MDK - Komplikationsdiagnosen

  • :sterne:
    Guten Morgen

    hier hat ein Neuling im Forum eine Frage:

    Patient wurde aufgenommen mit UK-Abszess nach einer Zahnentfernung. Es wurde eine Abszeßinzision und Drainage, sowie eine i.V. Antibiotikatherapie durchgeführt. Da es sich nach Auffassung unserer Ärzte um eine Komplikation nach Zahnextraktion handelt, haben wir die T81.4 (Infektion nach einem Eingriff...) kodiert. Nun möchte der MDK aber die K12.21 (Submandibularabszeß) Unserer Meinung nach geben die Kodierrichtlinien hierzu keine genaue Information. Wer hat hier Erfahrung und kann uns einen Tipp geben?

    Vielen Dank für die Hilfe
    Biri

  • Guten Morgen Biri,
    Generell geben die DKR vor, Erkrankungen nach medizinischen Maßnahmen entsprechend Tab1 in D002d ( Hauptdiagnose ) zu kodieren, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung existiert.
    Gleiches gilt für die Komplikationsschlüssel aus T80-T88, wobei die Codes aus Tab.1 vorzuziehen sind.
    Der vom MDK vorgeschlagene Schlüssel K12.21 scheidet aber als spezifischer Schlüssel definitiv wegen der im Katalog genannten Exklusiva aus. Für den UK habe ich keinen entsprechenden spezifischen Schlüssel gefunden.

    Aus Tabelle 1 kommt am ehesten ein Schlüssel aus M96.- in Frage, der das Problem aber meines Erachtens schlechter beschreibt als Ihr T81.4 Code.
    Fazit: Ich denke die HD- Definition der DKR gibt durchaus ihrer Verschlüsselung Raum.
    Gruß
    D. Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    dieses Probleme haben ja die Notwendigkeit der Bearbeitung der Komplikations-DKR aufgezeigt. In der bearbeiteten Form für 2005 wird klargestellt, dass der Kode zu benutzen ist, der am genauesten beschreibt, was der Patient hat. In Ihrem Fall wäre es dann ein Kode aus K10.2-. Diese Regelung gilt aber erst ab 2005 und mir fällt es schwer dies schon aus der insuffizienten 04er Regel herauszulesen.

    Was ich aber nach wie vor nicht verstehe: Warum ist diese Regel unter \"Hauptdiagnose\" aufgeführt und entsprechend alle Beispiele mit \"wird aufgenommen wegen...\" versehen?
    Viel häufiger hat man diese Zustände doch als ND und die Kodierung dürfte sich dann wohl nicht unterscheiden. Ich kann nur hoffen, dass bei der ND-Kodierung dann niemand auf die Idee kommt zu sagen: Bei ND zählt die Regel nicht, da sie nur für HD formuliert wurde.

    Ich hätte sie nicht unter HD aufgeführt, aber ich schreibe sie ja nicht.....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Biri, Hallo Herr Lindner, Hallo Herr Selter,

    ich bin mit Ihnen allen einer Meinung, daß die Kodierrichtlininen für Komplikationen mißverständlich sind. Auch die Änderungen in den DKR 2005 halte ich für nicht ausreichend. Insbesondere sei hierzu folgendes angemerkt:

    1. Viele Komplikationen medizinischer Maßnahmen könnten m.E. doch bestens durch einen Sekundärkode abgebildet werden. Und daß beste daran ist: Mit der Gruppe \"Komplikationen bei der medizinischen und chirurgischen Behandlung (Y40-Y84)\" exisitieren diese Sekundärkodes bereits. Die Kodes aus der \"Tabelle 1\" wären dann weitesgehend überflüssig.

    2. In jedem Kapitel der in Tabelle 1 genannten Kodes, mit Ausnahme des Kapitels IV - \"Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)\", ist im Kapitelvorspann der ICD-10 als Exclusivum genannt:

    Excl.: Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen ( S00-T98 )

    In der Gruppe \"Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert
    ( T80-T88 )\"
    finden sich dann wiederum diverse Exclusiva u.a. auch viele der in Tabelle 1 genannten Kodes.


    Den spezifischen Fall von \"Biri\" betreffend findet man unter T80-T88 allerdings als Exclusivum kein Kode aus K10.2, so daß man entgegem dem Vorschlag von Herrn Selter, auch in 2005 genauso gut den von Biri vorgeschlagen Kode T81.4 als HD wählen könnte, denn:

    1. Es handelt sich eindeutig um eine \"Infektion nach einem Eingriff\", die andernorts ( als Komplikation ) nicht klassifiziert ist. Der Kode T81.4 ist also spezifisch.

    2. Für den von Herrn Selter vorgeschlagenen Kode aus K10.2 gilt das Exclusivum für \"Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen\" aus der Gruppe S00-T98. Dieses ist am Anfang des Kapitels XI für das gesamte Kapitel ( K00 - K93 ) definiert.

    Gemeint haben die Autoren der DKR in diesem Fall allerdings wohl eher die von Herrn Selter vorgeschlagene Kodierung. Meiner Meinung nach wäre es am besten, die Kodierrichtlinien unmißverständlich so zu formulieren, daß so kodiert werden müßte, wie Herr Selter es vorgeschlagen hat. In diesem Fall dann zusätzlich mit dem Sekundärkode Y84.9! - Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet \".


    Dieses \"Durcheinander\" ist - gelinde gesagt - höchst verwirrend und ( weiterhin ) dringend \"reformbedürftig\".


    MfG,

    M. Ziebart

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Ziebart,

    Zitat


    Original von ziebart:
    2. In jedem Kapitel der in Tabelle 1 genannten Kodes, mit Ausnahme des Kapitels IV - \"Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)\", ist im Kapitelvorspann der ICD-10 als Exclusivum genannt:

    Excl.: Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen ( S00-T98 )

    Dieses \"Durcheinander\" ist - gelinde gesagt - höchst verwirrend und ( weiterhin ) dringend \"reformbedürftig\".

    Da muss ich Ihnen recht geben. Es müssten wohl einfach die Inklusiva/Exklusiva angepasst werden, dann wäre das Problem gelöst.

    Allerdings gibt es dann auch noch folgendes zu klären: Die Überschrift bei T80 - T88 besagt: Komplikationen..., andernorts nicht klassifiziert.
    Ein Unterkieferabszess ist aber in meinen Augen andernorts klassifiziert, nämlich unter K10.2-. Was darf man also dann als letztliches Entscheidungskriterium heranziehen: Titel? Inklusiva/Exklusiva? ...?

    Was am einfachsten wäre: Man sagt was vorliegt (CCL-relevant oder nicht) und es gibt dann noch einen Zusatzkode für \"nach Operation oder medizinischer Maßnahme\" oder so ähnlich. Letzlich ist die Art(Ressourcenverbrauch) der Behandlung davon abgeleitet was er hat, nicht warum er es hat.

    Wir haben ja noch unsere CCL-Liste zu kreieren. Man sollte hierbei vielleicht diesen Aspekt einfließen lassen.

  • Guten Morgen zusammen,

    vielen Dank für die Hinweise und Einschätzungen! Es ist jedenfalls beruhigend dass nicht nur ich (sozusagen als Neuling) die Kodierrichtlinien bezüglich Komplikationen sehr verwirrend finde. Mal sehen wie der MDK auf unsere Begründung reagiert - werde dann berichten!

    Gruß
    Biri

  • Hallo Biri et al.

    zumindest in den DKR 2005 ist das Problem der Komplikationskodierung präzisiert (und steht im Widerspruch zu InEK- Aussagen 2004)

    D002 d
    Beispiel 10
    Ein Patient wird nach vorangegangener Behandlung einer Fersenbeinfraktur nun wegen einer tiefen Beinvenenthrombose stationär aufgenommen.

    Hauptdiagnose: I80.2 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremität

    Anmerkung: I97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen anderenorts nicht klassifiziert ist nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da der Kode I80.2 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremität spezifisch die Art der Kreislaufkomplikation beschreibt.

    Für Biri im Jahr 2005 also entsprechend K10.2-

    Frohe Weihnachten für alle

    urogert

    • Offizieller Beitrag

    Hallo urogert,

    in dem genanten Beispiel ist folgende Einschränkung durch die DKR nicht gegeben:

    \"Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2005 ausgeschlossen ist.
    Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert.\"

    Leider finden wir aber das erwähnte Exklusivum (Excl.: Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen ( S00-T98 )) im Vorwort des Kapitels XI. Somit gibt es ein (in meinen Augen) völlig unsinniges Problem mit der Kodierung der K10.2-.

    Ich darf vielleicht an der Stelle mal eine kleine Umfrage starten:

    [c=#0012ff]Patient kommt wegen Osteomyelitis (Tibia) nach Tibianagelung bei Fraktur? Wer kodiert wie die HD?[/code]

  • Hallo Forum, insbesondere Herr Selter,

    auf Ihre Frage, Herr Selter:

    Zitat


    Allerdings gibt es dann auch noch folgendes zu klären: Die Überschrift bei T80 - T88 besagt: Komplikationen..., andernorts nicht klassifiziert.
    Ein Unterkieferabszess ist aber in meinen Augen andernorts klassifiziert, nämlich unter K10.2-. Was darf man also dann als letztliches Entscheidungskriterium heranziehen: Titel? Inklusiva/Exklusiva? ...?

    möchte ich wie folgt antworten:

    Es steht dort eben, wie Sie richtig zitieren, Komplikationen andernorts nicht klassifiziert. D.h. der Hinweis \"andernorts nicht klassifiziert\" bezieht sich meiner Ansicht nach hauptsächlich auf die Komplikation an sich und nicht primär auf die Art der Komplikation. Es würde sonst ja auch wenig Sinn ergeben, einen Kode wie

    T81.4 Infektion nach einem Eingriff

    zu definieren, da sonst sicher die Frage erlaubt sei, welche Infektion denn mit so einem Kode gemeint sein könnte. Schließlich sind Infektionen sowohl im Kapitel II als auch in den weiteren organspezifischen Kapiteln der ICD-10 ausgiebig und abschließend vorhanden. Wenn Sie einmal die Exclusiva zu diesem Kode anschauen, stellen Sie fest, daß hierbei auschließlich Kodes genannt sind bei denen sich ein Hinweis auf eine Komplikation findet.

    Das hieße in unserem Fall müßte an anderer Stelle ein \"Kieferabszeß nach medizinischen Maßnahmen\" definiert sein, um daß Ausschlußkritierium \"andernorts nicht klassifiziert\" zur Geltung kommen zu lassen.


    Zu Ihrer Umfrage:

    a) nach geltenden DKR kodieren würde ich ( leider ) :

    - als Hauptdiagnose T81.4, da eine \"Osteomyelitis nach medizinischen Maßnahmen\" andernorts nicht klassifiziert ist und das \"Kapitel XIII M00-M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes\" der ICD-10 ein entsprechendes Exclusivum im Kapitelvorspann enthält.

    b) wünschen würde ich mir eine Kodierung wie folgt:

    - als Hauptdiagnose einen zutreffenden Kode aus M86.- ( Osteomyelitis ) in Verbindung mit dem Sekundärkode:

    Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet

    ( Inkl.: Chirurgische und sonstige medizinische Maßnahmen als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ohne Angabe eines Zwischenfalls zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme)

    MfG,

    M. Ziebart

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Ziebart,

    Zitat


    Original von ziebart:
    Es steht dort eben, wie Sie richtig zitieren, Komplikationen andernorts nicht klassifiziert. D.h. der Hinweis \"andernorts nicht klassifiziert\" bezieht sich meiner Ansicht nach hauptsächlich auf die Komplikation an sich und nicht primär auf die Art der Komplikation. Es würde sonst ja auch wenig Sinn ergeben, einen Kode wie

    T81.4 Infektion nach einem Eingriff

    zu definieren, da sonst sicher die Frage erlaubt sei, welche Infektion denn mit so einem Kode gemeint sein könnte.

    Ist mir ja klar, deswegen habe ich geschrieben \"Für mich ist er an anderer Stelle klassifiziert\" und bezüglich der Ressourcebverbrauchs in Verbindung mit \"es kommt doch eher darauf an, was wan hat, nicht warum man es hat\".

    Zitat

    Zu Ihrer Umfrage:

    a) nach geltenden DKR kodieren würde ich ( leider ) :

    - als Hauptdiagnose T81.4, da eine \"Osteomyelitis nach medizinischen Maßnahmen\" andernorts nicht klassifiziert ist und das \"Kapitel XIII M00-M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes\" der ICD-10 ein entsprechendes Exclusivum im Kapitelvorspann enthält.

    Würde ich auch so machen. Aber warum halten Sie sich nicht an das genannte Exklusivum unter M86 - M90 das vorgibt, Osteopathien nach medizinischen Maßnahmen unter M96.- zu kodieren?

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:
    Würde ich auch so machen. Aber warum halten Sie sich nicht an das genannte Exklusivum unter M86 - M90 das vorgibt, Osteopathien nach medizinischen Maßnahmen unter M96.- zu kodieren?

    ... weil:

    1. Das Exclusivum lautet \"Exkl.: Osteopathien nach medizinischen Maßnahmen ( M96.- )\". Unter M96.- finden sich jedoch wirklich nur allgemein \" ...-pathien\" und eben keine spezifischen \" ...-itiden\". Es käme dann alternativ also nur der Kode M96.8 in Frage.

    2. Bei der Infektion handelt es sich aber eben um eine \" - itis \" und somit um eine \"bestimmte andere Folge\" ( nämlich: Infektion ) einer \"äußeren Ursache\" ( nämlich: einer medizinischen Maßnahme ). Für den Kode M96.8 gilt somit das Exclusivum aus dem Kapitel XIII:

    Excl.: Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen ( S00-T98 )


    Hallo ? DIMDI ? InEK ? SVP ? Wer soll da noch durchblicken ... ? Bitte dringend gemeinsam reformieren / klarstellen ! :d_zwinker:

    MfG,

    M. Ziebart