• Hallo Kodierer und –innen,

    bei Knie-TEP muß wegen Infekt revidiert werden. Kodiert mit T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkendoprothese und 5-823.0 Revision (ohne Wechsel) sowie 5-893.1e Chir. Wundtoilette führt zur falschen DRG I04B Kniegelenksersatz ... cw 4,82 ; ohne 5-823.0 zur richtigen DRG I12C cw 1,43

    Darf 5-823.0 in diesem Fall nicht mehr kodiert werden? In DRK habe ich keinen Hinweis gefunden. Im Voraus Dank.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    ich bin neu in der Runde. Zumindest aktiv. Passiv beobachte dich den Chat schon länger.
    Nun zu Ihrer Frage: ? Warum meinen Sie denn, daß Ihre DRG falsch ist?
    Meiner Meinung nach ist daran nichts verwerfliches. ND muß natürlch die Gonarthrose sein. HD ist doch diejenige, die zum KH-Aufenthalt geführt hat. Und das ist doch T84.5! Oder kam der/die Patient/in innerhalb der GVD? Dann darf gar keine DRG abgerechnet werden. Die 5-823.0 wurde doch durchgeführt. Genau wie die Wundtoilette. Also: Verschlüsseln.Wahrscheinlich hat Sie der DRG-Text verunsichert. Aber mit diesen Texten ist das ja so eine Sache und sehr häufig steht dort nicht das, was man sich vorgestellt hat. Diese Grouper sind ja recht stumpfe Instrumente. In den Mapping-Tabellen wird ja ein Kontext aus Diagnosen und Prozeduren hergestellt. Ich würde mir diesbezüglich weniger den Kopf zerbrechen. Es ist doch so, daß wir uns in einem sich entwickelnden System bewegen.Sowohl die Kodierichtlinien, als auch die DRG`s ansich werden sich verändern. Es wird nicht bei den bisher festgelegten 661 DRG bleiben. Der Zusatzentgeldkatalog steht auch noch nicht. Ich kann mir gut vorstellen, daß neben den ZE für Bluter und Dialysen auch solche mit sehr klarer Einzelkostenzuweisung und recht hohen Preisen wie eben Gelenksprothesen dort auch eingehen werden. Anderenfalls ist es schon unrealistisch das die Erstimplantation genauso vergütet wird wie die Revision ohne Wechsel.
    Nach den derzeitigen Richtlinien können Sie nicht anders verschlüsseln. Oder gibt es andere Meinungen in der Runde?

    Gruß aus Kölle.

    A. Koepcke

  • Hallo Herr Konzelmann,
    ist es denn eine Wiederaufnahme, oder im selben Aufenthalt? Gilt der Schlüssel T84.5 auch bei Wiederaufnahme, oder ist das eine frühpostop. Komplikation im selben Aufenthalt? Es wird doch sicher im DRG-System hier eine Grenzverweildauer geben... Ansonsten bin ich auch ratlos...

    Gruß,
    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo beisammen,

    in DKR 1913a ist die Kodierung einer Weiterbehandlung einer Verletzung beschrieben, u.a. die Materialentfernung beschrieben. Ich denke, analog dazu ist imho der beschriebene Fall zu behandeln, bei dem es sich ja auch um eine Weiterbehandlung - wenn auch nicht nach Verletzung - handelt:

    M17.9 Gonarthrose als HD
    T84.5 als ND sowie die genannten Prozeduren.

    T. Büttner

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • :bounce:
    Einen anderen Vorschlag hätte ich noch.
    HD:M17.1 ND:T84.5
    Prozeduren:5-983 Reoperation
    5-893.1E Wundtoilette.

    Vielleicht sind Sie damit auch gut beraten, haben aber Ihre Kostenproblematik ins Minus verschoben.
    Wie man sieht,gibt es doch noch viele Ungereimtheiten.

    A. Koepcke

  • Hallo miteinander, inzwischen habe ich sechs (inoffizielle) Übersetzungen der DRG-Texte geprüft. Die in DIACOS integrierte ist die einzige, die ich kenne, die den Passus "... und Revision..." bei der DRG I04B enthält. Insofern könnte diese durchaus richtig sein. Man kann sich z.Z. aber nicht darauf verlassen. Wann werden die offiziellen Texte fertig? Es handelt sich bei dem Fall um eine WA, sonst wäre es ja kein Problem. Die Gonarthrose selbst wurde nicht mehr angegeben. Die Diagnosen und Prozeduren werden bei uns grundsätzlich nur von Ärzten codiert, b.B. mit Rücksprache und Koordination mit mir. Bei 17 Tagen Aufenthalt wäre das Entgelt mit DRG I04B doch durchaus angemessen. Nochmals Dank.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [ Dieser Beitrag wurde von Guenter_Konzelmann am 22.03.2002 editiert. ]

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Hallo miteinander, inzwischen habe ich sechs (inoffizielle) Übersetzungen der DRG-Texte geprüft. Die in DIACOS integrierte ist die einzige, die ich kenne, die den Passus "... und Revision..." bei der DRG I04B enthält. Insofern könnte diese durchaus richtig sein. Man kann sich z.Z. aber nicht darauf verlassen. Wann werden die offiziellen Texte fertig?

    Hallo Herr Konzelmann,

    mit der Übersetzung der DRG-Legende kommen wir ja nicht viel weiter. Wenn hier etwas übersetzt gehört und zugänglich gemacht werden muss, dann ist es zu "Ihrer" I04B (und natürlich zu allen anderen DRGs auch) die Liste der Diagnosesn und Prozeduren und ihre Kombinationen, die zur Eingruppierung in die I04B führen. Mit anderen Worten, das AR-DRG-Definitions-Manual gehört übersetzt und auf http://www.g-drg.de/ veröffentlicht.

    Diese Forderung werde ich (und ich hoffe auch einige andere Leute, Sie z. B.?) solange wiederholen, bis sie erfüllt wird.

    Zitat von http://www.g-drg.de/systemgrundlagen/drg_history.htm

    "Im November 2000 wurde zwischen Deutschland und Australien ein Vertrag über die Nutzung des australischen DRG-System geschlossen."

    und unter http://www.g-drg.de/systemgrundlagen/drg_verent.htm

    lesen wir

    "3.Die Übersetzung des AR-DRG-Systems (Systemregelwerk/Gruppierungsalgorithmus) in die deutsche Sprache als Grundversion für die kalkulationsbasierte Anpassung des Systems für den Einsatz im Rahmen des § 17 b KHG ist bis zum 30.11.2000 fertig zu stellen. Dazu gehört insbesondere die Übersetzung der Handbücher und ergänzender systembeschreibender Materialien, z.B. Hierarchisierungstabellen, die Übertragung auf deutsche Diagnosen - und Prozedurenschlüssel sowie die Prüfung und ggf. Ergänzung auf vollständige Leistungsabbildung. Die zum 30.11.2000 vorliegende Version bildet die Grundlage für die kalkulationsbasierte Anpassung."

    Eigentlich war dieser Punkt schon immer geklärt, allein, es sollten endlich Taten folgen.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]