Hallo liebe Forenmitglieder,
Aufwendungen für Entbindungsanstaltspflege werden den Krankenkassen aus der Tabaksteuer teilweise refinanziert. Aus diesem Grunde bat eine Kasse darum, statt dem angegebenen Aufnahmegrund 01 (KH-Behandlung), diesen in 05 (Entbindungsanstaltspflege)zu änder, da die besagte Patientin mit dem Ziel der Entbindung aufgenommen wurde. Tatsächlich hat sie jedoch an diesem Tage nicht entbunden, sondern wurde wieder entlassen um dann 1 Woche später zur tatsächlichen Geburt wieder aufgenommen zu werden. Es können schlecht beide KH-Aufenthalte mit Aufnahmegrund 05 angegeben werden, ebenso wenig kann eine Wiederaufnahme wg Komplikationen in einer Geburt gesehen werden.
Wie handhaben dies andere Häuser?? :d_gutefrage:
Liebe Grüße,
Frederici