• Hallo bewe,
    \"ketzerische\" Gegenfrage:
    Sie haben doch sicher die Dyspnoe adäquat und erfolgreich therapiert. Hat denn der Patient danach immer noch Hilfe bei den ATLs benötigt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo bewe,
    meiner Meinung nach ist das ein reines \"Dokumentationsproblem\". Wenn der Pflegeaufwand wegen des hohen Alters des Patienten höher ist, als für das Krankheitsbild üblich (ich weiß, auch das ist sehr schwammig) oder alterbedingte Mobilisationsprobleme (zB. Mobilisation nur mit Hilfe einer oder zweier Schwesten möglich), dann sollte es auch explizit so im Pflegebericht dokumentiert werden (was leider in den seltensten Fällen geschieht). Dann haben Sie meist auch \"gute Karten\", wenn der MDK die Verwendung des Kodes R54 anzweifelt. In Ihrem Fall müsste also die Dokumentation schon deutlich machen, dass der Patient über die Dyspnoe hinaus auch altersbedingt, einen größeren pflegerischen Betreuungs- und Überwachungsaufwand verursacht hat, ansonsten werden Sie wohl das Nachsehen haben.
    Mfg findus

    MfG findus

  • Hallo Forum,

    nun komme ich noch einmal zu meiner allerersten Frage im Forum zurück. Patientin, 91 Jahre, kommt mit epileptischem Anfall in die Klinik. Wegen des hohen Alters benötigt die Patientin (ausführlich dokumentiert) Hilfe bei den ATL`s, ist teilweise inkontinent, das Essen wird mundgerecht vorbereitet, Körperpflege ist nur mit Hilfe einer Schwester möglich. Der MDK möchte nun statt R54 einen Kode aus Z74.- (Probleme mit Bezug auf Pflegebedürftigkeit) zugewiesen haben. Wie wird das von anderen gesehen oder gibt es da Erfahrungen?

    MfG findus

    MfG findus

  • Guten Morgen, Findus,
    hier bei uns wird die R54 ausschließlich als \"Eingangsdiagnose\" vom Pflegepersonal kodiert.
    Sieht der verantwortliche Arzt also R54 im Grouper, prüft er diese Diagnose auf eine evtl. Ursache wie z.B. Demenz o.a.
    R54 wir hier eigentlich nie als ND übermittelt.
    Ob diese Vorgehensweise nun richtig oder falsch ist, will ich nicht beurteilen.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Guten Morgen,

    wir kodieren die R54 sobald es sich um einen pflegerischen Mehraufwand handelt.
    Die Z74. wird nur dann kodiert, wenn der Patient die 70 Jahre noch nicht erreicht hat, aber Pflegebedürtigt ist.

    Tip: Suchbegriff R54

    Gerne möchte ich auf eine Antwort von Med-com verweisen.

    Senilität, auch Vergreisung, Greisenhaftigkeit, ist die Bezeichnung für das Nachlassen von Fähigkeiten, die sich durch den normalen Alterungsprozess (ab ca. 70 Jahre) einstellen.
    Beispiele: Nachlassen der Sinne wie z.B. Hören und Sehen, Nachlassen der körperlichen Kraft und auch der Konzentrationsfähigkeit, geringere Abwehrkräfte bei Infektionen usw.

    Dadurch benötigen die Patienten Hilfe durch das Pflegepersonal bei einfachen täglichen Verrichtungen, wie die Begleitung zur Toilette oder Bringen des Toilettenstuhls, Hilfe beim Waschen, Be- und Entkleiden, der Zubereitung von Mahlzeiten und Erinnerung an Flüssigkeitsaufnahme usw.
    Dies findet sich in der Akte dokumentiert.

    Wenn alles gut dokumentiert ist, hatten wir keine Probleme mehr.

    Gruß
    bewe

  • Wertes Forum,

    Für die Kodierung ist der behandelnde Arzt verantwortlich. Wo es keine Definitionen gibt ( in einem Beitrag habe ich versucht eine Definition zur allgemeinen Diskussion zu stellen ), müssen welche her, die mit den Kodierrichtlinien konform gehen. Liegt dann eine Diagnose vor, ist diese nach den Kodierrichtlinien auch zu verschlüsseln. Nur so kann das \"lernende System\" evaluieren, ob hier ein erhöhter Resourcenverbrauch vorliegt, der einen CW-Wert in der zunächst festgesetzten Höhe rechtfertigt oder nicht. Eine Nichtmeldung bedeutet, dass hier keine Evaluation stattfinden kann.

    Hessen, 13 Grad
    Eckardt