Für einen Neurologen ist klar:
wenn jemand Lähmungen der Arme und Beine hat und diese sind durch eine Schädigung der Muskeln bedingt, so ist das eine \"schlaffe Tetraparese\"
HD Myopathie ND G82.32
Aber es geht schief:
erstens meldet unser Kodip: bitte Höhe der Rückenmarksschädigung nennen
und zweitens steht da doch noch: Querschnittslähmung bei der Beschreibung der Subkategorien.
Also haben wir uns so beholfen, dass wir Armparese beidseits und Beinparese beidseits angegeben haben (G83.1 und G83.2 B)
Das wollte nun unser MC nicht.
Jetzt haben wir uns darauf geeinigt, einfach nur schlaffe Tetraparese ohne Höhe der Rückenmarksschädigung durchzugeben.
Das Ganze ist kein Spiegelfechten, denn die zugehörige Muskelbiopsie ist eigendlich ambulant durchzuführen - also wollte ich schon mitteilen, dass der Patient nicht laufen kann.
Wer weiß Rat?
Danke
J Junghänel