Immer wieder schwierig - Hauptdiagnose?

  • Guten Tag liebes Forum und einen guten Start ins neue Jahr!

    Habe gerade mit einem Oberarzt diskutiert:

    Folgender Fall: 94-jährige Patientin wird stark exsikkiert durch A09 aufgenommen. Durch die Nebenerkrankungen ( z.b. auch akutes Delir, Kachexie, Harnwegsinfekt usw. ) zieht sich die Behandlung 3 Wochen hin. Nun ist man(n) hier der Meinung, dass es besser wäre die Globalherzinsuffizienz, die natürlich auch vorhanden ist, als Hauptdiagnose zu nehmen, da man sonst den langen stationären Aufenthalt nicht begründen könnte.

    Meiner Meinung nach falsch, denn das entspricht nicht der Definition: Was ist eine Hauptdiagnose bzw. wann? Eigentlich müßte doch die E86 die HD werden,denn dadurch war die stationäre Aufnahme notwendig ( O-Ton Oberarzt), oder?

    Ich hoffe, dass ich nicht ganz falsch liege mit meiner Meinung,denn dann müßte sich unser ehemaliger Dozent die Haare raufen. 8)

    Wäre mir auch grundlegend wichtig, da wir hier in unserem kleinen Haus der Grundversorgung gerne von den \"Großen\" aus der Umgebung Patienten wie oben beschrieben bekommen...

    Auf baldige Antwort hoffend...

  • Guten Tag,
    Die Exsikkose ist nur ein Symptom und als Ursache der Gastroenteritis anzusehen, wobei ich hier mit der A09 (siehe Hinweis in der ICD10) vorsichtig wäre und die K52.9 verwenden würde.
    Die GVD dürften Sie dann aber trotzdem überschreiten. Wenn richtig dokumentiert ist, lässt sich diese vielleicht anhand der ND begründen.

    Gruß Mia

  • Hallo Mücke und Mia Katze,
    die Exsikkose ist natürlich nicht die Ursache, sondern ein Symptom der Gastroenteritis, ich denke aber, das ist ein Versehen von Mia Katze. Ihre Anmerkung jedoch, ggf. K52.2 als HD zu wählen, kann ich nur unterstützen.
    Bezüglich der Hauptdiagnose: es kommt auf den Verlauf an. Wurde einfach nur infundiert (wie lange?) oder wurde eine Ursachensuche für die Gastroenteritis durchgeführt (Mikrobiologie der Stuhlproben, Sono Abdomen, Koloskopie etc?). Hat die Mikrobiologie (wie so oft bei diesen alten Patienten) keinen Befund ergeben, so wäre K52.2 die richtige HD, wurden in dieser Richtung keine Untersuchungen vorgenommen, so ist E86 die richtige HD. Wenn dann allerdings die Dokumentation in der Akte nichts hergibt, was ja leider auch häufig der Fall ist, dürfte es schwieirg werden, eine Überschreitung der OGVD zu rechtfertigen.
    Keinesfalls ist m.E. eine Herzinsuffizienz als HD zu begründen, wohl aber, je nach Doku als ND. Wie Mia Katze richtig sagt, kommt es auf die Dokumentation in der Akte an.
    Gruß aus NRW
    regular

    :kangoo: :kangoo:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    nur zur Ergänzung:

    DKR 1107a Dehydratation bei Gastroenteritis
    Bei stationärer Aufnahme zur Behandlung einer Gastroenteritis mit Dehydratation wird die Gastroenteritis als Hauptdiagnose und „Dehydratation” (E86 Volumenmangel) als Nebendiagnose angegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    da die Grunderkrankung behandelt worden ist, kann die Exsikkose nur eine ND sein.
    Es kommt aber bei der Auswahl der HD darauf an. Ich könnte mir vorstellen, dass bei einem 94-jährigen Patienten alles mit einmal einen Aufnahmegrund darstellt und auch so verfahren wird, dass alles, sowohl die Herzinsuffizienz als auch die Gastroenteritis usw. akut behandelt werden mußte. Dann ließe sich die Regel für 2 mögliche HD anwenden und dann kann diejenige HD kodiert werden, die retrospektiv den größeren Ressourcenverbrauch darstellt.

    Wenn das nicht so war, würde ich es trotzdem locker sehen. Wenn Überschreitung OGVD medizinisch notwendig, dann ist sie notwendig. Die Grenze der oberen Grenzverweildauer ist doch sehr willkürlich bei der Kalkulation festgelegt, da die meisten Kurven zur Kalkulation keine Gausschen Verteilungen sind. Und diese Grenze ist nicht DRG-individuell, sondern pauschal festgelegt Man kann ausrechnen, ob z.B. der Maximalabstand 17 Tage bei der Berechnung der angesteuerten DRG eine Rolle spielte, der mit Statistik ja nun rein gar nichts zu tun hat. D.h. die Fallpauschalen sind durchaus nicht auf den mittleren Kostenstandard in Deutschland kalkuliert. Und der größte Teil der Zuschläge für die Überschreitung der oberen Grenzverweildauer ist immer noch mit dem Faktor 0,7 versehen, auch 2005. Dadurch können also nicht die Kosten gedeckt werden, die bei Überschreitung der OGVD entstehen. Obwohl schon viel verändert wurde in der Kalkulation, diese Einschränkungen bestehen 2005 weiter. Der Zuschlag ist kein Gewinn für die Krankenhäuser. Er benachteiligt sie und wurde schon so kalkuliert, dass er aus dem \"Globalbudget\" herausgerechnet wurde.
    Ich will es einmal so ausdrücken: die Zuschläge bei Überschreiten der OGVD sind auch 2005 ein Teil des \"Gesamtkunstwerkes DRG 2005\". Sie stehen Ihnen zu.

    Gruß
    bdomurath
    Bad Wildungen

  • Hallo Frau Mücke,
    formell hat Herr Selter mit der DKR 1107 recht.
    Die K52.2 als HD ist nicht erlöserelevanter.
    Falls kein Stuhlprotokoll oder keine Doku vorhanden ist, wäre eine E 86 als HD möglich!.
    Bei multimorbiden Patienten ist das mit der HD (D002c)jedoch nicht immer ganz so einfach und läßt sich so auch dann gegenüber dem MDK begründen. Meist ist die Dehydratation multifaktoriel und die wirkliche Veranlasssung für der Aufnahme in ein KH.
    Schönen Abend
    Th. Jeromin

  • Hallo Forum,
    geht es hier um Erlösrelevanz oder um \"korrekte Kodierung\"?. M.E. war die ursprüngliche Frage nach der korrekten Hauptdiagnose und nicht nach Erlösrelevanz. In meinem letzten Thread habe ich in Übereinstimmung mit mia katze die K52.2 als HD unterstützt, ich revidiere diese hiermit mangels besserer Kenntnis der Diagnostik in K52.9. Ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung, dass nach der gechilderten Fallkonstellation keinesfalls die Herzinsuffitienz als HD in Frage kommt. Ich stimme Herrn Selter zu, daß die E86 zusätzlich als ND kodiert werden muß, ebenso wie eventuelle Elektrolytdefizite.
    Bei Überschreiten der OGVD ist auf jeden Fall immer die Dokumentation in der Akte gefragt, da hilft auch der Wechsel der HD mit höherer GVD nicht, wenn dies nicht aus dem Verlauf hervorgeht. Machen wir uns doch nichts vor, die allgemeinen DKR sind (weitgehend) eindeutig, da hilft Diskutieren über die Höhe adäquater Zuschläge nicht weiter. Ein Krankenhaus der \"Regelversorgung\" kann es sich nicht leisten, sich gegen all die Ungerechtigkeiten des Systems in Prozessen zu wehren oder Einzelfälle aufgrund vermeintlicher Ungerechtigkeiten einzuklagen. Laßt uns auf dem Boden der Realität bleiben.
    Guten abend aus NRW
    regular

    :kangoo: :kangoo: