Hallo allerseits,
nach Auskunft unseres Apothekers sind die Mengen für die als Zusatzentgelt abrechenbaren Zytostatika so hoch angesetzt, daß sie allenfalls nach einem ganzen Behandlungs-Zyklus (mehrere Wochen) erreicht werden, nicht aber bei den einzelnen Kurzaufenthalten.
Kann also das entsprechende Zusatzentgelt nur abgerechnet werden, wenn die Zytostatikabehandlung \"im Stück\" vollstationär stattfindet (nicht gerade üblich) oder werden die einzelnen Zytostatikagaben addiert?
Danke für Ihre Antworten!
Mit freundlichem Gruß
K.