MDK - Komplikationsdiagnosen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Ziebart,

    darauf wollte ich ja hinaus.
    Der T-Kode ist spezifischer, als der M96er. Wenn man aber spitzfindig ist, kann das Exklusivum in dieser Form aber nur bedeuten, dass ein Kode aus M96 genommen werden muss. Ansonsten müßte an der Stelle zusätzlich das Exklusivum für die T-Kodes formuliert werden.

    Abgesehen mal davon, dass der einzig wirklich spezifische Kode M86 gerade ausgenommen ist.

    Das Problem sind die Exklusiva! Die machen den Versuch, über die Neuformulierung der Komplikationsregel Klarheit zu schaffen, leider zu einem nicht abschließend gelungenen. Wobei ich mir vorstellen kann, dass diese Erkenntnis bei den Schöpfern gegeben ist.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:
    Das Problem sind die Exklusiva! .... Wobei ich mir vorstellen kann, dass diese Erkenntnis bei den Schöpfern gegeben ist.

    Heute beim DIMDI unter den FAQs veröffentlicht:

    Dürfen Kodes, die im \"Exkl.\" eines Kodes genannt werden, gleichzeitig mit diesem verwendet werden?

    Das \"Exkl.\" eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können besagte Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen \"sowohl als auch\" beim Patienten vorkommen können und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

    Was sagt uns das? Osteomyelitis (M86.-) und Osteopathie nach med. Maßnahme (M96.-) dann möglich?

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:
    Was sagt uns das? Osteomyelitis (M86.-) und Osteopathie nach med. Maßnahme (M96.-) dann möglich?

    ... ich glaube nicht. Das DIMDI stellt damit nur klar, daß \"diagnostisch voneinander abgrenzbare\" Erkrankungen, von denen \"sowohl\" die eine, \"als auch\" die andere gleichzeitig nebeneinander existieren können, mit ihren jeweiligen Kodes kodiert werden dürfen, obwohl diese sich evtl. durch ein Exclusivum gegenseitig ausschließen.

    Bezogen auf Ihr \"Umfrage-Beispiel\" hieße dies meiner Meinung nach:

    Die \"Osteopathie nach med. Maßnahmen\" und die \"Osteomyelitis\" beziehen sich auf ein und dasselbe Krankheitsbild und sind deshalb nicht \"diagnostisch voneinander abgrenzbar\", wie das DIMDI es fordert.

    Eine parallele Kodierung wäre allerdings möglich, wenn:

    1. Die Aufnahme wegen einer Osteomyelitis nach Tibianagelung bei Fraktur erfolgte ( -> Kodierung mit T81.4, da Kausalität zwischen OP und Infektion zweifelsfrei gegeben ist und DKR / ICD-Exclusiva T81.4 als Kode ( leider ) vorsehen ( s. mein vorheriger Beitrag ). ), und dann

    2. der Patient aus ungeklärter Ursache zusätzlich während desselben stationären Aufenthaltes eine Osteomyelitis an anderer Stelle entwickelt, deren Ursache nicht auf medizinische Maßnahmen zurückzuführen ist. Es werden zusätzliche :d_zwinker: Maßnahmen notwendig, um diese Osteomyelitis zu beherrschen.

    Das DIMDI hat nun klargestellt, daß in diesem Fall sehr wohl ein Kode aus M86.- zusätzlich kodiert werden darf, obwohl entsprechende Exclusiva in der Klassifikation unter M86.- enthalten sind.


    Ich bin froh, daß es diese Klarstellung gibt. Denn bisweilen ist mir Software untergekommen, die die Kodierung auf Plausibilität prüfen soll. In solch einem Fall produziert dann manche Software einen \"schweren\" Fehler, wenn sie Kodes zu futtern bekommt, die sich durch Exclusiva ausschließen. Hier dürfte allerdings nur statt des \"schweren Fehlers\" ein \"Hinweis\" produziert werden, da ein Patient durchaus \"Läuse und Flöhe\" haben kann, auch wenn unter \"Läusen\" die \"Flöhe\" als Exclusivum genannt werden.

    Ich wünsche Ihnen und allen Forumsteilnehmern ein gesegnetes Weihnachtsfest,

    MfG,

    M. Ziebart

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    in einem Punkt hat jetzt die SEG Stellung bezogen, siehe Kodierempfehlung Nr. 103.
    Zu den SEG geht es hier lang: http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…d=7341&start=21