Bösartige Neubildung

  • Hallo Forum, bitte um Hilfe:
    Fallkonstellation: Colonkarzinom ohne bekannte Metastasierung, vor 2 Monaten operiert, laut onkologischem Konsil keine weitere Maßnahme nötig. Jetzt Aufnahme wegen abdomineller Beschwerden, im Sono Lebermetastasen, im CT bestätigt, Einleitung einer Chemotherapie, gleichzeitig bei Aufnahme Hb 7,4g%, Transfusion von 2 Ery-Konzentraten. Zusätzlich Hypokaliämie (3,20 mval/l), die mit Kalinorbrausetabl. erfolgreich substituiert wurde.
    Kodierung nach DKR: Hauptdiagnose: C78.7, Prozedur 8-542
    Nebendiagnose: C18.6+D63.0*, Prozedur 8-800.2
    Nebendiagnose: Z51.1.
    Nebendiagnose: E87.6
    Kasse teilt mir Grouper-Ergebnis samt Kommentar des MDK mit:
    1. Die Kodierung der ND C18.6 sei nicht korrekt, da mit der Chemo
    ja nicht nur die Metastase, sondern auch der Primärtumor behandelt
    worden wäre.
    Meine Meinung dazu s. DKR 0201b mit allen Beispielen.
    2. Die Kodierung der D63.0* sei nicht mit erhöhtem Ressourcenverbauch
    verbunden, da nicht im E-Brief erwähnt. Gleichzeitig wurde aber die
    Prozedur 8-800.2 kommentarlos übernommen, allerdings im Gutachten
    zwei Seiten später.
    Meine Meinung dazu s. DKR 0202b direkt nach Beispiel 3.
    3. Die angegbene Hpokaliämie sei im E-Brief nicht erwähnt und somit
    auch nicht zu bewerten.
    Meine Meinung dazu: kann aus Labor- und Medikamentendokumentation
    belegt werden, aber muß ich das in jedem Fall tun (Aktenkopie)?
    Kasse lehnt unsere Abrechnung ab und kürzt die Rechnung entsprechend.
    Ich habe in entsprechenden Fällen bereits Einspruch (bei diversen Kassen)erhoben mit dem Hinweis darauf, daß der MDK genauso an die DKR gebunden sei wie die Krankenhäuser, ohne je Antwort bekommen zu haben und die Rechnungen sind immer noch nicht komplett bezahlt. Ich habe den Eindruck. die KK sitzen das einfach aus und der MDK benötigt Schulungen bezüglich der DKR, um m. E. willkürlichen Stellungnahmen, die uns endlos beschäftigen, vorzubeugen.
    Habe ich einen Fehler in der Kodierung?
    Gruß aus NRW

    :kangoo: :kangoo:

  • Hallo regular,

    zu den von Ihnen zitierten Mitteilungen des MDK möchte ich wie folgt kommentieren:

    zu 1: Die Aufnahme erfolgte kausal wohl wegen der Lebermetasen auch die Einleitung der Chemotherapie war wohl hauptsächlich mit der Erstdiagnose von Lebermetastasen begründet. Von daher erfüllen gem. DKR 2004 beide Diagnosen (Primarius und Filiae) die HD-Definition. Es ist daher diejenige zu wählen, welche die meisten Ressourcen in Anspruch genommen hat, dies wird in Ihrem Fall C78.7 (Leber-Metastasen) sein.

    zu 2 und 3: Der Arztbrief ist meiner Ansicht nach primär ein Kommunikationsmittel zwischen KH-Arzt und dem weiterbehandelndem niedergelassen Kollegen und dient der Übermittlung der für die Weiterbehandlung notwendigen Informationen. Der Arztbrief ist meines Erachtens kein Rechtfertigungspapier für MDK-Gutachten oder andere abrechnungstechnische Belange. Es ist erst Recht nicht hinnehmbar, den Arztbrief als alleinige Grundlage für MDK-Gutachten heranzuziehen. Der MDK Gutachter hätte in Ihrem Fall erkennen können, daß eine Diskrepanz zwischen Kodierung und Arztbrief besteht und hätte dann vor Erstellung des Gutachtens weitere Unterlagen bei Ihnen anfordern können, um diese Diskrepanz ( EK-Gabe, Hypokaliämie ) klären zu können.

    Von daher ist das MDK-Gutachten meiner Ansicht nach mangelhaft erstellt worden und sollte deshalb von Ihnen mit einem Widerspruch bei der KK / dem MDK angezeweifelt werden.

    Intern sollte sicherlich geklärt werden, ob die erwähnten Nebendiagnosen bzw. Prozeduren (Hypokaliämie, EK-Gabe) in diesem (Einzel- )Fall bei Erstellung des Arztbriefes vergessen wurden. Zumindest eine EK-Gabe sollte meines Erachtens in jedem Arztbrief Erwähnung finden. Die (abgeschlossene) Therapie einer (leichten) Hypokaliämie ist nicht unbedingt eine Information, die zwingend im Arztbrief Erwähnung finden muß.

    Die Frage, ob die Hypokaliämie auch \"kodierwürdig\" sei, ist hier und anderswo bereits mehrfach geführt worden und sollte uns deshalb in diesem Diskussionsfaden erspart bleiben.

    MfG,

    M. Ziebart

  • Hallo, Herr Ziebart, schönen Sonntag und 4. Advent,
    vielen Dank für Ihre Antwort.
    zu 1: wir haben ja entsprechend kodiert: HD C78.7 und die passende Prozedur 8-542 gleich dazu.
    zu 2+3: da der Patient gemäß DKR auch wegen des Primarius mit Tumoranämie transfusionsmäßig behandelt wurde (C18.6+D63.0*) und diese Daten auch per DTA übermittelt wurden, lag diese Information ja der Kasse und damit auch dem MDK vor, sofern die Kasse die §301-Daten weitergab, was der MDK unter vorliegenden Unterlagen angab. Insofern ist mir die Mitteilung des MDK, die D63.0* hätte keinen erkennbaren Ressourcenverbauch verursacht, nicht nachvollziehbar, denn in unserem DTA-Protokoll erscheint die OPS-Ziffer 8-800.2, was doch einen erheblicher Ressourcenverbrauch darstellt. Im Grouper-Gutachten (Gegenüberstellung KH-MDK) jedoch erscheint diese OPS-Ziffer kommentarlos unter den anderen von uns angegebenen OPS-Ziffern ohne Bezug zur Diagnose. An der Ery-Konzentratgabe selbst hatte also der MDK offensichtlich keine Zweifel, aber die Zuordnung zur D63.0* hat er nicht nachvollzogen, obwohl hier der Ressourcenverbauch doch wohl offensichtlich ist.
    Ansonsten ist es ja inzwischen gerichtlich geklärt, daß der MDK sich nicht allein auf den E-Brief berufen kann, es scheint dies nur noch nicht bis in den MDK vorgedrungen zu sein. Ich gebe Ihnen Recht, daß eine EK-Gabe unbedingt im E-Brief erwähnt werden muß, leider hier nicht erfolgt (aber bei der Klinik reklamiert).
    Über die Hypokaliämie bzw. die Kalinorgabe will ich auch nicht weiter diskutieren, zumal durch die AG Klassifikation des Krankenhausentgeltausschusses nunmehr eindeutig festgelegt wurde, daß jeglicher Ressourcenverbrauch >0 die Kodierung einer Nebendiagnose rechtfertigt.
    Ich gehe also davon aus, daß unsere Kodierung von Ihnen gleichermaßen vorgenommen worden wäre. Ich danke für Ihre Stellungnahme.
    MfG
    regular

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