Ob die alleinige Gabe von Eisenpräparaten die Anämie zu einem eigenständigen und wichtigem Problem macht ist sicher fraglich.

    MfG,

    M. Ziebart

  • Vielen herzlichen Dank für die Tipps.
    Dann will ich es doch mal versuchen. Die Anämie hat schon erhebliche Resourcen verbraucht, sollte deshalb funktionieren.
    :kong:

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Hallo nochmal,

    nun habe ich selbst ein Problem mit der postop. Blutungsanämie. In Schnipper2\'s Beispiel sind für die beiden ND auch zwei Maßnahmen erfolgt:
    [c=#f50000]Revision für die Blutung (T81.0)[/code] und [c=#b600ff]die Transfusion für die Blutungsanämie[/code] (D62).

    Was aber, wenn nur transfundiert wurde, nicht aber eine Blutstillung erfolgte? Kann ich dann nur die D62 oder nur die T81.0, beide oder gar etwas völlig anderes kodieren? Die Frage ist erlösrelevant, weil bei der HD Koxarthrose (M16.1) beide(!) Diagnosen CCL-bewehrt sind.

    Danke für jede Hilfe.

    H. Bürgstein

  • Guten Morgen,

    @T81.-
    hier gilt das von Hr. Ziebart geschriebene

    @D62
    Die Anämie muß nicht zwangsläufig ein Symptom der Nachblutung sein. Aber die Gabe von Eisenpräparaten reicht m.E. bereits aus um sie entsprechend den DRK zu kodieren. (Mindestmengen für Ressourcenverbrauch gibt es nicht)

    @T81.- & D62
    Für die D62 gilt weiterhin wenn Ressourcenverbrauch, dann ist die Kodierung als ND gerechtfertigt.
    Bei der T81.- gehe ich davon aus das Sie zumindest diagnostisch tätig waren. Damit Kodierung als ND.

    Gruß
    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Danke MiChu,

    dann heißt das für mich:

    Nur Transfusion/Eisengabe nach OP: D62
    Transfusion/Eisengabe und Sonographie zur Hämatomsuch: D62 + T81.0

    Gruß aus Brühl

    H. Bürgstein:d_freu:

  • Nur Nebenbei:
    Die Anämie ist (fast) immer \"ein eigenstädiges Problem\".
    Wenn Behandlung stattfand, darf auch kodiert werden.
    Ordu