Hypertonie vs. Angina pectoris

  • Guten Morgen, liebes Forum,
    wieder mal ein kleines Verständnisproblem meinerseits:
    Patient kommt wegen thorakaler Beschwerden zur stat. Aufnahme. Bei Aufnahme besteht eine arterielle Hypertonie (nicht entgleist bzw. keine hypertensive Krise). Eine KHK war bis jetzt nicht bekannt. Ein Infarkt wird im EKG und Labor ausgeschlossen.
    Während des stat. Aufenthaltes wird eine konservative A.p.-Diagnostik mit Belastungs-EKG und 2mal Streßecho durchgeführt, die antihypertensive Medikation wurde modifiziert. Eindeutige Hinweise für eine KHK ergeben sich nicht.

    Als HD nimmt der verschlüsselnde Kardiologe die I11.90 mit der Begründung, dass die Angina pectoris als Symptom der Hypertonie zu betrachten sei. Als ND wird die I20.8 genommen sowie Z03.4.

    Ich hätte hier als HD den Brustschmerz R07.3 genommen, als ND Z03.4 und I11.90.
    Damit gerate ich natürlich in eine deutlich niedriger bewertete DRG.

    Meine Frage:
    Welche Verschlüsselung ist richtig?

    Herzlichen Dank für die Mithilfe!
    Frohe Weihnachtsgrüße aus Franken

  • Guten Morgen JKistler,

    in den DKR 2004 heißt es unter D002c:

    Zitat

    Schlüsselnummern für Symptome, Befunde und ungenau bezeichnete Zustände aus Kapitel XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind sind nicht als Hauptdiagnose zu verwenden, sobald eine die Symptomatik, etc. erklärende definitive Diagnose ermittelt wurde.

    Ihr Internist hat aber eine erklärende Diagnose gestellt und sogar behandelt. Deshalb würde ich dieselbe HD wie er verschlüsseln. Bei der Z03.4 als ND kann man sich streiten, ob die eine zusätzliche Information beinhaltet, die mit den anderen Schlüsseln nicht dargestellt wird. Meines Wissens gibt es aber keine Vorschrift die die Verschlüsselung als ND in diesem Fall verbietet.

    Gruß

    H. Bürgstein

  • Moin Moin, Herr Kistler,

    die Verschlüsselung Ihres Kardiologen ist richtig.

    Aufgrund der Kodierrichtlinie D002c ist das von Ihnen favorisierte Symptom R07.3(Brustschmerz) nicht als Hauptdiagnose zu verwenden, denn als Ursache des Symptoms haben Sie die definitive Diagnose I11.90 (Hypertonie) identifiziert. Diese ist als Hauptdiagnose zu verwenden.

    Selbstverständlich sind die Schmerzen des Patienten als Nebendiagnose zu verschlüsseln, schliesslich führten gerade sie zu aufwändigen diagnostischen und therapeutischen Massnahmen und zudem auch zu einem erhöhten Betreuungsaufwand. Es ist jedoch nicht der unspezifische Schlüssel R07.3 (Brustschmerzen) zu verwenden, sondern der von Ihrem Kardiologen verwandte Schlüssel I20.8 (sonstige Formen der Angina pectoris, im Inklusivum auch: Stenokardie = Herzschmerzen).

    Die Z03.4 ist ebenfalls nicht zu beanstanden.

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • uuuups....
    da haben sich unsere Antworten wohl gerade überschnitten, Herr Bürgstein.
    Aber doppelt hält bekanntlich besser.

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Hallo liebes Forum,
    stimme mit meinen Vorgängern überein:
    HD Hypertonie
    ND AP
    nur die Z 03.4 würde ich weglassen, weil dort im ICD 10 hinterlegt ist, das man sie nur verschlüsseln darf, wenn keine andere Diagnosen gefunden wurden.
    Dadurch kann es zu Nachfragen bei der Krankenkasse kommen...
    Aus der kalten Oberpfalz
    J.H.

    J.Heck