Zitat
Original von MediConsult:
Bei den Budgetvereinbarungen gibt es auch immer eine Unterschrift vom Vertreter des PKV-Verbandes. Daher gelten diese Vereinbarungen natürlich auch für alle PKVs.
Gleiches gilt für Zahlungsfristen...mit freundlchem Gruß,
Hallo (Firma?, Herr? Frau?...),
ich glaube, da ist nichts natürlich, sondern Ihre Analogie ist ein Schnellschuss und nicht die ganze Wahrheit, oder täusche ich mich?
Zwar gelten die Gesetze zur Krankenhausfinanzierung und die FPV auch für die PKV, keine Frage. Die Übertragung auf die Zahlungsfristen ist m.E. nicht ohne weiteres zulässig, es sei denn, das Krankenhaus hätte in seinen Vertragsbedingungen alles so geregelt. Weder Zahlungsfristen noch das Verfahren richten sich nach dem SGB und davon abgeleiteten Landesverträgen Diese wurden von der PKV nicht unterschrieben und entsprechend hat zumindest das OLG München schon mal geurteilt, dass hier andere Kriterien gelten.
Vielleicht könnten Sie diesen Punkt und noch einen weiteren mal bitte für Nichtjuristen aufklären. Mich würde nämlich noch interessieren, ob die Beratung einer PKV in Abrechnungsdingen juristisch als Gutachten anzusehen ist.
Vielen Dank, murx