Beginn der Erfassung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung

  • Hallo Forum,

    meine heutige Frage zum OPS-Code 8-980 beschäftigt sich mit dem Erfassungsbeginn der Scorewerte.

    Konstruiertes Beispiel:

    Patient wird auf Intensivstation aufgenommen und in den ersten 2 Aufenthaltstagen auf Intensiv überwacht ohne das eine akute Behandlung lebenswichtiger Organsystem stattfindet. Am 3. Tag ist eine maschinelle Beatmung für 48h notwendig.

    Beginnt der erste Scoreintervall mit der maschinellen Beatmung oder mit der Aufnahme auf der Intensivstation?

    MfG

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Hallo, Herr Huth,

    Meinem Verständnis nach greift der Code ab der 25.Stunde. Es ist kaum vorstelbar, daß ein Patient, der wegen der respiratorischen Insuffizienz am 3. Tag intubiert wird am 2. Tag keinerlei Behandlung der Lunge (Inhalation, Lagerungsbehandlung, Sekretolyse, Atemgymnastik etc.) erhält.

    Wäre das so, dann wäre zu Fragen ob
    1. der Patient zurecht auf der Intensivstation liegt oder
    2. drohenden Probleme nicht durch therapeutische Interventionen begegnet wird (was ja eher unwahrscheinlich ist).

    Somit dürfte bei der von Ihnen geschilderte Fallkonstellation das Intervall mit der Aufnahme beginnen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Huth,

    die Frage lässt sich meiner Meinung nach nicht beantworten, da das DIMDI zwei widersprüchliche Anweisungen gibt:

    1. Bei der Definition der Komplexpauschale ist als Exklusivum genannt:

    Zitat


    Intensivüberwachung ohne akute Behandlung lebenswichtiger Organsysteme oder kurzfristige ( < 24 Stunden) Intensivbehandlung

    Hiernach wäre in Ihrem Beispiel der dritte Behandlungstag Start der 8-980-Erfassung.

    2. Dagegen heißt es jedoch in den Hinweisen \"Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS)\":

    Zitat


    Die Anzahl der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung errechnet sich aus der Summe der täglichen SAPS II (ohne Glasgow-Coma-Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation ...

    Zudem ist in den \"Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung\" (ebenfalls vom DIMDI) stets die Rede vom \"Aufnahmetag\".

    Hier wird also eindeutig auf die Verweildauer auf der Intensivstation abgehoben und es müsste ab dem ersten Behandlungstag erfasst werden. Meine Ahnung ist, dass das DIMDI die erste Variante \"meint\", leider ist dies aber nicht explizit ausformuliert.


    merguet: Ihre Antwort habe ich nicht verstanden. Erst schreiben Sie, der Code greift nach der 25. Stunde (wie kommen Sie darauf? ) und ein paar Zeilen weiter, dass \"das Intervall mit der Aufnahme\" beginnt.
    Unzweifelhaft ist, dass bei Erfüllung der OPS-Kriterien (also Behandlung > 24h, von Beginn an akute Behandlung lebenswichtiger Organe etc.) die Erfassung bei Aufnahme auf die Intensivstation beginnt. Hierzu schreibt das DIMDI nämlich:

    Zitat


    Es werden genau so viele Scores addiert und ermittelt, wie Belegungstage auf der Station angefallen sind, d. h. der Aufnahmetag zählt, der Verlegungstag zählt nicht.


    Viele Grüße und frohes Fest!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Guten Tag!

    Nein, mseidel, die (hier schon mehrfach geposteten) Dokumentationsempfehlungen der DIVI helfen bei der von Herrn Huth geschilderten Konstellation nicht weiter, oder habe ich etwas überlesen ? Dort wird nur auf die

    Zitat

    Exklusiva und Hinweise für den Kode 8-980

    verwiesen, die, wie weiter oben geschildert, widersprüchlich sind. Wir müssen also weiter auf eine Klarstellung aus Köln warten.

    Freundliche Grüße,

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Forum, lieber Herr Leonhardt,

    gemeint war´s so:

    Solange der Patient unter 24 Stunden liegt, greift der Code ohnehin nicht. Ab der 25. Stunde ist der Code anwendbar, dann wird aber (so verstehe ich es) vom Beginn der Intesivaufnahme gerechnet.

    Zitat


    Intensivüberwachung ohne akute Behandlung lebenswichtiger Organsysteme oder kurzfristige ( < 24 Stunden) Intensivbehandlung

    Sollte es sich lediglich um eine Überwachung halten, greift der Code auch weiterhin nicht.
    Nun halte ich aber eine Konstellation, in der der Patient länger als 24 Stunden auf der Intensiv verbleibt und KEINERLEI \"akute Behandlung lebenswichtiger Organsysteme\" erfährt für eine absolute Rarität, wenn nicht eine glatte Fehlbelegung.

    In diesem Zusammenhang ist sicher Auslegungssache, was eine \"Behandlung\" ist. Aber Atemgymnastik, CPAP-Training, Lagerungsmaßnahmen und gelegentliche BGA-Kontrollen dürften doch fast allen Intensivpatienten zuteil werden. Das Ziel ist doch, die (Re-)Intubation abzuwenden. Es handelt sich daher m.E. um eine Behandlung des lebenswichtigen Organsystems Lunge / Atemwege.

    So war´s gemeint

    Gruß an Alle und alles Gute für´s neue Jahr :b_drink:

    merguet

  • Hallo Herr Merguet,
    danke für die Klarstellung. So sehe ich das auch.

    Ebenfalls einen herzlichen Neujahrsgruß an alle!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


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  • Hallo Forum, Hallo an alle Mitstreiter,

    hoffe, dass ich mit meiner folgenden Frage hier richtig bin.

    Habe, nach wie vor, schon ein Problem damit, was unter der Behandlung lebenswichtiger Organsysteme im Sinne der OPS 8-980 zu verstehen ist.

    Ist es tatsächlich so, dass wenn z.B.
    - ein CPAP Training durchgeführt wird
    - eine Inhalationen erfolgt
    - eine Lagerungsbehandlung erfolgt
    - eine Blutungsanämie postoperativ vorliegt und der Patient
    Transfusionen auf der Intensivabteilung bekommt
    dies im Sinne des OPS 8-980 zu sehen ist und der Patient somit gescort werden muss.

    Hoffe sehr auf kompetente Antworten, für die ich mich schon jetzt bedanken möchte.

    Freundliche Grüße

    Hormel