Urologen und die Biopsie...

  • Hallo zusammen,

    ich hätt` da mal `ne Frage:
    Pat. kommt auf die Uro für 1-n Tage
    (n bei Marcumareinnahme o.ä.) zur Prostatabiopsie (PSA bei Hausarzt erhöht oder suspekter Tastbefund).
    I.d.R. geht der Pat. lange bevor das histologische Ergebnis eintrifft, so dass der Stat.-Arzt nicht weiss, ob Karzinom oder nicht.
    Da er aber fleißig ist, kodiert er, wenn der Pat. geht:
    Z12.- Spezielles Screening auf Neubildungen und
    1-464.0 Transrektale Stanzbiopsie der Prostata
    das ergibt -je nach Grouper - 961Z oder 960Z.

    Hier kommt man mit der §301-Verpflichtung zur Abgabe der Entlassanzeige innerhalb von 3 Tagen und der Pflicht zur korrekten Kodierung in die Klemme.

    Was gibt`s da für Ansätze?
    Oder auch: Was ist die korrekte Kodierung?
    C61 Prostatakarzinom bzw. N40 Adenom + 1-464.0 Biopsie?
    oder alternativ?


    Dr. Peter Dietz
    EDV/Anästhesie
    KKH Biberach

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von P_Dietz:
    Pat. kommt zur Prostatabiopsie (PSA bei Hausarzt erhöht oder suspekter Tastbefund).
    I.d.R. geht der Pat. lange bevor das histologische Ergebnis eintrifft, so dass der Stat.-Arzt nicht weiss, ob Karzinom oder nicht.
    C61 Prostatakarzinom bzw. N40 Adenom + 1-464.0 Biopsie?
    oder alternativ?

    Hallo Herr Dietz, wie wäre es mit:

    D40.0 (Neubild. unsicheren Verhaltens Prostata) und 1-464.0 Biopsie

    DRG-Zuordnung zu M60B Malig. Män. Gen.org. ohne schwer. Komp./Begleiterkrank., RG: 0,95

    Die Kodierung spiegelt ihren Wissensstand wider und wie Sie von der DRG-Benennung ableiten können, wird auch das Karzinom in der gleichen DRG wiedergefunden.
    N40 würde ich nur verschlüsseln, wenn es auch bei Entlassung gesichert ist, dass keine malig. Erkrankung vorliegt. Besonders dies in Zusammenhang mit der dann gefundenen DRG mit einem RG von 0,48.

    Es muß aber immermal zwischendurch wieder erwähnt werden, dass das :strauss:-Gewichte sind. Wobei ich in diesem Fall der Meinung bin, dass sich die deutschen, wenn sie dann mal da sind..., nicht großartig unterscheiden werden.

    Gruß
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Original von P_Dietz:
    Pat. kommt zur Prostatabiopsie (PSA bei Hausarzt erhöht oder suspekter Tastbefund).
    I.d.R. geht der Pat. lange bevor das histologische Ergebnis eintrifft, so dass der Stat.-Arzt nicht weiss, ob Karzinom oder nicht.
    C61 Prostatakarzinom bzw. N40 Adenom + 1-464.0 Biopsie?
    oder alternativ?
    [/quote]

    Hallo Hr. Dietz,

    bei symptomlosem Patientem mit erhöhtem PSA wäre folgende Kodierung möglich:

    HD: R74.- Abnorme Serumenzymwerte
    ND: Z03.1 Beobachtung bei V.a. bösartige Erkrankung

    OPS 1-464.0 Prostatabiopsie

    Die Kombination führt mit ID-Diacos in die DRG Z61Z Befunde und Symptome, CW 0,81, DVD 3,86 Tage.

    Ich gebe zu, R74.- ist nicht unbedingt der exakte Kode für PSA. Ich denke aber, dass diese Kodierung den medizinischen Sachverhalt gut wiederspiegelt.

    Bei suspektem Tastbefund würde ich bis zum Beweis des Gegenteils als HD D40.0 Neubildung unsicheren Verhaltens, Prostata kodiern

    Gruß
    --
    R. Oeschger
    Arzt, Med.-Controlling

  • Hallo,
    wir haben das Problem intern so gelöst - kodiert wird nach Eintreffen des histologischen Befundes, da es so am vernünftigsten ist.

    Einen indirekten Hinweis gibt DKR 0219 "Intraepitheliale Neoplasie der Prostata". Die Kodierung wird hier nach dem histologischen Ergebnis gefordert und landet bei der N40 BPH in der M61B "Benigne Postatahyperplasie ..." , cw 0,48, bei der C07.5 Carcinoma in situ der Prostata in ber M60B "Malignom der männlichen Geschlechtsorgane ....", mit einem cw von 0,81. Bei der australischen Verweildauer von 2.08 Tagen kann sicher zur Entlassung das histologische Ergebnis noch nicht vorliegen.
    Die Z12 Spezielles Screening Neubildung ist nicht gemappt, da aus der WHO-Klassifikation einfach übernommen, eine der Unklarheiten des ICD10. Landet also in der Fehler-DRG.
    D40.0 Neubildung unsicheren Verhaltens klingt primär nicht falsch und hat sogar ein etwas höheres Kostengewichtvon 0,95, aber - im ICD10 ist unter "Hinweis" zu D37-D48 vermerkt: "....Solchen Neubildungen ist in der Klassifikation der Morphologie der Neubildungen der Malignitätsgrad 1 zugeordnet". Genau davon kann man aber nicht sicher ausgehen, wenn der histologische Befund noch gar nicht vorliegt.
    Die R74.- ist auch nur ein scheinbarer Ausweg; denn, wenn man sich Regel 001 ansieht, könnte es kodiert wohl werden. "Abnorme Laborbefunde dürfen nicht kodiert werden, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung". Diese klinische Bedeutung besteht. Aber - in der Kodierregel D002 ist unter der Überschrift "Schlüsselnummern für Symptome, Befunde..." folgendes geschrieben: " Schlüsselnummern für Symptome, Befunde.... sind nicht als Hauptdiagnose zu verwenden, sobald eine die Symptomatik, etc. erklärende definitive Diagnose ermittelt wurde". Sie müßten dann nach Eintreffen der Histologie umkodieren. Das aber ist nicht möglich. Auch die Hinweise zu R00-R99 a-f im ICD10 sprechen gegen eine Verschlüsselung über R.

    Tut mir leid, klingt ein wenig wie Erbsen zählen, hoffe trotzdem ein wenig klärend beigetragen zu haben.

    Na, denn mal noch einen schönen Kodierabend

    B.Domurath
    WWK, Bad Wildungen

  • I) I) I) Sorry, aber als Urologin muss ich zugeben, dass wir die Prostatabiopsien prinzipiell ambulant durchgeführt haben (bis auf die marcumarisiserten Patienten, die auf Heparin umgestellt wurden und sicherheitshalber unter Heparin für eine nacht aufgenommen wurden). Kodiertechnisch würde ich auch dazu tendieren, die Entlassdiagnose erst beim Vorliegen der Histologie zu kodieren. Allerdings wird es sicher zu Problemen mit dem MDK kommen, der bei Vorliegen eines Malignomes bestimmt versuchen wird, den "Diagnostik-Stanz-Aufenthalt" und den "Carcinom-Therapie-Aufenthalt" als einen Fall zu sehen und zu bezahlen.
    Hier sieht man sehr schön das Problem des deutschen Systemes: da zum Beispiel Urologieambulanzen fast nur noch auf Facharztüberweisungen behandeln dürfen, können wir auf Überweisung eines Hausarztes nicht ambulant stanzen. Für die Patienten ist es oft aber angenehmer, im Krankenhaus ambulant gestanzt zu werden (nebenbei: zumal bei uns in Minden intern der Arzt, der tagsüber ambulant stanzte, auch immer in der folgenden Nacht Dienst hatte, den Patienten also kennt, wenn er mit Blasentamponade kommt), außerdem stanzen viele ältere Urologen nach wie vor nicht in der Praxis. Das Problem kann man nur lösen, wenn die ambulanten Zulassungen wieder erweitert werden, was die KV sicher nicht zulassen wird. Auf dem Rücken der Krankenhäuser wird jetzt also meiner meinung nach ein politisches Problem zwischen den Sektoren ausgetragen. Hilft uns allen nicht weiter.
    Für mich ist die Frage: sollen wir uns tatsächlich kodiertechnisch an die australsichen versorgungsformen anpassen? Oder ist es nicht realistischer, sich im deutschen IST-System zu bewegen und halt zu akzeptieren, dass man Fehlergruppen hat. Lassen sich die Fehlergruppen nicht einfacher nach Fällen untersuchen, als versteckte "Fehlfälle" in normalen australischen DRG´s zu suchen?????
    Wie sieht das das InEK, das diese Fälle ja finden und analysieren muss???? WO IST ÜBERHAUPT DAS INEK???????????( 8o :no: ;( ;( ;(

    :besen: :besen: :besen: Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von bdomurath:
    D40.0 Neubildung unsicheren Verhaltens klingt primär nicht falsch und hat sogar ein etwas höheres Kostengewichtvon 0,95, aber - im ICD10 ist unter "Hinweis" zu D37-D48 vermerkt: "....Solchen Neubildungen ist in der Klassifikation der Morphologie der Neubildungen der Malignitätsgrad 1 zugeordnet". Genau davon kann man aber nicht sicher ausgehen, wenn der histologische Befund noch gar nicht vorliegt.
    B.Domurath
    WWK, Bad Wildungen

    Hallo Herr Domurath,

    dieses Thema ist zwar schon alt, bin aber wieder durch eine aktuelle Frage im Forum der Uni-Münster darauf gekommen und habe mich an Ihre damalige Stellungnahme erinnert.
    Der Hinweis in der ICD-10 muß man m.M. nach anders interpretieren.

    Dort steht:

    "In den Kat. D37-D48 sind Neubildungen mit unsicheren oder unbekanntem Verhalten nach ihrem Ursprungsort klassifiziert, d.h. es bestehen Zweifel daran, ob die Neubildung bösartig oder gutartig ist. Solchen Neubildungen ist in der Klassifikation der Morphologie der Neubildungen der Malignitätsgrad /1 zugeordnet."

    Das bedeutet, wenn man eine Diagnose dieser Art vergeben hat, muß man bei der optionalen Kodierung der Morphologie den Malignitätsgrad /1 zuordnen. Das ist nur eine Zuordnungsdefinition und nicht der Hinweis darauf, dass ich eine gesicherte /1 vorliegen haben muß, um einen Kode aus D37-D48 verwenden zu dürfen.

    Schönen Gruß


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau.