Diagnosearten-Definitionen??

  • Zitat


    Original von Admin:
    And thanx for the fish.
    Sotto la banca, la capra campa,
    sopra la banca, la capra crepa. (aus Italien)

    Lieber Herr Sommerhäuser,
    das hab ich nicht verstanden, mein Altavista-Dolmetscher sagte dazu:

    Und thanx für die Fische.

    Sopre die Bank, das Ziegecampa, unter der Bank, die Ziege knackt
    nixweiss.gif

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Dr. Scholz,

    Sehen Sie, so oder ähnlich könnte es auch in den KIS-Systemen mit der Diagnoseart sein...
    Ich hoffe nur, wir müssen den Altavista-Dolmetscher dazu nicht bemühen. Alte Sprichworte anderer Sprachräume scheint er jedenfalls nur marginal erkennen zu können...
    In diesem Sinne.
    Gruss
    B. Sommerhäuser :banane:

  • Liebes (geliebtes) Forum,

    nehmen Sie es mir bitte nicht übel, wenn ich mich erst an dieser Stelle in den thred (throat?) einklinke, habe leider nicht eher Zeit gefunden, die langen Nachrichten (posts) zu lesen. Will mich deshalb kurz fassen, auch wenn es vielleicht eher Allgemeinplätze sind, die ich hier zu verteidigen gedenke.
    Ein Problem in dieser Diskussion (vielleicht auch im gesamten Forum) scheint zu sein, daß mitunter vielleicht etwas Wesentliches aus dem Blickfeld gerät, nämlich daß es beim Stellen einer Diagnose zunächst und zuallererst um die Beschreibung (und, wohlgemerkt auch in der Textform schon) um die Kodierung eines Zustandes bei einem Patienten geht, der von der als gesund bezeichneten Norm in irgendeiner Form abweicht. Der Sinn dieser "Informationsfindung" ist es zuallererst, die für den so beschriebenen Zustand bestmögliche Behandlungsform zu finden und anzuwenden.
    Der Ansatz aller DRG-Systeme (des Universums) kann es nur sein, aus den so "entstandenen" Daten Gruppierungsmerkmale abzuleiten, mit Hilfe derer sich(in einer systemabhängigen Näherung oder besser Unschärfe)die "ökonomische Behandlungsschwere" der "Fälle" abbilden läßt, die aufgrund dieser Merkmale der entsprechenden Gruppe zuzuordnen sind.
    Das sich nun in Deutschland (im Gegensatz zu anderen Ländern der Welt) auch Ärzte mit dieser Problematik eingehend beschäftigen müssen, halte ich (als selbst praktizierender Krankenhausarzt) für interessant und wichtig. Das ändert aber meines Erachtens nichts an der oben aufgezeigten Grundfunktion der Diagnosestellung als ärztliche Elementartätigkeit. Oder andersherum gesagt: die Verwendung der bei der Diagnosestellung entstandenen Daten in ökonomischen Klassifizierungssystemen wird für praktisch tätige Mediziner immer nur ein Nebenkriegsschauplatz sein und bleiben, vor allem Anderen werden wir unsere Patienten hoffentlich bewahren können. Um so befremdlicher wirkt es bisweilen, wie sich im Zuge der G-DRG-Einführung andere Berufsgruppen auf diesem Feld austoben.

    Nun zum eigentlichen Thema:
    1. Die Aufnahmediagnose ist wie bisher eine Diagnose, die vom aufnehmenden Krankenhausarzt zu Beginn der stationären Behandlung gestellt wird. Sie dient in erster Linie der Festlegung der ersten Therapie und in zweiter Linie der Begründung der stationären Aufnahme des Patienten gegenüber dem Kostenträger (nachzulesen im SGB V, §n.n., gültig: schon lange).
    2. sind weder Fach- noch Oberärzte gleich welcher Fachrichtung regelmäßig in der Lage, eine Appendicitis von einer stielgedrehten Ovarialzyste gleichsam im ersten Zugriff zweifelsfrei zu unterscheiden.
    Des Weiteren möchte ich den Kassenvertreter (Kassierer?) sehen, der es schafft, irgendjemand Ernstzunehmenden davon zu überzeugen, daß ein akutes Abdomen kein hinreichender Grund für eine stationäre Krankenhausaufnahme ist; daß dieser Symptomkomplex mit der gleichen ICD-Nummer wie simple Bauchschmerzen zu verschlüsseln ist, ist weder ein Problem der Medizin noch eines des Patienten, sondern eher eines der WHO und des DIMDI (schön Gruß auch!).
    3. Wenn es immer noch EDV-Systeme gibt, die zu dämlich sind, die Erfassung von "hausinternen" Diagnosen (wie z.B. den Zustand nach BII, der zwar selten behandlungspflichtig ist und auch keinen zusätzlichen Aufwand verursacht, für den verzweifelnden Gastroskopiker aber eine elementar wichtige Information darstellt) neben den "offiziellen" für den Entlassungsdatensatz zu erfassen und getrennt auszugeben, so ist dies wohl wiederum kein Problem der Medizin oder der kodierenden Ärzte, sondern eher eines der EDV bzw. des mangelnden Weitblickes der Kliniksgeschäftsführung hinsichtlich überlebensnotwendiger Investitionen.
    4. und letztens halte ich aus diesen Gründen den eingangs angeführten Vorschlag aus Münster für den plausibelsten, weil er einer inneren Logik folgt und m.E. den Abläufen und notwendigen Kompromissen in der Praxis deutscher Krankenhäuser am weitesten entgegenkommt. Außerdem orientiert er sich nebenbei auch noch streng an den Vorgaben (soweit vorhanden) der DKR.

    mfg

    mkaufhold

    Drähsdn/Saxn

  • Lieber Herr Sommerhäuser, hallo Forum,

    ich bin Ihnen offenbar noch eine Klarstellung schuldig, einen praktischen Vorschlag.

    Ich möchte, dass erkannt wird, welche Diagnosen und Prozeduren das DRG-System braucht. Dies sind die relevanten Diagnosen (für Diagnostik, Pflege, Therapie, verweildauerwirksam) und dann noch Prozeduren, die gemacht wurden (und die man verschlüsseln kann).

    Dass die relevanten Diagnosen möglichst auch spezifisch sind, ist wünschenswert, hängt aber oft gar nicht von der Erkenntnis des Arztes ab, sondern leider von der Treffsicherheit und Qualität der ICD-Schlüssel. Hier gibt es beim DIMDI laufend Nachbesserungsarbeit, das liegt in der Natur der Sache, dafür kann das DIMDI nichts, aber es sollte ein gangbarer Weg gefunden werden, das die ICD-Schlüssel mit den Wünschen der kodierenden Ärzte Schritt halten.

    Das Dilemma, was sich im Zusammenhang mit spezifisch und unspezifisch ergibt, ist m. E. am elegantesten dadurch zu lösen, dass man es der Diagnose und dem Schlüssel ansehen kann, was gemeint ist (spezifisch oder unspezifisch), entweder durch einen Zusatz (V,Z,A) oder besser, innerhalb der ICD-Systematik (Symptome, Kapitel XXI).

    Alles andere ist dann eine Frage der richtigen Wahl des Schlüssels durch den Arzt. Das DRG-System selbst ist robust genug, um auch unspezifische Nebendiagnosen "wegzustecken" (wenn sie innerhalb der ICD-Systematik bleiben).

    Nun besteht Herr Roeder darauf, dass nur die Diagnosen (und Prozeduren?) für die Fallgruppierung herangezogen werden sollen, die mit dem Entlassdatensatz übermittelt werden. Offenbar hat er die Zeit und das Personal, sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Entlassung noch einmal bei jedem Patienten alle im System erfassten Daten überprüft werden. Respekt. Diese Resourcen haben wir (3 Kliniken der Grund- und Regelversorgung mit jährlich zusammen knapp 20.000 Fällen) definitiv nicht.

    Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass nicht geklärt ist, ob die Datenübermittlung wunschgemäß abläuft. Das kann sie auch gar nicht.
    1. nehmen z. Zt. etwa 3/4 der deutschen Krankenhäuser gar nicht am §301-Datenaustauschverfahren teil
    2. sind die Wünsche an die Datenübermittlung unterschiedlich

    Jetzt die praktischen Vorschläge:

    Obwohl wir am Datenaustauschverfahren teilnehmen, kann ich (Sie haben es ja schon immer gewußt) nicht dafür garantieren, dass immer alle Diagnosen und Prozeduren (besonders diese) übermittelt werden, die ich übermitteln möchte. Ich möchte alle übermitteln, weil ich nur die verschlüsseln lasse, die ich übermitteln will.

    Also werde ich unseren Softwarelieferanten auffordern, alle Diagnosen und Prozeduren zu übermitteln, die verschlüsselt wurden. Dass die §301-Datenstruktur (s. Team301) nicht DRG-gerecht ist, sage ich hier seit Monaten, diverse E-Mails an vermeintlich zuständige Stellen haben hier auch nicht weitergeholfen, ich denke, das Problem wird demnächst sehr schnell erkannt werden.

    Noch mal praktisch:

    Unser KIS kann einen sog. Diagnosen- und Prozedurenbericht je Behandlungsfall (mit allen Diagnosen und Prozeduren einschließlich Aufnahme, Fachabteilung, Verlauf, Entlassung) ausdrucken. Solange es nicht geklärt ist, wie wer welche Daten an wen zu schicken hat, kann ich nur folgendes tun: diesen Bericht vom entlassenden Arzt unterschreiben lassen (ausdrucken und unterschreiben = Validierung) und mit jeder Entlassanzeige an die Krankenkasse schicken.

    Und die Krankenkasse bekommt einmal einen Brief von mir, dass die Entlassanzeige plus Diagnosen-/Prozedurenbericht Vorrang vor der DFÜ hat.

    Problem für mich gelöst, das Problem hat jetzt die Krankenkasse. Bei mir waren es 20.000 Problemchen, die Kassen werden 20 Millionen Problemchen (Fälle/Jahr) haben. Dann warten wir mal auf die Lösung.

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 28.03.2002 editiert. ]

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von mkaufhold:
    3. Wenn es immer noch EDV-Systeme gibt, die zu dämlich sind, die Erfassung von "hausinternen" Diagnosen (wie z.B. den Zustand nach BII, der zwar selten behandlungspflichtig ist und auch keinen zusätzlichen Aufwand verursacht, für den verzweifelnden Gastroskopiker aber eine elementar wichtige Information darstellt) neben den "offiziellen" für den Entlassungsdatensatz zu erfassen und getrennt auszugeben, so ist dies wohl wiederum kein Problem der Medizin oder der kodierenden Ärzte, sondern eher eines der EDV bzw. des mangelnden Weitblickes der Kliniksgeschäftsführung hinsichtlich überlebensnotwendiger Investitionen.
    4. und letztens halte ich aus diesen Gründen den eingangs angeführten Vorschlag aus Münster für den plausibelsten, weil er einer inneren Logik folgt und m.E. den Abläufen und notwendigen Kompromissen in der Praxis deutscher Krankenhäuser am weitesten entgegenkommt. Außerdem orientiert er sich nebenbei auch noch streng an den Vorgaben (soweit vorhanden) der DKR.

    Lieber Herr Kaufhold,

    bis auf diese Teile Ihres Beitrages stimmen wir ja offenbar völlig überein. Auch der Punkt 3. entspricht z. T. meiner Meinung, bis auf die eigentlich unnötigen Bezeichnungen "hausinterne" und "offizielle" Diagnosen. Ich kann nur wiederholen, dass es m. E. nur "Diagnosen" gibt. Erfassen Sie doch den BII-Magen mit "Verlust von Teilen des Magens" (oder so ähnlich, habe gerade den ICD nicht zur Hand) und der Gastroskopiker weiß, was los ist. Der DRG-Grouper stört sich doch gar nicht an diesem Schlüssel, egal, ob der Patient gastroskopiert wurde, oder nicht. Und wenn er gastroskopiert wird (s. spezielle DRG aus der MDC Verdauungssysteme, sonstige Partition, aufwendige/nichtaufwendige Endoskopie), ist vielleicht sogar die ICD "Verlust von Teilen des Magens" gruppierungsrelevant, aber doch nur, wenn auch eine Endoskopie durchgeführt wurde, was ja nun eindeutig an einer entsprechenden OPS-Ziffer zu erkennen sein wird.

    Punkt 4. ist nun leider die falsche Schlussfolgerung. Was kümmern uns denn im Jahr 2003 unklare Definitionen der Vergangenheit, wie die aus den ganz am Anfang genannten Derma-Spez.-KR? Warum machen wir uns nicht heute die Mühe, eindeutige Regeln aufzustellen und ersparen uns damit in 20 Millionen Fällen/Jahr Diskussionsstoff?
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 29.03.2002 editiert. ]

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • [quote]
    Qualität kann m. E. nicht erst bei der Entlassung gefordert werden. Wenn schon, denn schon - TQM sozusagen.

    [quote]

    Hallo Dr. Scholz,

    diese Aussage kann ich nur voll unterstützen. Wir wollen doch unsere Patienten nicht durch ungenaue Aufnahmediagnosen auf falsche Behandlungspfade schicken. Bei der Entlassung ist es für irgendein Fallmanagement zu spät, das kann man nur machen, wenn (oder besser bevor) der Patient das Krankenhaus betritt.
    Es scheint eines der häufigsten Mißverständnisse zu sein, dass unter dem DRG-System derjenige gut fährt, der gut kodiert, was immer das konkret heißen mag. Leider ist das nur die halbe Wahrheit. Wer gut kodiert und ineffizient behandelt, wird m. E. auf lange Sicht keine Chance haben. Das Problem der Kodierung läßt sich nur ein ganzes Stück besser verschieben (auf die Assistenzärzte, auf das Medizincontrolling, warum eigentlich nicht doch auf Clinical Coder?) als die Verantwortung für die medizinische Behandlung. Da ist nämlich die Führung der Leistungserbringer gefragt, da gehört das Problem hin, aber da will es keiner haben.

    Mit freundlichem Gruß


    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • [quote]
    Original von nast:
    Es scheint eines der häufigsten Mißverständnisse zu sein, dass unter dem DRG-System derjenige gut fährt, der gut kodiert, was immer das konkret heißen mag. Leider ist das nur die halbe Wahrheit. Wer gut kodiert und ineffizient behandelt, wird m. E. auf lange Sicht keine Chance haben.

    Lieber Herr Nast, hier haben Sie ein wahres Wort gelassen ausgesprochen. Scheint aber derzeit irgendwie unpopulär zu sein.
    :strauss: :strauss: :strauss: Und manches Krankenhaus steckt einfach den Kopf in den Sand: wer jetzt nicht als Abteilung seine Abläufe strafft, statt zu jammern und seine sowieso schon knappen ärztlichen Ressourcen ausschließlich in Kodieroptimierung steckt, hat meiner Meinung nach schon verloren. Aber wir werden es ja sehen....
    Mit postösterlichen Grüßen
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Guten Tag Herr Scholz

    zurück aus dem Urlaub lese ich Ihren Kommentar. Da haben Sie mich sicher falsch verstanden. Auch ich bin am Austausch von Argumenten interessiert. Ich habe mich aber mit vielen DRG Systemen auseinandergesetzt. Alle Systeme verwenden den Entlassungsdatensatz und der enthält nun mal nur die Entlassungsdiagnosen (Diagnosen, die bei Entlassung als endgültige, gesicherte Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen entsprechend DKR festgelegt wurden). Dass diese Tatsache in den Anweisungen für die deutsche Datenübermittlung noch nicht so klar ausgedrückt ist, solte uns nicht zu Interpretationen veranlassen. Ich jedenfalls meine, dass wir auf der sicheren Seite sind, wenn wir für uns nur die Entlassungsdiagnosen als DRG relevante Diagnosen deklarieren. Jeder kann das natürlich handhaben wie er möchte (aber was ist dann der Standard?).

    Verbindlich sind Aufnahme - und Entlassungsdiagnosen. Aufnahmediagnosen können aber auch Verdachtsdiagnosen oder unspezfischer Diagnosen enthalten, die später widerlegt oder auch präzisiert werden durch genauere Diagnostik (z.B. Niereninsuff ohne nähere Angaben bei Aufnahme, Niereninsuff durch GN bei Entlassungs (ist häufig nicht in 3 Tagen zu sichern). Das gleiche Problem haben Sie bei unklaren Tumoren: Aufnahme: Lungen-TU ohne nähere Angaben (D38.1), Entlassung: Kleinzelliges Bronchial-CA (C34.9). Sie müssen aber kodiert werden, da sie ja bekanntlich innerhalb von 3 Tagen an die Kassen zu übermitteln sind. Sollen dann bei Diagnosen übermittelt werden und in die Gruppierung eingehen?
    Nach meiner Definition ist nur die C34.9 eine DRG Diagnose, also bleiben nur die Entlassungsdiagnosen als "Transportweg" für DRG Diagnosen.

    Dies hatte ich, etwas geraffter in meinem Kommentar dargelegt. Sie hatten dazu Ihre Argumentation aufgezeigt und waren mit meiner Auslegung nicht einverstanden. Damit hatten wir doch unsere Argumente ausgetauscht und unsere Standpunkte und Argumente erschöpfend dagelegt - daraus resultierte mein Fazit: Warten wir, was 2003 zählt. Wir müssen uns doch nicht unbedingt gegenseitig überzeugen - oder ?

    N. Roeder
    DRG Research Group
    Münster


  • CPs gehen doch nur, wenn die Diagnose auch bei Aufnahme verlässlich gestellt werden kann. Für andere Fälle kann es doch nur diagnostische CPs geben.
    In einem Haus der Maximalversorgung gibt es aber sich einen Teil von Patienten, deren Diagnose eben nicht am Aufnahmetag feststeht (sicher auch bei Regelversorgern.

    N. Roeder

  • [/quote]
    CPs gehen doch nur, wenn die Diagnose auch bei Aufnahme verlässlich gestellt werden kann. Für andere Fälle kann es doch nur diagnostische CPs geben.
    In einem Haus der Maximalversorgung gibt es aber sich einen Teil von Patienten, deren Diagnose eben nicht am Aufnahmetag feststeht (sicher auch bei Regelversorgern.

    N. Roeder
    [/quote]

    Hallo Dr. Roeder,

    die Tatsache, dass CPs nur bei einem Teil der Patienten sinnvoll sind, ist unbestritten. Dieser Teil der Patienten ist aber der Teil, bei dem man Aufwand und Kosten überhaupt einigermaßen kalkulieren kann, mithin auch der Teil, bei dem man durch Planung überhaupt etwas erreichen kann. Der Teil der Patienten, bei denen erst nach Entlassung die DRG feststeht, läßt sich vom Aufwand nicht planen und ist damit Kostenrisiko.
    /philosophy mode/ Wir sind damit endlich da, wo die Medizintechnokraten uns immer haben wollten: Krankheit ist keine Krise des Individuums, sondern eine somatische Fehlfunktion, die durch Einsatz entsprechender Technik (ich rechne mal die Pharmakologie dazu) sicher beheben läßt./philosophy mode/

    Gruß und schönes Wochenende


    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • Guten Abend Herr Röder,

    habe Ihr knappes Posting offenbar falsch interpretiert. Ich möchte Sie nicht etwa vergraulen. Erlauben Sie mir bitte noch ein paar Bemerkungen.

    Zitat


    Original von RoederN:
    ...
    Ich habe mich aber mit vielen DRG Systemen auseinandergesetzt. Alle Systeme verwenden den Entlassungsdatensatz und der enthält nun mal nur die Entlassungsdiagnosen (Diagnosen, die bei Entlassung als endgültige, gesicherte Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen entsprechend DKR festgelegt wurden). Dass diese Tatsache in den Anweisungen für die deutsche Datenübermittlung noch nicht so klar ausgedrückt ist, solte uns nicht zu Interpretationen veranlassen. Ich jedenfalls meine, dass wir auf der sicheren Seite sind, wenn wir für uns nur die Entlassungsdiagnosen als DRG relevante Diagnosen deklarieren. Jeder kann das natürlich handhaben wie er möchte (aber was ist dann der Standard?).

    Ich meine, DRG-relevante Diagnosen sind inhaltlich alle Diagnosen, die den diagnostischen/pflegerischen/therapeutischen Aufwand erhöhen, egal, wann sie während des Aufenthaltes auftreten, dokumentiert oder kodiert werden und wo sie zwischengespeichert werden.

    Technisch gesehen ist bedeutsam, unter welcher Variablen die Daten gespeichert und "transportiert" werden.

    Wir müssen also im mathematischen Sinne den Wert der Variablen und den Namen der Variablen unterscheiden.

    Variablenwerte sind z. B. D38.1, C34.9 oder I10.

    Variablennamen sind z. B. Aufnahmediagnose, Arbeitsdiagnose, Entlassdiagnose.

    Der Variablenname ist, was die ärztliche Kunst angeht, ziemlich nebensächlich. Für den Arzt ist im Zusammenhang mit der Dokumentation m. E. wichtiger, wann wer welches Symptom/welche Diagnose festgestellt hat, wobei das "wann" dazu dient, die Daten gedanklich zu sortieren, so wie wir es bei einer Krankengeschichte gewohnt sind. Ob die Symptome/Befunde/Diagnosen bei der Aufnahme, bei der Verlegung oder bei der Entlassung dokumentiert wurden, gibt zwar auch eine zeitliche Orientierung, ein Zeitstempel ist aber besser, weil er auch beliebig zwischen Aufnahme, Verlegung oder Entlassung liegen kann.

    Was ich anstrebe, ist das Gerüst einer möglichst vollständigen "Krankengeschichte", nach der nicht nur vollautomatisch abgerechnet werden kann, sondern die auch Grundlage für ein Refinement des DRG-Systems liefert, Hinweise zur Kostenstruktur liefert, das interne Leistungsspektrum auch innerhalb einer DRG ggf. differenzieren läßt, QS und Ausbildungsnachweise erstellen kann etc.

    Was Sie wollen, ist, glaube ich, zunächst ein "minimal data set", der nur die abrechnungsrelevanten Daten enthält und sonst möglichst nichts.

    Ich meine, dass eine Trennung verschlüsselter Diagnosen und Prozeduren zu Abrechnungszwecken und sonstigen Zwecken (z. B. QS, Kostenrechnung, Informationsretrieval, interne Statistiken) glücklicherweise in einem DRG-System nicht erforderlich ist und unnötig die Auswertungsmöglichkeiten der erhobenen Daten auf die Abrechnung beschränken würde.

    Nicht jeder Arzt hat den gleichen Arbeitsstil. Das von mir vorgestellte Verfahren ist deshalb das flexiblere, weil immer dann, wenn etwas passiert, also zeitnah, Daten erfasst werden können (nicht müssen, aber können), nicht nur bei den administrativ vorgegebenen Zeitmarken Aufnahme, Verlegung, Entlassung. Entscheidend ist, dass Diagnosen und Prozeduren überhaupt (möglichst zeitnah) erfaßt werden können, diese Diagnosen dann aber in unterschiedlich benannten Variblen (Aufnahme-, Fachabteilungs-, Entlassdiagnose) zu speichern, ist unnötig und führt zu Problemen. Es reicht eine Liste von "Diagnosen" mit Zeitstempel und Arztsignatur. Was für DRGs und auch sonst nicht nötig ist, verwirrt und sollte man abschaffen.

    Ich auch der Meinung, dass erst bei der Entlassung die "Diagnosen"-Sammlung abgeschlossen werden kann (durch Prüfung auf Vollständigkeit, Bestimmung der Hauptdiagnose und ggf. auch einmal Korrektur offensichtlicher Fehler). Was wir dann haben, ist eine zum Zeitpunkt der Entlassung validierte Liste aller während des Aufenthaltes zeitnah erfassten Daten und diese dient dann der endgültigen Fallgruppierung. Der Begriff "Entlassungsdiagnosen" ist hier m. E. aber missverständlich.

    Es könnte der Eindruck entstehen, es wäre erlaubt, zum Zeitpunkt der Entlassung völlig unabhängig von den bisher erfassten Daten im Hinblick auf eine "Erlösoptimierung" die Kodierung neu vorzunehmen.

    Und dies, obwohl im KIS bereits zeitnah zu der "Entlassdiagnose" abweichende Diagnosen erfasst worden sind. Das sind dann inkonsistente Daten. Da müssten man sich ggf. rechtfertigen, wieso die Doku widersprüchlich ist. Also würde man die zeitnah erfassten Daten so ändern, dass sie der "Entlassdiagnose" entsprechen. Dann hat man aber einen höheren Kodierungsaufwand, als wenn man gleich zeitnah "erlösoptimiert", d. h. zutreffend kodiert. Und genau das sollte unser Ziel sein, dafür brauchen wir intelligente Arztarbeitsplatz-Software.

    Zitat


    Original von RoederN:
    Verbindlich sind Aufnahme - und Entlassungsdiagnosen. Aufnahmediagnosen können aber auch Verdachtsdiagnosen oder unspezfischer Diagnosen enthalten, die später widerlegt oder auch präzisiert werden durch genauere Diagnostik (z.B. Niereninsuff ohne nähere Angaben bei Aufnahme, Niereninsuff durch GN bei Entlassungs (ist häufig nicht in 3 Tagen zu sichern). Das gleiche Problem haben Sie bei unklaren Tumoren: Aufnahme: Lungen-TU ohne nähere Angaben (D38.1), Entlassung: Kleinzelliges Bronchial-CA (C34.9). Sie müssen aber kodiert werden, da sie ja bekanntlich innerhalb von 3 Tagen an die Kassen zu übermitteln sind. Sollen dann bei Diagnosen übermittelt werden und in die Gruppierung eingehen?
    Nach meiner Definition ist nur die C34.9 eine DRG Diagnose, also bleiben nur die Entlassungsdiagnosen als "Transportweg" für DRG Diagnosen.

    Wir sollten versuchen, formale und inhaltliche Gesichtspunkte zu trennen. Verbindlich sind inhaltlich Diagnosen, die einen Aufwand abbilden. Wo diese formal abgespeichert werden, ist ein technisches Problem und Definitionssache.

    Ich habe versucht, Ihre Beispiele zu gruppieren und bin zu keinen bedeutenden Abweichungen gekommen, wenn ich die Verdachtsdiagnosen als Nebendiagnosen mit hereinnehme oder wenn ich sie herauslösche. Man sollte sie nicht als Hauptdiagnose wählen.

    Wenn bei den Daten ein Zeitstempel bleibt, ist auch klar, dass sich die Angaben schrittweise präzisieren. Die eingangs erhobenen "unspezifischen" Diagnosen "ohne nähere Angaben" werden ja nicht dadurch falsch, dass später eine genauere Diagnose gestellt wurde. Zum jeweiligen Zeitpunkt der Behandlung waren sie sogar die für Diagnostik/Pflege/Therapie entscheidenden Diagnosen, spiegeln somit auch korrekt den Aufwand wider. Sogar sich später als falsch herausstellende Diagnosen haben zunächst einen Aufwand verursacht. Ich würde sie nicht löschen. Auch bisher wurden Fehldiagnosen, bzw. daraus resultierende Behandlungen von der Krankenkasse bezahlt. Wir müssen nicht unfehlbar sein.

    Nach meiner Definition wäre C34.9 eine Hauptdiagnose und D38.1 eine zutreffende Nebendiagnose (die in dieser Konstellation auch keinen CC-Wert hat).

    Zu klären bleiben in der Tat Einzelheiten des "Transportweges". Ich kann nur davon abraten, alles so zu lassen, wie es unter FP/SE war. Hier wird nämlich versucht, abrechnungsrelevante und fachabteilungsbezogene Daten begrifflich zu trennen und auch getrennt zu übermitteln. Da es im DRG-System nur noch fallbezogenene Pauschalen gibt, ist diese Trennung überholt. Es bleibt daher m. E. gar nichts anderes übrig, als alle vom entlassenden Arzt freigegebenen Daten in den "Gruppierungstrichter" zu schütten.

    Damit reduziert sich unser Disput auf die krankenhausinternen Abläufe bzw. auf die Möglichkeiten der jeweiligen KH-Software, wie Sie und Herr Sommerhäuser ja auch weiter oben angegeben haben. Wobei es hier nur einfacher werden kann, wenn man all die Diagnosearten weglassen würde, die zwar Hinweise auf den Aufenthalt des Patienten geben (Fachabteilung), aber für sich gesehen auch nicht bei der Frage weiterhelfen, ob die enthaltenen Diagnosen "spezifisch" sind.

    Was noch bleibt, ist die Frage des Verhältnisses zwischen Datenquantität und -qualität. Ich halte hier meinen Ansatz, nämlich Qualität von Anfang an zu fordern, für pragmatischer, das von Ihnen genannte Vorgehen des Aufspürens und Herausfilterns "spezifischer" und "unspezifischer" Diagnosen ist wissenschaftlich interessant, aber im Alltag wohl nicht flächendeckend durchzusetzen (Personalmangel).

    Eine Unterscheidung "spezifisch/unspezifisch" ist medizinisch zwar sinnvoll, sollte aber DRG-mäßig unerheblich sein. "Geldmäßig" sollte der Grouper so funktionieren (und m. E. tut er das auch), dass (1) "spezifische" Diagnosen höher bewertet werden als "unspezifische" und (2) zusätzlich zu einer "spezifischen" Hauptdiagnose angegebene "unspezifische" Nebendiagnosen das Groupingergebnis nicht verändern. Sollte es bei (2) Probleme geben, lassen sich diese durch Eingriffe am Gruppierungsalgorithmus zuverlässiger beheben, als durch Aufstellen einer weiteren Kodierregel.

    Wie wollen wir denn verhindern, dass sich jemand so verhält, wie ich es vorschlage? Gibt es demnächst Gefängnisstrafen für Verstöße gegen die DKR? Oder Entgeltabzüge für "n. n. bez."?

    Als Verschlüsselungshilfe, eingebettet in ein Computerprogramm, lasse ich mir speziellen Fachbereichskodierregeln ja noch gefallen, aber als Richtlinie? Wurde da nicht unnötig Konfliktstoff geschaffen? Wir Ärzte machen uns selbst durch den Richtliniencharakter zu Spielbällen von Krankenkassen, Gutachtern und Gerichten! Bin gespannt, was aus den Fachgesellschafts-KR wird.

    An erster Stelle steht doch die ärztliche Sorgfalt, erst dann kommen die Kodierregeln. Oder werden Kodierregeln in Zukunft Lehrbücher ersetzen? Im Zweifelsfall möchte ich das kodieren dürfen, was ich gemacht habe, ohne nach der Lektüre tausender Seiten Kodierregeln nachdenken zu müssen, ob ich Teile meiner Dokumentation aus Abrechnungsgründen abändern oder löschen muss. Trotz dieser Kritik habe ich großen Respekt vor dem Arbeitspensum, das zweifellos für die Erstellung (und Pflege und Abstimmung) der KR auf Seiten der Fachgesellschaft nötig war und sein wird.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]