Formvorschriften für Gutachten

  • Hallo Herr Selter,

    meine Erfahrungen sind leider anders: Habe letztens den Kollegen des MDK angerufen, um eine Fall zu klären. Er raunte mir zu, dass er nicht mit mir sprechen dürfe, da er von der Kasse beauftragt sei und nicht vom Krankenhaus. (Und würde in diesem Fall... Moment mal... Ich muß kurz die Tür des Büros schließen... eine Ausnahme machen.) Wir konnten dann den fall (konspirativ!!) doch am Telefon bereinigen.

    Letzte Woche bei einem Gespräch mit Kassenvertretern kam die Meinung: Das wäre ja noch schöner, wenn die MedController beim MDK anrufen würden. Dann würden die ja zu gar nichts mehr kommen und die Gutachten würden noch länger dauern. Deswegen würden sie auch die Namen und TelNummern auf den Gutachten schwärzen.

    Schade. Denn am Telefon könnten viele Fälle ohne ausufernden Schreibkram direkt gelöst werden.

    Gruß aus Dortmund
    XXXXXX <-- ohne Unterschrift, damit mich niemand anruft!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Ohr-Biß,

    hier muss man ja unterscheiden: MDK und \"Medizinische Berater\" von PKV (wurde oben auch gemacht). Ich kann natürlich nich für den MDK sprechen (will ich auch gar nicht).

  • Guten Morgen Forum,

    ich hätte noch eine Frage zur \"äußeren\" Form eines Gutachtens. Wir erhalten öfters handschriftlich erstellte Gutachten die entweder stichpunktartig oder max. mit 4 Sätzen auf einem A4 Blatt abgehandelt werde. Haben andere Häuser ähnliche Erfahrungen und wie wird darauf reagiert?

    Mit freundlichen Grüßen, guido

  • hallo DarthCoder,

    Ich hatte heute erst wieder so ein \"Dokument\" als Kopie erhalten. Da wurde nur kurz mitgeteilt, das der Fall geprüft wurde und der erste Tag als ambulante OP-Vorbereitung anzusehen ist.
    Das lustigste ist, es wurde nur nach Epikrise geprüft. DRG ist eine F01C, untere GVD 3 Tage, die mit Streichung des ersten Tages auch erreicht würde.
    Es streubt sich innerlich alles, solche \"Gutachten\" zu bearbeiten. Aber immerhin, Name und Arztstempel sind gut leserlich unter der Kopie.
    Fehlen Unterschrift und Stempel weisen wir das Gutachten zurück. In oben beschriebener Form , auch ohne Begründung, versuchen wir einen saftigen Wiederspruch zu formulieren.
    Auch mich interessieren hier andere Stellungnahmen!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Forum,

    Die Gutachten, die hier eingehen reichen von Bierdeckelqualität bis zu Expeditionstagebüchern. Formal korrekt ist kaum eines der Gutachten.

    Ich würde erwarten:
    1. Prüfung aller relevanten Unterlagen (erfolgt so gut wie nie)
    2. Detaillierte Begründung der Beurteilung (meist aus dem Bauch)
    3. Namensnennung (erlfogt meistens)
    4. Stempel
    5. Facharztstatus (Unterbleibt, v.a. wenn fachfremd)

    Ärgerlich ist natürlich, wenn man erkennt, daß man einem wenn auch noch so dürftigen Gutachten in der Sache nachgeben muß... :a_traenenausbrech:

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    dieser Meinung kann ich mich anschließen.

    Aber: Wo ist definiert, dass ein (MDK-)Gutachten
    1) eine Unterschrift bzw. Namensnennung
    2) einen Facharztstatus
    enthalten muss?

    Herr Rembs hatte weiter oben in der Diskussion ein Gerichtsurteil angeführt. Ist dies wieder greifbar?

    Gruß
    Frank Barsnick

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ohr-Biß:
    Hallo Herr Selter,

    meine Erfahrungen sind leider anders: Habe letztens den Kollegen des MDK angerufen, um eine Fall zu klären. Er raunte mir zu, dass er nicht mit mir sprechen dürfe, da er von der Kasse beauftragt sei und nicht vom Krankenhaus.
    Letzte Woche bei einem Gespräch mit Kassenvertretern kam die Meinung: Das wäre ja noch schöner, wenn die MedController beim MDK anrufen würden.

    Schade. Denn am Telefon könnten viele Fälle ohne ausufernden Schreibkram direkt gelöst werden.

    Hallo,

    heute ist mir genau als Gutachter das Gegenteil passiert.
    Ich rufe in einem KH an, stelle mich artig mit komplettem Namen und Funktion vor und wollte einen Fall unbürokratisch und vielleicht dann schnell klären. Dies nachdem schon ein anderer Gutachter eine Stellungnahme formulierte und vom KH der Widerspruch nun mir vorgelegt wurde. Es begab sich dann so, dass die Dame den Inhalt Ihres eigenen Briefes nicht kannte (er lag ihr während des Gesprächs aber vor) und sich gegen eine Diagnose verwehrte, die sie aber selber im Schreiben gefordert hatte. Daraufhin erklärte ich kurz, wo ihre Forderung in dem Schreiben zu finden ist und warum die DKR hier diese Diagnose nicht zulassen. Folgende Antwort bekam ich dann in einem entsprechende Ton: \"Ich muss mich von Ihnen während meiner Mittagspause nicht über die DKR belehren lassen. Schreiben sie ein Gutachten, dann sehen wir ja weiter.\"
    Auf meine, dann auch langsam säuerliche werdende Erwiderung, dass ich so eine Reaktion noch nie erlebt hätte und eigentlich gerade eine Arbeitserleichterung für alle Seiten mit diesem Telefonat erreichen wollte, entgegnete man mir, dass dies keine Erleichterung darstelle, schriftlich ist gewollt, kein Interesse am persönlichen Gespräch. Dieses KH werde ich ganz bestimmt nicht mehr mit telefonischen Klärungsversuchen belästigen. Diese Aussage meinerseits wurde als Drohung dargestellt und darauf hingewiesen, dass ich ja als Gutachter der Neutralität unterliege. Da fällt mir dann gar nix mehr ein...
    Ein Einzelfall, aber eben bemerkennswert.

  • Lieber Herr Selter,

    lassen Sie sich bloss nicht durch diesen Einzelfall entmutigen. Das tun Sie ja sicher auch nicht. Ich würde es mir wünschen, wenn der Kontakt zum Gutachter enger und kollegialer wäre, als nur in der Schriftform.

    In diesem Sinne

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg