Formvorschriften für Gutachten

  • Hallo wertes Forum!

    Wir bekommen von einer KK laufend Gutachten ohne Namen des Gutachters und dessen Unterschrift. Sind diese Gutachten überhaupt rechtsgültig?
    Theoretisch könnten diese auch von den KK-Mitarbeitern geschrieben worden sein.

    Ich hoffe die rechtskundigen unter uns können mir da weiter helfen.

    Gute Nacht!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Killmer:
    Hallo wertes Forum!

    Wir bekommen von einer KK laufend Gutachten ohne Namen des Gutachters und dessen Unterschrift. Sind diese Gutachten überhaupt rechtsgültig?
    Theoretisch könnten diese auch von den KK-Mitarbeitern geschrieben worden sein.


    Guten Abend,
    Sie vermuten richtig, Gutachten ohne Namen des Gutachters sind nach formalen Kriterien nicht ausreichend.
    Hierzu gibt es auch ein Gerichtsurteil (im Moment nicht greifbar).


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Hallo Killmer, Hallo Herr Rembs,

    ... häufig haben die ( großen ) KK MDK-Ärzte ständig oder auch nur an bestimmten Tagen in der Woche im Hause, um fragliche Fälle mit dem Sachbearbeiter vor Ort zu beraten.

    Dies führt dann in den mir bislang bekannten Fällen zu einem Schreiben des KK-Sachbearbeiters in dem es heißt \"... im o.g. Fall kommt der Gutachter des MDK zu Schluß, daß ...\"

    In diesen Fällen handelt es sich dann sicher nicht um ein - wie Sie sagen - \"rechtsgültiges\" MDK-Gutachten. Dennoch würde ich in diesen Fällen den zugrundeliegenden Sachverhalt prüfen. Falls sich dabei herausstellen sollte, daß die Anfrage der KK unbegründet ist, wird dem begehren der KK mit einem Standardschreiben widersprochen. Die KK müßte dann weitere Schritte ( z.B. die Beauftragung eines \"echten\" MDK-Gutachtens ) veranlassen.

    MfG,

    M. Ziebart

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Vielleicht sollten auch MDK-Ärzte den § 25 der ärztlichen Berufsordnung (hier zitiert aus Hessen) lesen:

    Zitat

    § 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse
    Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse hat der Arzt mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen.

    Gutachten und Zeugnisse, zu deren Ausstellung der Arzt verpflichtet ist oder die auszustellen er übernommen hat, sind innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben.

    Ich wünsche allseits noch einen schönen Tag,

  • Noch einmal schönen guten Tag!

    Es gibt eine Empfehlung zur Abfassung von Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

    Diese Empfehlung bezieht sich zwar auf Arzthaftungsprozesse, kann vielleicht aber trotzdem als Argumentationshilfe dienen.

    Im Übrigen glaube ich nicht, dass ein Gericht ein Schriftstück ohne Namen und Unterschrift des Verfassers als Gutachten anerkennen wird.

    Es muss auch irgendwelche Rechtsgrundlagen für die Form eines Gutachtens geben. Vielleichts kann jemand eine Quelle angeben?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Forum
    Wir erhalten auch Gutachten vom MDK, in denen der Name des Gutachters geschwärzt wurde.
    Wie soll man sich denn hier verhalten?
    Sonnige Grüße Nastie :sonne:

  • Hallo Nastie,

    wir lehnen inzwischen Gutachten ohne Unterschriften oder Datum ab. Ebenso solche mit geschwärzten Passagen oder Namen. Den Kassen bleibt gar keine Wahl, als Ihnen diese Informationen offenzulegen. Das Problem kommt (zumindest in Süddeutschland) quasi nicht mehr vor. Dass dieser Thread so lange ruhte, ist für mich ein Zeichen, dass hier bei den Kassen Einsicht eingekehrt ist.

    Die einzigen Phantom-Gutachter, mit denen wir zu kämpfen haben sind die \"medizinischen\" Berater der PKV, die namentlich nicht in Erscheinung treten wollen und dafür auch sicher gute Gründe haben ;-))

    Gruß
    TW

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Walter,

    ich bin so ein \"medizinischer\" Berater für PKV und Unfallversicherer. Habe überhaupt kein Problem mit meiner Namensnennung.

  • Hallo.

    @Herrn Selter: Leider können Sie nicht überall sein ;) Würde die Gutachten doch erträglicher machen.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Herr Selter,
    hallo Forum,

    da schließe ich mich der Aussage von Papiertiger gerne an. :i_respekt:

    Ich manage unsere MDK-Anfragen seit zwei Jahren und kam an den Sachbearbeitern der PKVen oder ggf. deren Abteilungsleitern trotz beharrlicher Versuche noch nie vorbei. Die Anführungsstriche (\"medizinisch\") hätte ich dennoch umsichtigerweise auf die \"Berater\" ausdehnen sollen. Dann hätte das ganze mehr Zitat- als Wertungscharakter gehabt, was mehr meiner Intention entsprochen hätte. Entschuldigen Sie bitte den Lapsus!

    Die Aussage, dass die Berater nicht namentlich in Erscheinung treten wollen, stammt im Übrigen von eben jenen Sachbearbeitern und entspricht ja nun offensichtlich nicht der ganzen Wahrheit. Schön, dass auch das jetzt geklärt ist.

    Wissen Sie denn, wie Ihre Auftraggeber reagieren, wenn ein Krankenhaus sich direkt mit Ihnen austauschen möchte? Ist es nicht so, dass die Kassen gar kein Interesse an einer möglichen Verständigung zwischen Berater und Krankenhaus haben sobald eine Streitfrage und damit auch meist eine Ersparnismöglichkeit im Raum steht?
    Vor dem Hintergrund der Gerüchte, dass die Sachbearbeiter einzelner PKVen prozentual an Einsparungen beteiligt werden, erscheint die von mir erlebte hartnäckige Kommunikationsverweigerung jedenfalls reichlich fragwürdig.

    Insofern bezog sich meine Kritik hier in erster Linie auf das Verhalten der privaten Versicherer. Ich denke die medizinischen Berater (es geht doch auch ganz ohne „“) wissen im Einzelfall gar nicht, was am Ende aus ihrer Begutachtung wird und ob ihnen überhaupt alle Informationen zur Verfügung standen.
    Aus Sicht des Krankenhauses stellt sich die Situation im Effekt so dar, dass zu keinem Zeitpunkt nachvollzogen werden kann, wer hier welche Entscheidung auf welcher Daten- oder Abrechnungsgrundlage getroffen hat. Ich plädiere daher dafür, dass - analog der Prüfung durch den MDK - die Beratungsergebnisse namentlich gekennzeichnet offengelegt werden. Oder spricht etwas dagegen?

    Herzliche Grüße
    TW

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von twalter:
    Wissen Sie denn, wie Ihre Auftraggeber reagieren, wenn ein Krankenhaus sich direkt mit Ihnen austauschen möchte? Ist es nicht so, dass die Kassen gar kein Interesse an einer möglichen Verständigung zwischen Berater und Krankenhaus haben sobald eine Streitfrage und damit auch meist eine Ersparnismöglichkeit im Raum steht?

    Guten Morgen Herr Walter,

    zuerst wird eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Wird hier widersprochen (z. B. nachgereichte Dokumente) und dies ist dann akzeptabel, ist die Sache erledigt. Kann dem Widerspruch inhaltlich nicht gefolgt werden, gibt es entweder eine erneute Stellungnahme oder gleich den telefonischen Kontakt (ich rufe dann unaufgefordert an). Wenn mich Vertreter der Kliniken sprechen möchten (Fragen bei dem Kostenträger an), gebe ich generell hierzu mein Einverständnis. Ich kann Probleme am Telefon viel schneller klären und es gab auch noch keine Klinik, die diese Form der Kommunikation nicht begrüßte. Das Gleiche gilt für die Auftraggeber, telefonische Klärungen sind gewünscht. Das Vorgehen unterscheidet sich hier nicht bei PKV oder Unfallkasse, ich verfahre grundsätzlich so.