Schlaffe Tetraparese bei Myopathie

  • Für einen Neurologen ist klar:
    wenn jemand Lähmungen der Arme und Beine hat und diese sind durch eine Schädigung der Muskeln bedingt, so ist das eine \"schlaffe Tetraparese\"
    HD Myopathie ND G82.32

    Aber es geht schief:
    erstens meldet unser Kodip: bitte Höhe der Rückenmarksschädigung nennen
    und zweitens steht da doch noch: Querschnittslähmung bei der Beschreibung der Subkategorien.

    Also haben wir uns so beholfen, dass wir Armparese beidseits und Beinparese beidseits angegeben haben (G83.1 und G83.2 B)

    Das wollte nun unser MC nicht.

    Jetzt haben wir uns darauf geeinigt, einfach nur schlaffe Tetraparese ohne Höhe der Rückenmarksschädigung durchzugeben.

    Das Ganze ist kein Spiegelfechten, denn die zugehörige Muskelbiopsie ist eigendlich ambulant durchzuführen - also wollte ich schon mitteilen, dass der Patient nicht laufen kann.

    Wer weiß Rat?

    Danke

    J Junghänel

  • :sterne: Lieber Herr Junghänel,

    jetzt versucht sich die Urologin auf neurologischem Kodiergebiet, ob das mal gut geht (mir fehlen mehr als 2 Buchstaben zum Neurologen....) .

    Egal, vielleicht kommen dann kluge Sprüche von den anderen:

    also, in der 0603d finde ich (als Urologin...) es eigentlich ganz eindeutig:
    Hauptdiagnose ist in Ihrem Falle die Myopathie (nicht die Myositis, klar).
    dann kommt die schlaffe Tetraparese G82.32

    und dann steht so schön im ICD: \"Soll auch die funktionale Höhe einer Schädigung des Rückenmarkes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer aus G82.6 zu verwenden\".
    [c=#ff001b][/code]soll ja aber bei Ihnen nicht weil kann ja nicht weil keine Rückenmarksschädigung vorliegt und ich nur eine kodieren kann, so sie denn da ist.
    [c=#120000][/code]Die Kodierregel 0603d sagt dazu einfach nichts, denn sie bezieht sich ausschließlich auf neurogene Schäden.

    :rotwerd: ich weiß, ich helfe Ihnen nicht, sondern sch... klug, weil ich sie jetzt mit einem EDV-Problem alleine lasse.

    Aber das ist einfach das Problem mit den in die Software einprogrammierten Kodierregeln. Die Wechselwirkungen zwischen realen Krankheiten, ICD-10 und Kodierregeln sind eben zu komplex, um sie mal eben in 3 Monaten (in denen noch niemand im Echtbetrieb die Probleme genau analysieren konnte) zu programmieren. Und immer, wenn dann alles schön nachgepflegt ist, kommen neue ICD´s und neue Regeln, mir tun die EDV-ler echt leid.

    :threemonkey: Patricia

    Patricia Klein

  • Hallo Frau Paticia Klein,

    Das ist absolut die Lösung - hätte ich auch draufkommen müssen.

    Das Kodip-Männchen kann jetzt so rot werden :rotwerd: , wie es will - ich ziehe in den evt. Kampf, wenn die KK das gleiche Programm verwenden sollte und die Verschlüsselung moniert.

    Wenn heute der neue Grouper 2005 von Kodip eingespielt ist und das Problem persistiert, schreibe ich an Kodip, was Sache ist und dass s :) ie Ihnen einen Blumenstrauß schicken sollen.

    Ihre Addresse kenne ich ja wegen der Zustellung eines DRG-Spieles. Hatten Sie eigentlich die Ausgabe im Plastikkästchen?

    Besten Dank, sicher auch von unserer MC!

    Gruß J Junghänel

  • Hallo Herr Junghänel,


    Ich bin mit Ihrer Kodierung nicht ganz einverstanden und glaube, richtig zu liegen.
    Warum wollen Sie eine Myopathie (Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels (G70-G73) kodieren mit Zerebrale Lähmung und sonstige Lähmungssyndrome. Eine periphere Lähmung, wie die Myopathie passt nicht in die Kategorie G80-G83. Und deshalb auch Ihre Schwierigkeiten. Die G82.- ist in Ihrem Fall nicht zu kodieren.

    Hallo Frau Klein,

    ich freue mich, dass Sie wieder aufgetaucht sind. Wo steckten Sie denn? Ich habe als Neuro-Urologe eine kleine Ergänzung zu Ihrer Bemerkung zur G82.- .
    Es steht zwar im ICD, dass man die G82.6- kodieren kann, in den DKR 2005 aber steht unter D012d unter der Überschrift Ausrufezeichen Kodes die Tabelle 2. Und aus dem Text zu dieser Tabelle folgt, dass die G82.6- Kodes im Falle des Zutreffens von G82.- kodiert werden muss. DKR- gehen vor ICD-Regeln.
    So wird es wohl auch 2005 nicht langweilig werden.

    Ein weiterhin frohes Kodierjahr 2005 wünscht Ihnen

    bdomurath
    Bad Wildungen

  • Hallo Herr/Frau bdomurath

    Vielen Dank auch für diesen Hinweis,

    Der Fall stammt aus 2004.

    Es handelt sich doch wohl um \"sonstige\" Lähmungssyndrome.
    Und in den auf Seite 27 stehenden Kodierregeln sind die !-Kodes als optional erklärt.

    In den Redaktionellen Hinweisen nun wir der Code G82.6- dann plötzlich nicht optional.

    Was ist nun eigentlich höherwertig? Die Kodierregeln oder die redaktionellen Hinweise?

    Als blutiger Laie würde ich die Kodierregeln für entscheident ansehen.


    Aber man lernt ja nie aus.

    Gibt es dazu Regeln, wie mit den Regeln zu verfahren ist?
    . :sterne:

    Aber meine weitere Frage an Sie ist ganz einfach, wie würden Sie den Fall verschlüsseln


    Gruß aus Meppen :kangoo:

    Ihr J Junghänel

  • Hallo Herr Junghänel,

    bei mir bitte auch Herr.

    Ich würde es wie eine Myopathie verschlüsseln und den zusätzlichen Aufwand mit Abhängigkeit usw. verschlüsseln (z.B. Z99.3 - Rollstuhl, Z74.0 - Eingeschränkte Mobilität, Z74.1 Hilfestellung, Z 99.8 Hilfsmittel u.a. Eine Lähmung im Sinne G80-G83 liegt nicht vor, wohl aber im Sinne G70-G73.

    Was die notwendige Verschlüsselung der Lähmungshöhe bei G82.- angeht, die Redaktionellen Hinweise waren schon in den DKR 2004 vorhanden, wurden aber gern übersehen. Auf S.27 findet sich der Hinweis auf die notwendige Verschlüsselung G82.6- bei bestimmten Diagnosen und auf die redaktionellen Hinweise. Erläutert werden die bestimmten Diagnosen in 0603c S.107 und S.108 sowie in 1910c S.191. Aber diese Kodierrichtlinien passen in Ihrem Fall nicht wirklich, meine ich.

    Gruß nach Meppen aus dem sonnendurchfluteten Bad Wildungen

    bdomurath

  • Hallo Herr Bdomurath,

    Wenn Ihre Antwort richtig sein sollte:


    \"Lähmung im Sinne G80-G83 liegt nicht vor,\"


    treibt mich das zur Verzweiflung. :totlach:

    Das würde ja bedeuten, dass man bei einer periferen Parese durch periferen Nervenschaden auch nur Nervenschaden nur bei G50 bis G64 verschlüssen durfte.Typisch Krankehits bider sind Polyradikulis ...,
    aber natürlich auch Nervenkompressionssydrome.

    Nun taucht aber gerade unter G 83.4- das Caudasyndrom auf - eine typische perifere Lähmung und genaugenommen fast immer ein Nervenkompressionssydrom durch Bandscheibenschaden.

    Also es müßte mindestens möglich sein :

    G83.0 Diparese der oberen Extremitäten
    und
    G83.1 B Monoparese der Beine beidseits zu verschlüsseln

    Da fehlt jegliche Problematik mit den Ausrufezeichencodes.

    Tut mir leid, dass ich nerve, aber es erscheint mir so unsinnig, dass
    die Paresen als solche nicht erkennbar sein sollen - und zwar nur bei perifen Schäden - und nur über die Z-Diagnosen der Aufwand beschrieben werden soll.

    Gruß aus Meppen :kangoo:

    Ihr J Junghänel

  • Hallo,

    das wollte ich auf keinen Fall: jemanden wegen einer Kodierung in menschliche Verzweiflung zu stürzen.

    Warum halten Sie die Myopathie im Bereich G70-G73 zu schlecht dargestellt? Das verstehe ich nicht ganz. Der Schlüssel G82 enthält querschnittförmige Lähmungen auf Rückenmark- und Hirnebene. Das Cauda-equina-Syndrom verfügt über einen anderen Schlüssel. Und die Genese ist eine andere als bei Störungen der neuro-muskulären Synapse.

    Sie wollen irgendwie dastellen, dass diese Patienten plegisch sind. Ist es das? Und Sie meinten, dass man dazu aus dem Bereich \"sonstige Lähmungen\" irgendetwas hinzuziehen müßte, was das darstellt. Die formale Antwort lautet:\" Eine Kodierrichtlinie, dass so tun zu müssen, gibt es nicht.\" Die 0603 und 1910 decken klar andere Bereiche ab. Vielleicht überlegen Sie noch einmal, warum Ihnen die beispielhaften Z-Kodes nicht gefallen und warum Sie unbedingt irgendetwas wie Plegie benötigen. Ich komme dem Problem, das Sie so verzweifeln läßt, nicht so richtig auf die Spur. Vielleicht können Sie das noch einmal darstellen.

    Ich hoffe, Sie haben am Abend noch etwas anderes als verzweifeltes Kodieren vor.

    Gruß

    bdomurath

  • Hallo Herr Bdomurath,

    Jetzt habe ich wohl unser Missverständnis gefunden.

    Die Myopathie wollte ich ohne Zweifel als Hauptdiagnose nehmen!! Die meisten Leute mit Myopathien können noch recht gut zurecht kommen, wenn sie zur Diagnostik zu uns kommen.

    Die Frage zwischen uns ist nur noch, ob mann dann als Nebendiagnosen und zwar zur Beschreibung der Behinderung

    G83.0 Diparese der oberen Extremitäten
    und
    G83.1 B Monoparese der Beine beidseits
    (Da fehlt jegliche Problematik mit den Ausrufezeichencodes)

    nehmen kann. Unser Kodip moniert das nicht.

    Was meinen Sie dazu?????

    Die Z - Codes gefallen mir einfach nicht, weil sie zu unspezifisch sind. Zum Beispiel Rollstuhlpflichtigkeit - genaugenommen reicht es ja schon aus, wenn jemand nach einer Lumbalpunktion im Rollstuhl zum Rönbtgen gefahren wird.

    Beides wäre natürlich wohl optimal.

    Gruß aus Meppen die Verzweiflung mit den Codes ist bei mir ohnehin ein Dauerzustand, also Sie sind ohne Schuld!

    J Junghänel

  • :sterne: Ihr Lieben,

    also in den redaktionellen Hinweisen steht 2004 :
    \"mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligatorisch anzugeben sind\".


    Und dann steht in 0603c:
    \"Sofern sich ein Patient mit einer Krankheit vorstellt, die eine Schädigung des Rückenmarkes zur Folge hat....\" und dort folgt dann die Höhenangabe.

    :a_augenruppel: :a_augenruppel: ergo:
    :dkr: die bestimmten Diagnosen mit Rückenmarksschädigungen erfordern obligatorisch die Kodierung der Höhe der Schädigung.
    :dkr: die bestimmten Diagnosen ohne Rückenmarksschädigungen erfordern das nicht.

    Und das hat sich für 2005 meiner Meinung nach auch nicht geändert, ist nur ein bisschen klarer formuliert.

    Und ob man auch bei einer Myopathie eine schlaffe Tetraplegie haben kann, das muss doch der Neurologe am besten beurteilen können, oder?

    In diesem Sinne grüßt Patricia

    P.S.: Ich bin bei Bertelsmann gelandet, in der Stiftung für Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Ich werde mich also auf die Schlaganfall-DRG´s stürzen... :sonne: :sonne: :sonne:

    Patricia Klein

  • Liebe Diskussionsteilnehmer,
    ob ich als Neurologe helfen kann, weiß ich nicht ( zumal ich nicht so sehr mit der Kodierung, mehr mit ihren ökonomischen Konsequenzen hadere ).

    Ich schließe mich der Meinung von Frau Klein an.
    - Definiert ist eine Parese \"als Lähmung, die zu einer Einschränkung des aktiven Bewegungsumfanges durch Herabsetzung der Kraftentfaltung führt\". In dieser Definition ist keine ätiologische Zuordnung getroffen. Bedingt sein kann sie also durch neurogene oder myogene Schädigung.
    - Die Kodierung der G82.3 mit der fünften Stelle 9 als \"nicht näher bezeichnet\" sehe ich als richtig an. Die darunter stehende Formulierung \"zerebrale Ursache\" ist als Alternative zu verstehen.
    - Gemäß der Kodierregeln ist die Ätiologie als Hauptdiagnose und die Symptomatik als Nebendiagnse zu nennen.
    ( Ökonomisch sind sicherlich alle Tetraparetiker gleich aufwendig, was die pflegerische Versorgung betrifft. Und da das InEK weiterrechnet, dürfen wir mit einem Abgleich unserer Kosten rechnen, wenn wir richtig kodieren ... und dann noch leben )
    Hessen, viel zu warm für die Jahreszeit
    Eckardt