Geriatrische Komplexbehandlung

  • Hallo Forum,
    seit 1 Jahr (Umstieg unterjährig 11/2003)diskutiere ich mit unserem Geriater über die Definition der \"Behandlungstage\" zur Abrechnung der Komplexbehandlung in 2004. Er vertritt die Meinung, jeder Tag des stationären Aufenthaltes sei ein Behandlungstag i.S. der Komplexpauschale, da er ja auch am Wochenende Visite etc. mache. Da aber bei uns am Wochenende keine KG, Ergo- oder Logopadietherapie stattfindet, in der Beschreibung der Komplexbehandlung (8-550.ff)aber explizit Behandlungstage unter Beteiligung von mindestens 2 Therapiegruppen gefordert werden und auch explizit darauf hingewiesen wird, daß die akutmedizinische Behandlung gesondert zu kodieren ist, sehe ich das anders und nehme die Wochenendtage lieber aus der Berechnung heraus, um vorhersehbaren Problemen mit den Kassen vorzubeugen. Dadurch verlieren wir aber durchaus Geld, da nur die 8-550.1 (7-13 Tage) und .2 (14-20 Tage)in die hochbewerteten Geriatrischen Komplexpauschalen führen. In den DKR steht auch, daß eine Prozedurenverschlüsselung den Aufwand derselben wiederspiegeln soll (P005b) und bei Zeit-/Mengenangaben das Anfangsdatum anzugeben und die Anzahl aufzuaddieren ist, um den richtigen OPS-Code zu wählen.
    Diese Woche nun wurde ich von der größten Kasse zu einem solchen Fall befragt (falsches Anfangsdatum der Therapie im KIS)und bei dieser Gelegenheit gleich darauf hingewiesen, daß ja selbstverständlich die
    Wochenendtage nicht mitzählen könnten und sowieso all unsere Fälle mit entsprechenden DRGs jetzt überprüft würden. Mir wird schon ganz anders, wenn ich an den Aufwand denke.
    Welche Erfahrungen gibt es bisher zu dieser Problematik? Hat jemand ähnliche/gleiche Probleme, sowohl mit Kassen als auch im Haus?
    Bin dankbar für jede Anregung!
    Schönen Tag noch aus NRW :sonne:

    P.S. Beitrag könnte auch in \"Fragen an das InEK\" stehen. Wie mache ich das?

    :kangoo: :kangoo:

  • Hallo regular,

    wir kodieren für die 8-550.* jeden Behandlungstag ohne den Entlasstag. Bis jetzt haben wir noch keine Probleme damit bekommen.

    Seit ca. 2 Wochen bekommen wir aber auch Standardschreiben von der größten Kasse.

    \"...Aufgrund der Ausführungen des MDKs, welche sich auf einen gleichgelagerten Fall beziehen, werden die therapheutischen Maßnahmen der rehabilitativen Komplexbehandlung an den Sonntagen nicht durchgeführt...\"

    Davon haben wir mittlerweile 10 Stück bekommen.

    Wir schicken denen mittlerweile ein Standardschreiben zurück

    \"...Nach dem DRG-Fallpauschalengesetz und den Hinweisen im OPS Version 2004 sieht die Ziffer 8-550.1 ein geriatrisches Assessment sowie regelmäßige Therapien aus 2 Bereichen über mind. 14 Behandlungstage vor. Ab 2005 werden in 14 Tagen mindestens je 10 Therapien aus 2 Bereichen verlangt. Diese Spezifikation des OPS 2005 zeigt klar auf, wie die in 2004 noch allgemein gehaltene Bestimmung zu interpretieren ist. Der Patient hat selbstverständlich auch am Wochenende eine intensive medizinisch-geriatrisch ausgerichtet Therapie erhalten...\"

    Bis jetzt haben wir noch keine Antwort auf die Schreiben bekommen.

    Sobald ich eine Antwort bekomme sage ich bescheid.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Regular, Hallo Hr. Lindenau,

    wir haben mit der gleichen Fragestellung erheblich andere Erfahrungen gemacht. In unserem Haus werden die Sonntage im geschilderten Sinne nicht zu den Behandlungstagen gezählt weil dann nachweislich wesentliche Anteile der geriatrischen Komplexbehandlung nicht durchgeführt werden. dies ist das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit den Kassen.

    Da wir den Gang zu den Gerichten scheuen und ich zusätzlich in dieser Frage außerdem der Meinung bin, daß die Kassenseite durchaus begründete Argumente wird es zunächst wohl bei diesem Procedere bleiben.
    Gruß
    D. Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Guten Morgen Herr Lindner,

    wir sind da anderer Meinung und interpertieren den OPS 2004 auch mit Hilfe des OPS 2005.

    In 2005 verlangt der OPS für die 8-550.1 innerhalb von 14 Behandlungstagen 20 Therapieeinheiten. Das heißt für einen Ergo- und einem Physiotherapeuten jeweils 10 Therapieeinheiten innerhalb von 14 Behandlungstagen.
    Kommt der Patient nun am Montag den 03.01.2005 in die Geriatrie und wird am Montag den 17.01.2005 wieder entlassen haben wir, da wir ja den Entlasstag abziehen müssen, 14 Behandlungstage.
    Ziehen wir nun die Wochenenden von den Behandlungstagen ab, da die Therapeuten Montags bis Freitags arbeiten, bleiben noch 10 TAGE über an denen 2 Therapeuten jeweils 10 Therapien machen müssen um auf die 8-550.1 zu kommen.
    Für den Patienten bedeutet dies eine Physiotherapie und eine Ergotherapie am Tag (außer am Wochenende).

    So dass ich an dieser Stelle der KK Recht geben muss. \"...die therapheutischen Maßnahmen der rehabilitativen Komplexbehandlung an den Sonntagen nicht durchgeführt...\"

    Was aber auch nicht notwendig ist.

    Für mich stellt der OPS 2005 eine Konkretisierung des OPS 2004 dar. Regelmäßige Therapie in der Woche ist völlig ausreichend ansonsten hätte der Gesetzgeber nicht 20 Einheiten in 14 Tagen gefordert sondern 28.

    Zu dem besteht die geriatrische Komplexbehandlung nicht nur aus der therapeutischen Pflege durch Fachpersonal, sondern auch aus einem stansardisierten geriatrischen Assessment.

    Unser Standpunkt. Wir können natürlich auch voll auf dem Holzweg sein was ich nicht hoffe.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    ob der OPS 2005 eine \"Konkretisierung\" des OPS 2004 darstellt, sei mal dahingestellt.

    In meinen Augen ist es eine Änderung. Diese tritt aber erst am 01.01.2005 in Kraft. Bis dahin sind die eindeutig formulierten Rechtsgrundlagen für das Jahr 2004 zu befolgen. Und wenn da steht, dass je Behandlungstag mindestens zwei der o.g. Therapiegruppen zu erbringen sind, dann mag das im nächsten Jahr nicht mehr so sein. Dennoch lässt der diesjährige OPS keinerlei Interpretationen zu, da er eindeutig formuliert ist.

    Zahlen die Kassen Ihnen auch nur noch günstiger bewertete 2005er Z-DRGs für bestimmte Fälle, weil die im neuen Entgeltkatalog so aufgeführt sind und akzeptieren Sie dies, weil der neue Entgeltkatalog eine Konkretisierung des 2004er Katalogs darstellt?

    Bitte nicht als Provokation verstehen. Aber ich möchte Ihnen hiermit nur verdeutlichen, dass wir uns in einem lerndenden System befinden, in dem fast jede Änderung eine Konkretisierung oder Verbesserung von Vergangenem darstellt. Der Sinn des pauschalen Vergütungssystem bleibt aber auf der Strecke, wenn Sie - wirtschaftlich für Sie interessante Fälle - plötzlich sachlich oder zeitlich anders interpretieren...

    Ein Datum eines Inkrafttretens kann man nicht interpretieren.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    natürlich sehe ich Ihren Beitrag nicht als Provokation sondern als Diskussionsbeitrag.

    Wir befinden uns in einem lernenden System ist auch klar, aber die Hinweise im OPS 2004 sind sehr schwammig und lassen viel Interpretationspielraum.

    \"Bis dahin sind die eindeutig formulierten Rechtsgrundlagen für das Jahr 2004 zu befolgen\"

    Sie sind in 2004 eben nicht eindeutig formuliert.

    Wo steht bitte das jeden Tag eine Ergo- und/oder Physiotherapie stattfinden muss.

    8-550.1

    \"...Die Behandlung erfolgt über mindenstens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage.\"

    Heißt das für Sie, dass am jeden Behandlungstag eine Therapie gemacht werden muss?

    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo zusammen,
    auch ich schaue mindesten eimal im Monat auf die Formulierung der OPS 8-550. im OPS Katalog. Ganz zu schweigen von den Diskussionen mit meinen Kollegen! Doch komme ich immer wieder zum gleichen Schluß. Behandlungstage sind die Tage die de Patient im KH ist. Wenn eine geriatrische frührehabiliative Komplexbehandlung stattfindet Steht im OPS Katalog unter Mindestmerkmale: - Einsatz von mindestens zwei Therapeutengruppen (...) . Hier ist eine Anzahl der Therapieeinheiten gar nicht erwähnt. Erst für 2005 ist dies neu beschrieben.
    Der Hinweis unter Regelbehandlung lautet: Die Behandlung erfolgt über mindestens 14 - 20 Behandlungstage . Und das ist der Zeitraum der statinären Verweildauer.
    Das Problem mit der 8-550.1 ist schon einige Male im Forum diskutiert worden. Für die Auslegung des MDK, die Wochenendtage nicht mitzählen zu wollen habe ich nie eine Quelle gefunden.
    Ich denke das hier für 2005 eine nun schriftliche Klärung ergänzend im OPS-Katalog erfolgt ist. Geändert hat sich somit zu 2004 nichts.

    viele Grüße
    T. Jeromin

  • Hallo Herr Jeromin,

    dies ist auch unser Standpunkt.

    Wir haben auf unsere Schreiben heute eine Ablehung erhalten. Unsere Argumentation wird bei der KK nicht anerkannt.

    Wir werden uns noch einmal mit den Ärzten der Geriatrie zusammensetzen evtl. auch mit unserem Rechtsbeistand und die Fälle dikutieren.

    Bei 1200 € - 2500€ Differenz pro Fall lohnt sich die Mühe auf jeden Fall. Erster Schritt ist die Begutachtung durch den MDK und dann schauen wir mal weiter.

    Guten Abend

    S. Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    in verschiedenen KH ist dieses Problem auch schon aufgetreten. Hierbei habe ich durch Gespäche den Eindruck, das das Problem der Auslegung der Ziffer 8-550.* Einseitig ausgelegt wird. Mich würde schon die Begründung der Ablehnung interessieren. Die Auslegung, daß die Wochenenden nicht zu den Behandlungstagen zählen soll, konnte ich noch nirgends nachlesen!!!! Komisch, oder?
    Übrigens wird der Patient ja auch am WE aktivierend pflegerisch versorgt und eine medizinsche Betreuung ist durch den Arzt vor Ort auch gewährleistet.

    Viele Grüße T. Jeromin