Hallo Herr Bürgstein,
die von Ihnen wiedergegebene Sichtweise der Gutachter und Kasse ist eine ex post Betrachtung des Falles. Bei der Aufnahme stellt sich doch die Frage, ob und wie die Tachycardie ohne wesentliche Risiken sicher terminiert werden kann. Nun entscheiden Sie sich anhand der Eingangsuntersuchungen für die Injektion von Ajmalin, welches nach Empfehlung des Herstellers nicht nur unter Monitoring, sondern auch unter Defibrillations-, Intubations- und Reanimationsbereitschaft erfolgen soll, so ist im KH dafür die Intensivstation richtig. Aus der ex ante Entscheidung der aufnehmenden Ärzte halte ich zumindest eine Übernachtung für sehr wahrscheinlich einkalkuliert. Dies alleine auch um die dauerhaftigkeit der Intervention zu prüfen, Laborparameter kontrollieren zu können ... Wer sagt sicher, dass in den nächsten Stunden nicht wieder eine Tachy auftritt, dass sich nicht doch eine Indikation zur Ablation ergibt oder Nebenwirkungen der Therapie eintreten usw.
Es post betrachtet weis ich immer um den Ausgang und kann sagen \"hätte auch ambulant erfolgen können\". Nun sind wir aber alle keine Hellseher.
Die Argumentation der KGNW ist hier eine Möglichkeit, welche Sie dann zusätzlich nutzen sollten. Die G-AEP Kriterien sprechen für Sie.
Ich würde hier keinesfalls locker lassen, muß aber zugeben einen solchen Fall noch nicht auf meinem Tisch gehabt zu haben.
Gruss, A. Linz