Diagnosearten-Definitionen??

  • Liebes Forum, besonders Herr Sommerhäuser,

    unter
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…d=460&BoardID=1

    verweist Frau Engelbrecht auf Derma-Kodierrichtlinien, die offenbar aus Münster stammen:

    http://www.derma.de/ddg/pdf/kodierrichtlinien_v2.pdf

    Dort steht auf S. 8 (Hervorhebungen durch mich)

    "DIAGNOSEARTEN

    Aufnahmediagnosen: werden bei der Aufnahme gestellt,
    dienen primär der Übermittelung an die Krankenkassen und
    können zu Fehlbelegungsüberprüfungen herangezogen werden.
    Auf die Gruppierung im DRG-System haben sie keinen
    Einfluss. Aus diesem Grund müssen alle relevanten Diagnosen
    nochmals als Entlassdiagnose angegeben werden.
    Die
    DRG-Hauptdiagnose muss nicht einer Aufnahmediagnose
    entsprechen
    Arbeits-/Behandlungsdiagnosen: können in einigen Online-
    Erfassungssystemen fakultativ, z.B. zur Dokumentation von
    Ausschlussdiagnostik angegeben werden. Auf den Gruppierungsprozess
    haben auch sie keinen Einfluss.

    Entlassungsdiagnosen: sind die einzigen Diagnosen, die im
    DRG-System berücksichtigt werden.
    Als Entlassdiagnosen
    müssen alle für den Fall relevanten Diagnosen verschlüsselt
    werden. Verdachtsdiagnosen, die sich nicht bestätigt haben,
    oder Diagnosen, die auf Diagnostik, Therapie oder Pflege
    keinen Einfluss hatten, dürfen nicht verschlüsselt werden.
    Fachabteilungshauptdiagnose: wird von jeder behandelnden
    Abteilung festgelegt im Hinblick auf die Fragestellung,
    welche Diagnose für die Aufnahme in ihre Abteilung ursächlich
    war (s. Definition der Hauptdiagnose).
    DRG-Hauptdiagnose: ist die abschließend festzulegende
    Hauptdiagnose für den gesamten Aufenthalt im Klinikum.
    Wenn nur eine Fachabteilung durchlaufen wurde entspricht
    die DRG-Hauptdiagnose in aller Regel der Fachabteilungshauptdiagnose.
    Lag der Patient während seines Aufenthaltes
    in mehreren Fachabteilungen wird die DRG-Hauptdiagnose
    vom Medizincontrolling festgelegt."

    Auch wenn es zu begrüßen ist, dass sich hier jemand an eine Definition gewagt hat, bezweifel ich doch ganz entschieden deren Gültigkeit. Die speziellen KR aus Münster sind (zumindest ist mir davon nichts bekannt) nicht verbindlich wie etwa die DKR. Ich habe diese Definitionen auch glücklicherweise nicht in den DKR gefunden, denn ich finde sie sehr problematisch.

    Ich setze folgende Definition dagegen:
    Die Diagnosestellung ist und bleibt ärztliche Aufgabe und erfolgt zu jedem Zeitpunkt der Behandlung mit gleicher Sorgfalt. Daher sind alle Diagnosen, unabhängig davon, ob sie bei der Aufnahme, bei einem Fachabteilungswechsel oder bei der Entlassung gestellt werden, nur dann zu kodieren, wenn sie Einfluss auf Diagnostik, Therapie oder Pflege haben. Damit sind logischerweise alle gestellten Diagnosen gruppierungsrelevant und müssen bei der Entlassung keinesfalls wiederholt werden.
    Bei der Entlassung ist es allerdings erforderlich, die Haupdiagnose festzulegen (s. DKR).

    Sollte darüber hinaus Bedarf bestehen, sog. Arbeitsdiagnosen zu stellen, sollte zunächst sehr genau geprüft werden, ob nicht die gewünschte Information entsprechend ihrer Diagnosesicherheit mit einem gültigen ICD-Schlüssel zunächst als Symptom oder mit einem ICD-Kapitel XXI-Schlüssel angegeben werden kann, ohne dass sie als Nebendiagnose den Gruppierungsprozess stört.

    Ausschlussdiagnosen dagegen haben im DRG-System keinen Platz und dürfen m. E. keinesfalls kodiert werden. Ausschlussdiagnosen müssen, wenn überhaupt, in der medizinischen Dokumentation einen anderen Platz finden, z. B. als Notiz oder Anmerkung in der Anamnese.

    Sollte unter den von mir genannten Bedingungen ein weiterer Bedarf an gültigen ICD-Schlüsseln bestehen (z. B. differenziertere "Beobachtung bei V. a.-Diagnosen=Z03.ff"), müssten diese in eine der nächsten ICD-Revisionen aufgenommen werden und könnten dann je nach Kostenrelevanz auch gezielt im Gruppierungsalgorithmus Beachtung finden.

    Ich möchte diese beiden Varianten hier mal so zur Diskussion stellen und hoffe auf konstruktive Kritik.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • :dance1: :dance1: :dance1:
    Lieber Herr Scholz,

    ich kann Ihnen nur absolut zustimmen. Ich halte den "deutschen" Kult um "Fachabteilungsentlassdiagnosen", "Arbeitsdiagnosen" und sonstige undefinierte "Diagnosearten" für einen etwas seltsamen Auswuchs, der nur zementiert, dass wir in Deutschland eben noch nicht im "interdisziplinären Team" denken und behandeln. Ihre oben genannten Regeln würden völlig ausreichen, schließlich ist die "Aufnahmediagnose" in der Regel die "Arbeitshypothese" bei Aufnahme. Dass ansonsten nur die Diagnosen kodiert werden dürfen, die einen tatsächlichen Mehraufwand während des aktuellen stationären Aufenthaltes nach sich gezogen haben, müßte theoretsich jetzt auch der letzte Arzt in Deutschland verstanden haben. Und Aufwand zu verursachen, um eine Zusatzdiagnose kodieren zu können, sollten wir alle aus reinen Überlastungsgründen strikt ablehnen (dass wäre mal eine konstruktive Idee für den Marburger Bund statt zu dem destruktiven Kodierboykott aufzurufen. Ich wechsle aus diesem Anlass gerade (allerdings zögernd) das politische Lager.)).

    In wie weit eine "Abteilungsentlassdiagnose" Sinn machen kann, darüber denke ich im Moment ziemlich viel nach, weil ich glaube, dass es einen schnelleren Überblick über die Gründe für interne Verlegungen geben könnte. Macht aber nur Sinn, wenn man dafür klare Regeln hat, an die sich alle halten. (hier wieder mein üblicher "Ruf" nach dem InEK (vielleicht könnte man in Anbetracht des Rücktrittes von Herrn Prof. Fritze als Geschäftsführer mal als Icon für das InEk eine kleine Unke einspielen??? Ich war total frustriert darüber. Aber vielleicht sieht das BMG jetzt die Möglichkeit und Notwendigkeit, die Selbstverwaltung hier einfach zu entlasten und das InEk einfach dem BMG zu unterstellen. Ich bin sicher, dass dann auch einfacher die nötigen Fachkompetenzen eingestellt werden können. Man säße nicht so zwischen den Stühlen...)

    I) I) I) Mal sehen, was so die nächsten Wochen passiert...

    Herzlichst Patricia:besen: :besen: :besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Die spannende Frage ist doch, was aus Ihrem EDV System später an die Krankenkassen über den §301 Datensatz übertragen wird - schon geprüft ?

    Aufnahmediagnosen müssen nicht der DRG Definition entsprechen (z.B. Appendicitis -> wird zur stielgedrehten Ovarialzyste, ist aber im KIS erfasst (oder erfassen Sie nicht online ?).

    So ist es mit den anderen Diagnosearten auch. Bei uns werden nur die Entlassungsdiagnosen für Diagnosezählungen, DRG Gruppierung etc. verwendet. Alle anderen Diagnosen sind nicht verlässlich.
    Aufnahmediagnosen unspezifisch -> durch Diagnostik spezifisch -> Entlassungsdiagnose ist dann spezifisch. Wenn Sie alle Diag berücksichtigen, werden Sie einen zu hohen Anteil an unspezifischen Diagnosen haben, das ist aber nicht die Realität.

    Wie differenzieren Sie zwischen Medizinischer Duko und DRG Kodierung ? Haben Sie zwei Systeme ?

    In Münster wurde zunächst das Ziel der Quantitätssteigerung verfolgt. Als mehr Nebendiagnosen verfügbar waren, wurde die Qualität der Kodierung geprüft. Dabei spielte insbesondere die spezifische Kodierung aber auch die Frage der Unter- oder Überkodierung eine große Rolle. Um eine realistische Abbildung der Quantität und
    der Qualität der Kodierung simulativ unter DRG Echtbedingungen zu vermitteln, werden jetzt nur noch die Entlassungsdiagnosen analysiert. Vor dieser Einschränkung wurden auch Aufnahme- und Arbeitsdiagnosen berücksichtigt. Der Anteil unspezifischer Diagnosen war dabei viel höher als bei selektiver Betrachtung der ntlassungsdiagnosen, was leicht erklärlich ist. Am Anfang der Diagnostik wird zunächst einmal eine unspezifische Aufnahmediagnose stehen, die letztendlich dann durch eine spezifische Diagnose als Ergebnis der Diagnostik ergänzt wird. Dieses Beispiel zeigt gut, dass das wie und wo einer Messung entscheidend für die Ergebnisse ist.

    Wesentlich ist aber nicht die Messung, sondern die o.a. Frage nach den vom KIS an den 301 Datensatz weitergegebenen Diagnosen. Welche Diagnosen drucken Sie auf Ihre Rechnung an die KK ?

    N.Roeder

  • Hallo Herr Röder,
    (obwohl es jetzt schon 3 Roeders in myDRG gibt, nehme ich an, Sie sind der, den ich meine), danke für die Antwort.

    Zitat


    Original von RoederN:
    Die spannende Frage ist doch, was aus Ihrem EDV System später an die Krankenkassen über den §301 Datensatz übertragen wird - schon geprüft ?

    Das ist in der Tat der kritische Punkt. Die Antwort ist: alle Diagnosen. Die Aufnahmediagnosen als Aufnahmedatensatz (EAD-Segment)wird auf jeden Fall übertragen, da werden Sie mir zustimmen. In der Entlassanzeige dann die restlichen Diagnosen: Die Fachabteilungs(-entlass-)diagnosen wurden in den ETL-Segmenten übermittelt, die OP-Diagnosen mit Prozeduren in den FAB-Segmenten und Arbeitsdiagnosen haben wir nicht, brauchen wir auch nicht. Die Entlassdiagnosen werden ebenfalls im ETL-Segment mit dem Pseudo-FA-Schlüssel "0000" übermittelt, alles zusammen in der Entlassanzeige.
    Das mir Unverständliche dabei ist die Tatsache, dass hier sehr viel Redundanz möglich ist, aber trotzdem alle Diagnosen irgendwohin geschoben werden, ohne dass es der kodierende Arzt merkt.


    Zitat


    Original von RoederN:
    Aufnahmediagnosen müssen nicht der DRG Definition entsprechen (z.B. Appendicitis -> wird zur stielgedrehten Ovarialzyste, ist aber im KIS erfasst (oder erfassen Sie nicht online ?).

    Wir erfassen online.
    Und der von Ihnen genannte Patient sollte m. E. bei der Aufnahme die Diagnose akutes Abdomen erhalten, auch wenn ich die Krankenkasse jetzt schon "Fehlbelegung" rufen höre. Akutes Abdomen bleibt im Datensatz als korrekte Nebendiagnose, egal, ob dann bei der Entlassung Appendicitis oder Ovarialcyste als Hauptdiagnose hinzukommt.
    Mit etwas mehr Disziplin beim Formulieren von Diagnosen geht das schon.

    Zitat


    Original von RoederN:
    So ist es mit den anderen Diagnosearten auch. Bei uns werden nur die Entlassungsdiagnosen für Diagnosezählungen, DRG Gruppierung etc. verwendet. Alle anderen Diagnosen sind nicht verlässlich.
    Aufnahmediagnosen unspezifisch -> durch Diagnostik spezifisch -> Entlassungsdiagnose ist dann spezifisch. Wenn Sie alle Diag berücksichtigen, werden Sie einen zu hohen Anteil an unspezifischen Diagnosen haben, das ist aber nicht die Realität.

    Ich bin davon überzeugt, dass man unspezifische Diagnosen eben erst gar nicht verschlüsseln sollte, wie gesagt, man kann sie irgendwohin schreiben, nur nicht in den Datensatz.
    Oder man verwendet eben Symptome, diese stören als Nebendiagnose nicht die Eingruppierung und erhöhen aufgrund der CCL-Exklusions-Tabelle auch nicht den Schweregrad, wenn sie redundant bzw. mehrfach auftauchen sollten.

    Zitat


    Original von RoederN:
    Wie differenzieren Sie zwischen Medizinischer Duko und DRG Kodierung ? Haben Sie zwei Systeme ?


    Haben wir. Diagnosen im KIS und sonstige Doku im Schreibsystem. Eine Verknüpfung beider Systeme ist noch nicht ganz so, wie sie sein könnte, würde aber keineswegs gegen meine Vorschläge sprechen.

    Zitat


    Original von RoederN:
    In Münster wurde zunächst das Ziel der Quantitätssteigerung verfolgt. Als mehr Nebendiagnosen verfügbar waren, wurde die Qualität der Kodierung geprüft.


    Das machen wohl viele Kliniken so. Aber die Qualität können Sie auch dadurch steigern, dass Sie eben nicht erst bei der Entlassung darauf achten, sondern bei jeder Diagnosenerfassung, von der Aufnahme bis zur Entlassung.

    Zitat


    Original von RoederN:
    Dabei spielte insbesondere die spezifische Kodierung aber auch die Frage der Unter- oder Überkodierung eine große Rolle. Um eine realistische Abbildung der Quantität und
    der Qualität der Kodierung simulativ unter DRG Echtbedingungen zu vermitteln, werden jetzt nur noch die Entlassungsdiagnosen analysiert. Vor dieser Einschränkung wurden auch Aufnahme- und Arbeitsdiagnosen berücksichtigt. Der Anteil unspezifischer Diagnosen war dabei viel höher als bei selektiver Betrachtung der ntlassungsdiagnosen, was leicht erklärlich ist. Am Anfang der Diagnostik wird zunächst einmal eine unspezifische Aufnahmediagnose stehen, die letztendlich dann durch eine spezifische Diagnose als Ergebnis der Diagnostik ergänzt wird. Dieses Beispiel zeigt gut, dass das wie und wo einer Messung entscheidend für die Ergebnisse ist.


    Qualität kann m. E. nicht erst bei der Entlassung gefordert werden. Wenn schon, denn schon - TQM sozusagen.

    Zitat


    Original von RoederN:
    Wesentlich ist aber nicht die Messung, sondern die o.a. Frage nach den vom KIS an den 301 Datensatz weitergegebenen Diagnosen. Welche Diagnosen drucken Sie auf Ihre Rechnung an die KK ?


    Alle Diagnosen und Prozeduren.


    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Gruppierungsrelevant ist in allen DRG Systemen der Welt der Entlassungsdatensatz und der enthält nun mal nur Entlassungsdiagnosen.
    Darum kann ich nur empfehlen, alle DRG relevanten Diagnosen auch im Entlassungsdatensatz zu platzieren.

    2003 werden wir sehen, was der richtige Weg war.

    N.Roeder

  • Sehr geehrter Herr Roeder,

    schade, ich wäre an einem Austausch von Argumenten interessiert und dachte, wir könnten gemeinsam eine gute Lösung finden.

    Aber vielleicht gibt es noch andere Forumsmitglieder, denen zu diesem Thema etwas einfällt.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • 8o Ich befürchte, dass Problem ist im Moment tatsächlich die total unterschiedliche Praxis der "Diagnosensammlung" in den unterschiedlichen EDV-Systemen. Unser KIS hat zum Beispiel im letzten Jahr die Aufnahmediagnose eben nicht automatisch in den "Sammelsatz" übernommen, alle weiteren Diagnosen hat es aber (egal ob fachabteilungsspez. Entlassdiagnose oder Nebendiagnose) gesammelt und am Ende (wenn die Hauptdiagnose von Hand eingegeben wurde) als Nebendiagnosen in die Rechnungs geschrieben.
    Was SAP im Moment (wir haben Januar umgestellt) macht, kann ich nicht merh sagen, weil ich die Stelle wechsle und das nicht mehr eruiert habe.
    Ich persönlich bin übrigens ein Fan von differenzierten Aufnahmediagnosen (bei allen Bauchschmerzen "akutes Abdomen" zu kodieren, finde ich etwas überwertig). Aber ich nehme normale Bauchschmerzen ja nur auf, wenn ich denke, dass es eine Appendizitis ist oder eine stielgedrehte Ovarialcyste oder oder. Da kann ich doch auch meine präzise Arbeitshypothese kodieren. Erspart viel Schreibkram mit den Kassen wegen befristeter Kostenzusagen. Und wenn ein Facharzt in der Aufnahme sitzt und untersucht (UND KODIERT!!!!), wi es unter DRG´s obligatorisch sein sollte, dann dürfte das auch kein problem sein (Oberärzte aller Abteilungen, hört die Fanfaren!!!! auf zum ersten Gefecht!):chili: :chili: :chili:

    Wahrscheinlich lachen mich jetzt alle aus, weil ich das Selbstverständliche aufschreibe: man kann doch fürs erste festhalten: an die Kassen geht bei Aufnahme die Aufnahmediagnose und die voraussichtlich relevanten Komorbiditäten (die als Dauerdiagnosen den Kassen bekannt sein müßten).
    Bei Entlassung geht auf jeden Fall raus die Hauptdiagnose, die Nebendiagnosen, die alle Abteilungen im Laufe des Aufenthaltes behandelt haben und sämtliche durchgeführten Leistungen, die im OPS gelistet sind (alles unter Berücksichtigung der Kodierregeln).
    !:) !:) !:) ???????:D :D :D
    Gruss Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Guten Morgen !
    Die Diskussion über spezifische und unspezifische Diagnosen haben wir ja schon an verschiedenen Stellen diskutiert - ich meine auch, dass dort die Kodierrichtlinien nachgearbeitet werden sollten.
    Prinipiell pflichte ich Herrn Scholz bei, Symptome bei Aufnahme zu kodieren, wenn die Befunde unklar sind oder ich "nur" Verdachtsdiagnosen klinisch gebrauche. Die Problematik der Krankenkassen sehe ich nicht ganz so. Unter DRG Bedingungen gibt es ja dann keine Befristungen mehr (Hoffentlich, da die Verweildauer nicht mehr eine so große Rolle spielt). Man muß lediglich eine Diagnose/Symptome mitteilen, die grundsätzlich einen stationären Aufenthalt rechtfertigen - und das sollte ein akutes Abdomen zunächst einmal sein. Natürlich wird es auch weiter ein Hauen und Stechen mit den Kassen geben z.B. wenn am Ende eine Diagnose gefunden und übermittelt wird, die die stationäre Behandlung in Frage stellt - dabei wird sich die Kasse auch weiterhin einer retrospektiven Analyse bedienen. Da ist allerdings der Gesetzgeber/Gerichte gefordert, dies zu unterbinden und die ärztliche Entscheidung zu dem Zeitpunkt der Entscheidungsfindung mit dem dann zur Verfügung stehendem Wissen zu akzeptieren und sich nicht auf einen Entlassungsbrief zu berufen.
    Meines Erachtens entsteht die Problematik der Aufnahmediagnosenkodierung aber auch durch unser eigenes Vorgehen. Gehe ich recht in der Annahme, das kodiert wird kurz nachdem dem Patient vom Arzt gesehen worden ist spätestens am nächsten Morgen, damit die Diagnosen schnell erfasst sind und die Aufnahmeanzeige pünktlich raus kommt ? Wenn man sich 2 Tage Zeit lassen würde für eingehende Diagnostik, würde man in vielen Fällen auch direkt spezifische Diagnosen kodieren können. Das Vorgehen setzt aber auch vorraus, das die Übermittlung an die Kassen schneller geschieht, damit man die 3 Werktage für die Aufnahmeanzeige nicht überschreitet. Vielleicht ist es Ressourcen sparender sich mit diesem Problem zu beschäftigen, als sich einen Kopf darüber zu machen, ob man Bauchschmerzen als akutes Abdomen , V.a Appendizitis oder sonst wie kodiert, nur um einer Nachfrage einer Kasse zu entgehen.
    Gibt es schon Häuser in denen eine DFÜ-Möglichkeit gegeben ist der Datenübermittlung an Kassen ? Welche Erfahrungen liegen vor ?
    Ich glaube über diesen Weg würde man sich viele Diskussionen über Aufnahmekodierung sparen können.

    MfG

    --
    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Zitat


    Original von Joerg-Gust:
    Gibt es schon Häuser in denen eine DFÜ-Möglichkeit gegeben ist der Datenübermittlung an Kassen ? Welche Erfahrungen liegen vor ?


    Hallo Herr Gust,
    als Antwort auf Ihre Frage finden Sie hier einen halbwegs aktuellen Überblick über die DFÜ-Krankenhäuser und DFÜ-Softwarelieferanten.
    http://www.team301.de/db_export/rahmen.asp?ID=3

    http://www.team301.de/db_export/rahmen.asp?ID=5


    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Dr. Scholz,

    Zitat


    Original von Scholz:
    [...]
    Das ist in der Tat der kritische Punkt. Die Antwort ist: alle Diagnosen. Die Aufnahmediagnosen als Aufnahmedatensatz (EAD-Segment)wird auf jeden Fall übertragen, da werden Sie mir zustimmen. In der Entlassanzeige dann die restlichen Diagnosen: Die Fachabteilungs(-entlass-)diagnosen wurden in den ETL-Segmenten übermittelt, die OP-Diagnosen mit Prozeduren in den FAB-Segmenten und Arbeitsdiagnosen haben wir nicht, brauchen wir auch nicht. Die Entlassdiagnosen werden ebenfalls im ETL-Segment mit dem Pseudo-FA-Schlüssel "0000" übermittelt, alles zusammen in der Entlassanzeige.
    Das mir Unverständliche dabei ist die Tatsache, dass hier sehr viel Redundanz möglich ist, aber trotzdem alle Diagnosen irgendwohin geschoben werden, ohne dass es der kodierende Arzt merkt.
    [...]


    Seien Sie versichert, dass - nicht nur ich - als u.a. für den Bereich EDV/IT Verantwortlicher diese Datensatzbeschreibungen möglicherweise genauso gut (oder gar besser?) kenne wie Sie. Ein erneuter Hinweis auf besagte Segmente ist daher m. E. nicht nötig. Um die Diskussion abzukürzen: Wissen Sie tatsächlich, was aus Ihrem Hause ICD-/OPS-mäßig an die Kostenträger übermittelt wird ??? Ja oder nein. § 301 heisst übrigens nicht unbedingt DFÜ-Übermittlung... Falls ja, ist es auch wirklich das, was die kodierenden Ärzte glauben, dass es sei ? Ja oder nein ? Vielen Dank. Sie propagieren ein (wünschenswertes) Ideal, von der uns viele betreffenden Realität ist es leider noch ein wenig entfernt... Gott weiss was wünschen, kann ich auch, schlagen Sie doch kurzfristig umsetzbare Hilfestellungen vor... And thanx for the fish.
    Sotto la banca, la capra campa,
    sopra la banca, la capra crepa. (aus Italien)

    Schöne Grüsse (aus Frankreich)
    B. Sommerhäuser


    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 26.03.2002 editiert. ]

  • Zitat


    Original von Admin:
    Seien Sie versichert, dass - nicht nur ich - als u.a. für den Bereich EDV/IT Verantwortlicher diese Datensatzbeschreibungen möglicherweise genauso gut (oder gar besser?) kenne wie Sie. Ein erneuter Hinweis auf besagte Segmente ist daher m. E. nicht nötig.

    Lieber Herr Sommerhäuser,

    Sie haben es verstanden, ich habe es verstanden, hat es auch Herr Roeder verstanden?

    Hat er verstanden, dass es zur Zeit gar nicht möglich ist, nur die Entlassdiagnosen im Entlaßdatensatz zu übermitteln, sondern dass da auch immer noch andere Diagnosen redundant oder eben auch nicht redundant mitgeschleift werden. Was ist mit den Prozeduren??

    Wissen die EDV-Firmen, wie es geht?
    Weiß die "Datenannahmestelle", wie es geht?

    Wie geht es denn nun wirklich?

    Tatsache ist, dass der Vorschlag von Herrn Roeder nicht bis 2003 umgesetzt sein wird, auch wenn alle Länder dieser Welt, welche DRGs anwenden ...

    Es so zu machen, wie ich vorschlage, ist die einfachste und arbeitssparendste Methode, die die unter Echtbedingungen höchste Datenqualität verspricht.

    Ansonsten schließe ich mich dem Spruch von Herrn Roeder an, wir werden sehen...

    Weiterhin schönen Urlaub,

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]