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Original von Edenhofer:
Sehr geehrer Herr Mies,
Es kann doch wohl nicht angehen, daß jedes Haus für sich Hilfsmittel für die Pflege entwickelt um mit den DRG´s zurecht zu kommen.
Auch die Erfassung sollte nicht wieder abgetrennt vom ärztlichen Dienst erfolgen.
Sicher muß dafür gesorgt werden, daß vernünftig kodiert wird. Aber brauchen wir dazu 2 Leute?
Kommentar: Mies
Sehr geehrter Herr Edenhofer,
Ein "Abtrennen" der Pflegedokumentation und der Erfassung von pflegerelevanten Diagnosen(ICD 1o) und pflegerelevanten Proceduren (§OPS 301) sind absolut nicht meine Intention. Im Gegenteil Arzt- und Pflegedokumentation incl. Kodierung sollten sich ergänzen und übereinstimmen. Die Pflege hat hier lediglich Vorschlagsrecht und sollte "zuarbeiten" im Sinne der leistungsorientierten Abrechnung. Als Krankenpfleger und DRG Beauftragter vertrete ich nicht nur meine Berufsgruppe, sondern entlaste und unterstützte Ärzte und andere Berufsgruppen bei der Kodierung und beim med. Controlling. Die Frage ist doch heute : Wer kann was am Besten und Kostengünstigsten machen ? Und nicht mehr: Das ist nicht meine Aufgabe!
Beste Grüße
Kurt Mies