Hallo Forum,
ich habe hier ein echtes Problem, von dem ich denke, dass es häufig vorkommt. Es geht darum, dass KK die Zahlung verzögern. Wie geht Ihr denn damit um?
Folgender Fall:
Eine Pat. wird am 31.03.2004 aus der stat. Behandlung entlassen. Die Rechnung wird am 02.04. an die KK geschickt. Am 02.06. geht beim zuständigen MDK der Auftrag zur Begutachtung des Falles ein. Am 23.08. fordert der MDK den Entlassungsbericht an, der von uns am 31.08. geschickt wird. Am 26.10.2004 wird das Gutachten erstellt und Mitte November an uns geschickt. Die Rechnung ist noch nicht beglichen!
Meine Fragen:
1. gibt es Fristen für die Beanstandung der Rechnung, die die KK einhalten muss? Der MDK wurde ja hier erst 2 Monate nach Entlassung eingeschaltet. Oder gilt die Rechnung ab einem bestimmten Zeitpunkt als akzeptiert.
2. Gibt es Bearbeitungfristen, die der MDK zur Prüfung hat?
3. hat die Gerichtsbarkeit schon rechtskräftige Urteile gefällt?
4. Ist es rechtens, dass die KK mittlerweile ALLE Fälle zur Prüfung an den MDK übergibt.
Vielen Dank und schönen 3. Advent